Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Vorweg sei gesagt, dass ich zusammen mit meinen Eltern (gtrennte Wohnungen) in einem Mehrfamilienhaus wohne.
Gegen Abend wurde ich von meinem Vater angerufen das zwei Jugendliche um das Nachbarhaus schleichen würden und, nachdem sie meinen Vater auf dem Balkon gesehen haben, Steine gegen unsere Fensterscheibe geschmissen haben. Da sich die beiden Jugendlichen noch draussen aufgehalten haben bin ich auf sie zugegangen und habe ihnen "gedroht" "Wenn ihr nochmal mit Steinen auf Scheiben schmeist passiert was" Hier habe ich dann mein T-Shirt angehoben und so getan als wenn ich eine Waffe im Hosenbund hätte. Kurze Zeit Später war die Polizei bei mir und hat mich über die Anzeige in Kentniss gesetzt. Hier wurde zudem von einem 3. Unbeteiligten Zeugen berichtet welcher ebenfalls eine Waffe gesehen haben will (Da ich eine Jeans mit einem Gürtel mit Gürtelschnalle anhatte habe ich meine Vermutung geäussert das diese eventuell flälsch für eine Waffe gehalten wurde). Der Anfrage ob meine Wohnung durchsucht werden dürfte habe ich zugestimmt, da ich keine Waffe besitze. Somit wurde auch keine gefunden. Dies ist auch so auf dem Durchsuchungs/Sicherstellungsprotokoll vermerkt wurden.
Eine Aussage
bezüglich der Steinwürfe wurde seitens meines Vaters nicht getätigt. Meine Frage ist daher mit was für einer Strafe ich nun rechnen muss. Ich bin bisher noch nie Polizeilich in erscheinung getreten, gehe einer geregelten Arbeit nach und bin eigendlich ein sehr friedfertiger Mensch.
Nachtrag:
Mitlerweile hat sich ein Nachbar von uns gemeldet und berichtet das bei ihm zwei Scheiben Beschädigungen aufweisen würden. Daher wird er in den nächsten Tagen eine Anzeige gegen die beiden Jugendlichen anstreben. Hier wird mein Vater als direkter Zeuge benannt und diesbezüglich aussagen.
Nötigung/Bedrohung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja was denn für ne Strafe ?
Ich würde mit überhaupt keiner Strafe rechnen.
Du hast ja nichts gemacht.
Das war wenn dann vielleicht eine einfache Drohung (nicht unberechtigt wenn die Jugendlichen Hausfriedensbruch begehen, dazu gehört auch der Bereich direkt ums Haus wie Garten oder Vorgarten) aber keine konkrete Bedrohung und schon gar keine Nötigung.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also auf frischer Tat habe ich sie ja nicht getroffen. Sie wurden ja von meinem Vater beobachtet.
Was für mich einfach nur schlecht aussieht ist die Tatsache das es neben den beiden Jugendlichen noch einen dritten Zeugen geben soll (dessen Namen mir sogar von einem der Polizisten genannt wurde). Somit steht es drei gegen eins. Beweise wird es in diesem Fall nicht viele geben, da ja logischerweise keine Waffe sichergestellt wurde. Somit gehe ich zumindest davon aus das der Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz fallengelassen wird. Aber der Tatvorwurf der Nötigung/Bedrohung ist somit noch gegeben. Ich hoffe mal das ich für die Anklagepunkte nur eine Geldstrafe erhalte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten