Nach Diebstahl 150 Euro Forderung zahlen?

26. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
maxmn3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Diebstahl 150 Euro Forderung zahlen?

Guten Tag,
vor etwa 1,5 Monaten habe ich in einem Warenhaus zwei Gegenstände im Wert von ca. 60 Euro entwendet. Ich wurde vor Ort vom Ladendetektiv erwischt. Dieser hat jedoch weder etwas von einer Vertragsstrafe noch Ähnlichem erwähnt. Auch hängt im Eingangsbereich des Ladens kein entsprechender Hinweis aus, wie es in anderen Geschäften manchmal der Fall ist. Bevor ich gegangen bin, sagte der Ladendetektiv sogar, dass er sich noch überlegt, ob er eine Anzeige stellen soll.

Nun habe ich Post von einem Rechtsanwalt erhalten. Ich soll 100 Euro Fangprämie sowie 54 Euro Gebühren zahlen. Es wird angedroht, den Betrag gerichtlich einzufordern, falls ich nicht zahle.

Ich habe mich etwas erkundigt und viele raten, solche Forderungen nicht zu zahlen und es darauf ankommen zu lassen. Ich bin nun unsicher, ob das tatsächlich sinnvoll ist. Außerdem frage ich mich, ob eine Anzeige wahrscheinlich nicht mehr gestellt wird, wenn ich die Forderung bezahle, oder ob diese unabhängig davon bereits gestellt wurde.

Ich bitte um Ihren Rat.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Außerdem frage ich mich, ob eine Anzeige wahrscheinlich nicht mehr gestellt wird, wenn ich die Forderung bezahle, oder ob diese unabhängig davon bereits gestellt wurde. Und das soll hier woher genau jemand wissen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
maxmn3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und das soll hier woher genau jemand wissen?
Entschuldige für die ungenaue Fragestellung, ich wollte mich eher darauf beziehen, wie die Chancen stehen, falls ich nicht zahle oder ob jemand Erfahrungen hat.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Zitat:
wie die Chancen stehen

50/50.

Aber welchen Unterschied würde das machen?
Jemand, den Sie beklauen, darf selbstverständlich eine Anzeige stellen, wenn er denn möchte. Ob er das macht und der nicht, kann hier wirklich keiner vorhersehen.
Tendenziell wollen Ladenbesitzer abschrecken…

Zitat:
Es wird angedroht, den Betrag gerichtlich einzufordern, falls ich nicht zahle.
auch das wäre das gute Recht des Ladenbesitzers..

Zitat:
Ich habe mich etwas erkundigt und viele raten, solche Forderungen nicht zu zahlen und es darauf ankommen zu lassen. Ich bin nun unsicher, ob das tatsächlich sinnvoll ist.

Was konkret ist mit „solche Forderungen" gemeint?
Vertragsstrafen/Fangprämien dürfen selbstverständlich erhoben werden.
Generell ist es keine gute Idee, auf einem Rechtsbruch gleich den nächsten folgen zu lassen.

Mir scheint die Summe allerdings recht hoch. Üblicherweise geht man davon aus, dass max. 50,- angemessen sind.
Bei dem hohen Wert des Diebesgutes vielleicht ein bisschen mehr. Aber 150,-?

Also entweder redet/schreibt man nochmal mit dem Laden, weist auf Urteile zur Verhältnismäßigkeit hin und bietet 50,- an (der Grundton sollte entschuldigend und demütig sein, nicht fordernd) oder man nimmt sich einen Anwalt und lässt den machen.
Oder man sitzt es aus und wartet auf Post vom Gericht.


Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von maxmn3):
Nun habe ich Post von einem Rechtsanwalt erhalten. Ich soll 100 Euro Fangprämie sowie 54 Euro Gebühren zahlen.

Wenn das die erstmalige Forderung für eine Fangprämier war, wären schon die 54 EUR mehr als zweifelhaft.

Auch die 100 EUR Fangprämie sind mehr als zweifelhaft, sowohl von der Höhe her also auch von dem grundsätzlichen her.



Zitat (von maxmn3):
Es wird angedroht, den Betrag gerichtlich einzufordern, falls ich nicht zahle.

Naja, was soll er auch sonst schreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18878 Beiträge, 10194x hilfreich)

Zitat (von maxmn3):
Entschuldige für die ungenaue Fragestellung, ich wollte mich eher darauf beziehen, wie die Chancen stehen, falls ich nicht zahle oder ob jemand Erfahrungen hat.

Falls man nicht zahlt, könnte das natürlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass noch Anzeige erstattet wird. (Falls die Anzeige nicht schon erstattet wurde, was man nicht wissen kann.)
Aber was nutzen Wahrscheinlichkeiten?
Sie sind mit 35% Wahrscheinlichkeit Inder oder Chinese.

Wenn Anzeige erstattet wurde und(!) Sie bezahlt haben, können Sie den Zahlungsbeleg als Argument für eine Einstellung verwenden.

Zitat (von Despi):
Mir scheint die Summe allerdings recht hoch. Üblicherweise geht man davon aus, dass max. 50,- angemessen sind.

Es sind ja nur 100€. Der Rest sind Anwaltskosten.
Urteile, die 50€ oder 75€ für angemessen halten, sind über 10 Jahre alt. Preissteigerung, Inflation, ...

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das die erstmalige Forderung für eine Fangprämier war, wären schon die 54 EUR mehr als zweifelhaft.

Es handelt sich um deliktische Haftung aus unerlaubter Handlung. Verzug ist nicht erforderlich. Wurde hier schon oft in epischer Breite diskutiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 1265x hilfreich)

Ich würde hier lieber zahlen.

Im schlechtesten Fall bleibt es nämlich nicht bei 154€, sondern es werden 606,21€ PLUS einer Strafanzeige.
Das wahrscheinlich ebenfalls ausgesprochene Hausverbot sollte auch unbedingt beachtet werden.

Zitat (von maxmn3):
Dieser hat jedoch weder etwas von einer Vertragsstrafe noch Ähnlichem erwähnt. Auch hängt im Eingangsbereich des Ladens kein entsprechender Hinweis aus, wie es in anderen Geschäften manchmal der Fall ist.

Ist dir das vielleicht nur "entgangen"? Nachprüfen kannst du es jetzt wohl nicht mehr selbst. Aber du könntest jemanden schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Verzug ist nicht erforderlich.

Es geht nicht um Verzug, es geht um die Schadenminderungspflicht und Rechtsmissbräuchlichkeit seitens des Konzerns.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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