Nachbar stellt Heizung ab - Körperverletzung?

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kasumi_Mai
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar stellt Heizung ab - Körperverletzung?

Hallo Community,

(Hatte leider erst in den falschen thread gepostet)

wir hatten gestern und heute Nacht das Problem, dass unsere Heizung nicht mehr anging und es hier in der Wohnung gerade mal 10°C kalt war. Der Öltank befindet sich im Keller der nur durch die Wohnung der anderen Mieter zugänglich ist. Besagte Personen sind gestern morgen verreist. Wir haben natürlich unseren Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt.

Auf jeden Fall kam nun raus, dass die Nachbarn absichtlich die Heizung ausgestellt haben. Das komplette haus samt einliegerwohnung waren also ohne heizung. Unser 1 1/2 jähriger sohn und ich sind nun erkältet.

Ich habe in einem anderen forum gelesen, dass das schon unter fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGb) fallen würde, stimmt das in unserem fall auch?

Unsere Heizungen gehen zum glück wieder, deshalb frage ich mich ob man das trotzdem noch anzeigen kann oder das schon zu spät ist. Ich fürchte, dass das sonst öfter vorkommen wird, da das Verhältnis sehr angespannt ist.

Wenn ja wie geh ich da am besten vor? (wäre meine erste und hoffentlich einzige anzeige) Attestieren lassen und dann zur polizei?
Vermieter und der andere Mieter würden als zeugen aussagen.

Danke schon einmal für eure hilfe :)

-- Editiert von Moderator am 03.03.2017 21:34

-- Thema wurde verschoben am 03.03.2017 21:34

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

:forum:


Das ist Strafrecht ...



Zitat (von Kasumi_Mai):
Auf jeden Fall kam nun raus, dass die Nachbarn absichtlich die Heizung ausgestellt haben.

Das wäre wie genau beweisbar?



Zitat (von Kasumi_Mai):
Unsere Heizungen gehen zum glück wieder,

Gibt es mehrere Heizungen imHaus?



Zitat (von Kasumi_Mai):
Attestieren lassen und dann zur polizei?

Ja, wäre der übliche Weg.

Je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft wird dabei aber nichts rauskommen.
Dann bliebe noch der zivilrechtliche Weg.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kasumi_Mai
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh komisch bei mir stand es im thread Nachbarschaftsrecht dran, weiß nicht warum das jetzt doch hier gelandet ist. Entschuldigt bitte...

da der ölkessel nur durch ihre wohnung erreichbar ist und der Vermieter mit den nachbarn kontakt aufgenommen hat ist es dann aufgeflogen. Er hat sie vor die Wahl gestellt, dass die frau entweder selbst her fährt oder er den schlüsseldienst ruft und in die Wohnung rein geht. Daraufhin ist sie dann aufgetaucht und hat die heizungen wieder angestellt.

Es gibt einen ölkessel der alle 3 wohnungen mit wärme versorgt. Darüber kann man die versorgung aller heizungen im gesamten haus abstellen. Der öltank wurde auch erst vor 3 tagen aufgefüllt, und wie gesagt, sobald sie da war gingen die heizungen wieder. Ich muss noch dazu sagen, dass sie uns einen tag vorher gedroht hatte...

Ich danke für die Antworten, auch wenn ich hier falsch bin :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Kasumi_Mai):
Ich danke für die Antworten, auch wenn ich hier falsch bin :)

Nö, hier ist richtig. Die Admins hier verschieben das ins richtige Forum. Nachbarschaftsrecht war falsch.



Zitat (von Kasumi_Mai):
dass sie uns einen tag vorher gedroht hatte...

Je nach Inhalt und Zeugen kann man das dann auch anzeigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kasumi_Mai):
Er hat sie vor die Wahl gestellt, dass die frau entweder selbst her fährt oder er den schlüsseldienst ruft und in die Wohnung rein geht.



Die Frage ist, ob es sich lohnt hier ein Fass auf zumachen.
Anzeigen kannst du natürlich, dürfte aber ziemlich sicher eingestellt werden.

Nachdem der Vermieter hier, wie ich finde, vorbildlich reagiert hat, wäre es vielleicht effektiver wenn sich der Vermieter noch
zu einer Abmahnung durchringen könnte.
Dann dürtfe sich die Dame beim nächsten mal so eine Aktion besser überlegen, denn Mietminderung etc. dürfte der
Vermieter dann bei ihr geltend machen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich finde charlys Vorschlag vielversprechender. Ich glaube nicht, dass da wirklich viel bei rumkommt, wenn man sowas anzeigt. Der Vermieter hingegen kann sowas durchaus abmahnen und dann werden sich die Nachbarn das überlegen, ob sie nochmal fürs ganze Haus die Heizung abstellen.
Bei einer Strafanzeige dürfte nicht viel rumkommen. Zunächst mal muss die Erkältung ja gar nicht von der Kälte kommen. Erkältungen entstehen durch Viren, Kälte begünstigt eine Ansteckung, ist aber nicht die Ursache einer Erkältung. Außerdem kann man sich bei gerade 1,5 Tagen auch fragen, warum man für die Zeit nicht woanders untergekommen ist oder sich in 5 Pullover und 10 Decken gehüllt hat.
Ich würde den Weg über den Vermieter gehen, denn dem dürfte das ja nicht so recht sein, dass seine Mieter fürs ganze Haus die Heizung abstellen.
Ich bin jetzt da nicht sicher, aber vielleicht kann man durchsetzen, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel für deren Wohnung bekommt? Denn theoretisch könnte ja auch sein, dass die Heizung tatsächlich mal ausfällt wegen eines Defektes und die Nachbarn im Urlaub sind. Find ich jedenfalls ungünstig, dass zu so etwas Wichtigem wie der Heizanlage nichtmal der Vermieter Zugang hat, sondern nur offenbar recht asoziale Nachbarn/Mieter.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Kasumi_Mai
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön an alle für die Antworten :)

Das hier wäre der Fall den ich in meinem Beitrag meinte:

https://www.google.de/amp/www.frag-einen-anwalt.de/mutwillige-Abschaltung-der-Heizung-durch-mit-im-Haus-wohnende-Nachbarn--f279636.html%3Famphtml%3D1

Ich werde auf jeden Fall nochmal mit dem anderen mieter reden ob er jetzt zur polizei geht oder nicht. Je nachdem ziehen wir mit oder eben nicht.

Wir konnten schlecht wo anders unterkommen, da wir hier niemanden haben und kleiden nach dem zwiebelprinzip haben wir auch gemacht, sogar wärmflaschen ins bett gelegt etc. aber ich bin der Meinung, dass es auch nicht sinn und zweck ist, wenn man eigentlich eine warme wohnung haben könnte und das verhindert wird nur weil sich so schreckliche nachbarn denken "ach heute ärger ich die mal wieder" :D

Sie bekommen jetzt auf jeden fall eine Abmahnung vom Vermieter,. Wir bekommen auch ein Exemplar, dass wir notfalls bei der Polizei vorzeigen können, sollte sowas nochmal vorkommen ^^

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Also, auf die Antwort so eines Anwalts würde ich nichts geben. Gefährliche Körperverletzung seh ich hier jedenfalls nicht mal im Ansatz. Und so wirklich übertragen auf Euch kann man das eh nicht. Da ging es ja wohl um mehrere Wochen, bei Euch um gerade mal 1,5 Tage.

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