Nachbarn, Drogen usw

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go395148-47
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbarn, Drogen usw

Hallo, ich weiss nicht ob ich hier im Strafrecht richtig bin.

Es geht darum das wir neue Nachbarn bekommen haben. Diese verkaufen in ihrer Wohnung Drogen, ständig haben wir daraus resultierend Dubiose Gestalten vorm Haus. Eine Camera um sich zu schützen kann man nicht montieren, da funkt das Recht am eigenen Bild dazwischen. Der Vermieter (wir haben verschiedene) unternimmt nichts. Polizei ist ständig da, aber wegen anderer Delikte, u.a Häusliche Gewalt die ebenfalls dort abgeht., Der Verkauf wurde bereits angesprochen als die Polizei mal hier war, aber nichts tut sich. Wie können wir uns schützen, bzw was können wir dagegen unternehmen?

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Und welche Sorten von Drogen gibt es dort?
Welche Mengen werden umgeschlagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go395148-47
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht glaube ich um Canabis und Amphetamine, genauer weiß ich nicht.

Menge, keine Ahnung, Kunden mal 5 mal mehr / Tag. Zudem wird man auch von Kunden bedroht.

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Erste Frage: Habt Ihr eine konkrete Straftat (also den Drogenhandel, die häusliche Gewalt oder ähnliches) gesehen oder vermutet Ihr nur? Wie sehen in deinen Augen "dubiose Gestalten"? Drogenkonsum zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten daher wüsste ich gern welche Personengruppe du als "dubios" einstufst.
Grundsätzlich kannst Du jede Straftat bei der Polizei anzeigen von der Du überzeugt bist, dass sie auch tatsächlich begangen wurde. Anschließend beginnt die Polizei an zu ermitteln. Speziell im Fall von Drogenhandel kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass die Polizei dann im ersten Schritt mit Überwachung anfängt um Käufer und Verkäufer zu identifizieren oder aber auch die Bezugsquellen aufzudecken. Das kann sich auch gut und gerne mehrere Monate/Jahre hinziehen.
Bis dahin wird man wenig unternehmen können. Und bitte wovor schützt dich eine Kamera? Genau... vor gar nichts. Du hast am Ende nur ein Video einer Straftat, also einen Beweis. Einen wirklichen Schutz bietet eine Kamera nicht. Und wenn es Dir um Abschreckung geht, tut es auch ein Kamera-Dummy. Den kann heutzutage keiner von einer echten unterscheiden und du hast kein Problem mit Recht am eigenen Bild.

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#4
 Von 
go395148-47
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, Dubiose Gestalten ist vllt etwas doof geschrieben, aber wenn hier Menschen auftauchen die ich nie zuvor gesehen habe, 3 minuten bleiben und mich auch noch doof anpöbeln ist das nicht normal. Zudem gehe ich nicht von Drogen Handel aus sondern weiss es, weil betreffende Nachbarn selbst zu mir sagten, das sie Gras usw verticken. Häusliche Gewalt ist deutlich hörbar, wesshalb auch schon öfter die Polizei hier war.

Camera schützt nicht, stimmt, würde aber aufzeigen wenn mal wieder jemand mein Auto zerkratzt... aber wie gesagt, bringt nix.

Frage ist nun was kann man machen ausser weg zu ziehen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Woher weisst Du, was die Nachbarn wann für ein Geschäft mit was betreiben?

wirdwerden

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#6
 Von 
go395148-47
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Beitrag kann gelöscht werden, immer die gleichen Fragen helfen mir nicht weiter.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von go395148-47):
immer die gleichen Fragen helfen mir nicht weiter.

Naja, die könnten immerhin zu der Erkenntnis führen, das diese eine gewisse Relevanz bei der Problemlösung haben ...



Zitat (von wirdwerden):
Woher weisst Du, was die Nachbarn wann für ein Geschäft mit was betreiben?

Nirgendwo her. Alles dubiose, nebulöse Vermutungen. Daraufhin muss ein Vermieter rein gar nichts unternehmen.

Wenn man Fakten schaffen will, da macht man eine ordentliche Strafanzeige bezüglich des Verdachts und stellt sich als Zeuge zur Verfügung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
go395148-47
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Drogenhandel: Die haben es mir gegenüber selbst zugegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man Fakten schaffen will, da macht man eine ordentliche Strafanzeige bezüglich des Verdachts und stellt sich als Zeuge zur Verfügung.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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