Nachstellung - Wie sollte ich mich bei der Befragung möglichst verhalten?

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Allila
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachstellung - Wie sollte ich mich bei der Befragung möglichst verhalten?

Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten, dass gegen mich eine Anzeige wegen Nachstellung vorliegt.

Die Person die mich angezeigt hat, hat mir vor ungefähr 2 Monaten eine SMS geschrieben, dass sie sich in mich verleibt hat (die ich zum Glück noch nicht gelöscht habe).
Ich habe es zuerst ignoriert, weil ich mit so einem Typen nicht unbedingt etwas zu tun haben will, von dem ich hundertprozentig weiß das er kifft und mir nicht sicher bin woher der sein Geld hat, weil er nicht arbeitet.
Als ich dann 2 Wochen später mit meiner besten Freundin in der Stadt war und ihn gesehen habe, habe ich versucht ihn zu ignorieren, er ist dann auf mich zugerannt, ich wollte flüchten, sie hat mich festgehalten und er spricht mich auf die SMS an, fragt mich ob ich am Tag darauf Zeit hätte und sagt mir das ich mich mal melden sollte.
Ich war nicht sonderlich freundlich zu ihm und habe ihm gesagt das ich an dem Tag schon was vor hätte.
An dem Abend bin ich mit meiner Freundin noch weggegangen und sie hat dann bei mir übernachtet (wir sind beide 16).
Wir hatten ein bisschen was getrunken und sind um circa 4:30 auf die Idee gekommen diesen Typen zu wecken.
Also hab ich ihn angerufen und ihn gefragt ob er Zeit hätte, er sagte er hätte sich schon anderweitig verabredet, hat sich aber nicht sonderlich sauer angehört.
Ich weiß es ist nicht richtig eine Person so zu nerven, aber wir haben das auch nicht wirklich böse gemeint.
2 Wochen später haben wir ihn erneut angerufen (circa 18:00)und ihn gefragt ob er Chipse vorbeibringen kann, worauf er gelacht und gesagt hat das wir doch viel näher am Supermarkt wohnen.
Am 18.4. sind wir wieder auf die Idee gekommen uns mal bei ihm zu melden.
Also hat diesmal meine Freundin angerufen, die er aber sofort nachdem sie "Hallo hier ist ...." weggeklickt hat.
Deshalb habe ich ihn erneut angerufen und gesagt "Was fällt dir ein .... wegzuklicken".
Er hat ziemlich unfreundlich reagiert und am Tag danach haben meine Freundin und ich eine Moorwanderung gemacht, wobei sie ihn angerufen hat und gefragt hat: "Wenn ich meine beste Freundin töten würde würdest du mir helfen die Leiche zu entsorgen?" "Nein, aber du kannst ihr was von mir ausrichten" "Das kannst du auch selber sie steht direkt neben mir" "Sag ihr das sie Post von der Polizei bekommt" "Wieso" "Weil sie mich nachts angerufen hat - 1 Mal". Wir haben einen Lachkrampf bekommen und er hat währenddessen aufgelegt. Ich hab das zuerst garnicht glauben können, bis am Donnerstag die Vorladung ankam, wegen Nachstellung an genau dieser Person.
Ich weiß ich hätte ihn niemals anrufen sollen und ich hab mich ziemlich unreif verhalten, aber es ist nun mal passiert.
Ich bin nicht vorbestraft und definitiv kein Stalker.
Ich habe auch nicht vor weiteren Kontakt mit dieser Person zu haben.
Was wäre das schlimmste was mir wegen dieser Anzeige passieren könnte?
Oder würden die Ermittlungen vermutlich eingestellt werden?
Wie sollte ich mich bei der Befragung möglichst verhalten? und sollte ich gewisse Details aus der Geschichte nicht besser herauslassen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

was für ein pubertärer Unfug...Netterweise stellt der § 238 StGB darauf ab, daß die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigt" wird - das wird hier wohl kaum der Fall sein. Insofern wird bei dem Verfahren wahrscheinlich nichts rauskommen.

Gruß vom mümmel

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