Hallo.
Hatte hier schon meinen Sachverhalt dargelegt und auch viele nützliche Antworten erhalten.
Letzter Stand der Dinge hierzu ist, dass ich dem Vorwurf einen Ladendiebstahl begangen zu haben schriftlich auf dem Anhörungsbogen der Polizei
wiedersprochen habe. Dort meine Sichtweise dargelegt habe und einer Einstellung ect. wiedersprochen habe.
Heute kam ein Schreiben von einem Inkassodienst, mit der Aufforderung 60 € Fangprämie + 5 € Gläubigerspesen zu bezahlen.
1. Im Markt wurde keine Fangprämie gefordert.
2. Den Vorwurf einen Ladendiebstahls habe ich zurück gewiesen. Einer angeblichen Videobandauswertung zugestimmt, Zustimmung zur Auswertung von Fingerabdrücken gegeben (all dies wurde mir in der 1 Stunde lang dauerden Verhör wiederholt angedroht). Mehr als immer zustimmen konnte ich ja nicht.
3. Anhörungsbogen ist mit meinem Wiederspruch schon an die Polizei zurück gegangen. Sollte wohl bald einem Staatsanwalt zur Prüfung vorliegen.
4. Da ich den Diebstahl nicht begangen habe, bin ich nicht bereit irgendwelche Kosten zu übernehmen, geschweige denn Gläubigerspresen. Wie verfährt man bei so einem Schreiben ?
Danke für Antworten!
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Nachträglich Frangprämie + Spesen gefordert
14. Mai 2010
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Frage vom 14. Mai 2010 | 14:44
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachträglich Frangprämie + Spesen gefordert
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#1
Antwort vom 14. Mai 2010 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (33515 Beiträge, 17469x hilfreich)
Hi,
na, dann sschreiben Sie halt zurück, daß Sie keinen Diebstahl begangen haben und daher nicht zahlen werden. Dann folgt evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen, und dann wird man Sie verklagen oder auch nicht. Und im Falle einer Klage entscheidet dann das Gericht über die Zulässigkeit des Anspruchs.
Gruß vom mümmel
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#2
Antwort vom 14. Mai 2010 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9536x hilfreich)
Völlig richtig. Weisen Sie darauf hin, dass Sie die Tat bestreiten (bzw. sie nicht begangen haben) und daher auch keinen Anspruch auf Fangprämie etc. ausgelöst haben.
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