Nachweislich versehentlicher Ladendiebstahl

21. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Delsol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachweislich versehentlicher Ladendiebstahl

Guten Tag,

gestern ist mir folgender Sachverhalt passiert:
Ich war in einem Lebensmittelladen und packte nach und nach die Ware in meine private Einkaufstasche (Handtasche).
Plötzlich erreichte mich die Nachricht, dass mein Neffe (1,5 Jahre) einen starken Fieberkrampf erlitt und sofort ins KH eingeliefert wurde. Die Mutter des Kindes befand sich zu diesem Zeitpunkt noch 80Km vom Wohnort. Im Schock reagierte ich sofort und rannte zur Kasse um die Ware zu zahlen. Nach dem bezahlen (10,89€) wartete schon der Ladendetektiv am Ausgang.
In meiner Tasche hatte ich 2 Schokoriegel (ca.1€) übersehen und nicht bezahlt.

200€ Sofortstrafe bezahlt und das ganze wird Angezeigt!!!
Vorerst war mir das egal, da ich sofort zu meinem Neffe ins KH bin.

Was kann ich nun tun??

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von Delsol):
200€ Sofortstrafe bezahlt

Die ist eindeutig überhöht, 50-100 EUR sehen die Gerichte als gerechtfertigt an.

Das Problem: die muss man jetzt vermutlich aufwändig zurückfordern.



Zitat (von Delsol):
und das ganze wird Angezeigt!!!

Logisch.
Der Handel hatte 2015 durch Diebstähle ca. 4 Milliarden Schaden. Da reagieren die nicht besonders kulant.



Eventuell mal die Situation dem Filialleiter schildern und beweisen. Desweitere würde ich auch die überhöhte Strafzahlung zurückfordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Als Lehrgeld verbuchen und demnächst einen Einkaufswagen oder -Korb des Geschäfts benutzen, wie alle anderen auch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

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