Nase gebrochen nach Angriff - was tun?

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
levare
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nase gebrochen nach Angriff - was tun?

Hallo,

gestern hat mir einer in einer Disco mit einem Ellenbogen-Schlag ins Gesicht die Nase gebrochen. Waren beim Tanzen, er kam mir zu nah, ich hab ihm gesagt, er soll mal Abstand halten, da hatte ich schon eine sitzen. Nach einem Moment der Verwirrung hab ich erst ein paar Minuten später gemerkt, dass meine Nase gebrochen ist und Blut raus lief. Problem nun: Da ich selbst etwas alkoholisiert war (Silvester) bin ich dann auf ihn drauf, um ihn zu stellen. Hab ihn wohl zu Boden gebracht irgendwie, aber ihn nicht verletzt.

Türsteher haben uns auseinandergerissen. Ich zur Toilette, erstmal das Blut aus dem Gesicht gewaschen. Als ich hörte, dass der Typ abhauen will, bin ich schnell wieder raus ihm hinterher und draußen noch mal auf ihn drauf, um ihn zu halten. Polizei gerufen, Strafanzeige gestellt. Ich musste ins Krankenhaus, Nase wird in ein paar Tagen unter Vollnarkose operiert.

Als wir draußen standen und auf die Polizei gewartet haben, habe ich in der Aufregung seine Freundin oder Schwester beleidigt (weiß nicht mehr genau wie), die hinzu kam und den Schläger auch noch in Schutz nehmen wollte.

Wie sollte ich jetzt vorgehen, auch hinsichtlich eines Schmerzensgeld-Verfahrens? Könnten mir die Beleidigungen oder die "Gegenangriffe" - so könnte man sie auslegen - zum Verhängnis werden? Wie gesagt, er hat definitiv angefangen (ich habe Zeugen), ich bin verletzt, er nicht.

Danke für Tipps.

Gruß,
levare

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aelis
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Schadensersatz fordert man Zivilrechtlich, geh einfach zu deinem ANwalt und schildere ihm den Sachverhalt. Die Beleidigungen werden dir sicher nicht zum Verhängnis, sie könnten das zwar Anzeigen, doch im Normalfall kriegt man keine Strafe dafür.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schadensersatz fordert man Zivilrechtlich, geh einfach zu deinem ANwalt und schildere ihm den Sachverhalt.

Das ist prinzipiell richtig, wobei Du aber 2 Sachen beachten sollest:

1. Es wird für eine gebrochene Nase keine ex-orbitante Summe Schmerzensgeld geben. Wenn es sich um einen *einfachen* Bruch handelt, der wieder normal gerichtet werden kann (also keine *Spätfolgen* zurückbleiben), wird die Summe idR. im unteren bis mittleren 3stelligen Bereich liegen.

2. Wenn Du keine Privatrechtschutzversicherung hast, oder eine Privathaftpflichtversicherung mit(!!) Ausfalldeckung(!!) wirst Du die Anwaltskosten vorlegen müssen, trägst insoweit das Ausfallrisiko. Das bedeutet, dass Du evtl. nicht nur kein Schmerzensgeld bekommst, sondern evtl. auch noch auf den Anwaltskosten (und ggf. Gerichtskosten) sitzenbleibst, wenn der Täter *pleite* ist, also nicht über Vermögen und/oder pfändbares(!) Einkommen verfügt (um pfändbar zu sein, muß ein Alleinstehender ohne Unterhaltberechtigte mehr als rd. 990,00 € netto verdienen -gibt es Unterhaltberechtigte steigt der Freibetrag entsprechend der Düsseldorfer Tabelle an, bei einer 4köpfigen Famillie wären es rd. 1780,00 € ). Würde ein Alleinstehender ohne Unterh.-Ber. z.B. 1100,00 € netto verdienen, wären davon 110,00 € pfändbar. Würde ein Famillienvater mit 2 kleinen Kindern und einer nicht arbeitenden Ehefrau z.B. 1750,00 € netto verdienden, wäre davon NICHTS pfändbar. Es macht daher...

3. ... Sinn, solange man nicht positive Kenntnis über die Zahlungsfähigkeit des Täters hat, zu versuchen, sich außergerichtlich über das Schmerzensgeld zu einigen. Ein guter Ansatz (der für beide Seiten Vorteile mit sich bringt) wäre der sog. TOA (Täter-Opfer-Ausgleich). Nähere Informationen dazu gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter-Opfer-Ausgleich

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.01.2009 19:22

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