Nationalität EU Land /verschoben

3. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2011 20:46:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nationalität EU Land /verschoben

Nationalität EU Land


Hatte gestern mit einem guten Freund ein leichtes Streitgespäch wegen folgendem;

Ich lebe seit 15 Jahren in einem Land der EU dessen Staatsangehörigkeit ich auch besitze. Als ich in dieses Land kam war ich deutscher Staatsbürger.

Seit 10 Jahren habe ich die Nationalität von dem EU Land in dem ich nun Lebe, denke somit dass ich offiziell kein deutscher Staatsbürger mehr bin.

Jezt kommt meine eigentliche Frage. Ich wurde vor mehr als 20 Jahren in Deuschland offiziell geschieden - nach der Scheidung bin ich dann in das anderes EU Land um dort neu zu beginnen.

Aus meine Ehe bestanden sicher noch altschulden die meine damalige Ehefrau meines Wissens auch nicht bezahlt hat z.b. für ein Haus was von der finanzierenden Bank versteigert wurde (wie ich erst Jahre später erfahren habe) aus dieser Versteigerung könnten noch Schulden bestehen - vielleicht aber auch noch andere ...

Nun sagte mir mein Freund dass es möglich ist das man mich für diese vielleicht bestehenden alten Schulden sogar bei einer Ausweiskontrolle in Deutschland festhalten könne - weil ich ja inzwischen "Ausländer" bin, spätestens wenn ich aber mal einen Rentenantrag stellen würde dann könnten alte Gläubiger auch meine Rente in Beschlag nehmen.

Das alles hat mich doch ganz schön unruhig gemacht - wer weiss schon ob ich vielleicht noch Schulden aus meiner Ehezeit habe und wie hoch diese inzwischen geworden sind ... gibt es eigentlich eine Möglichkeit möglichst anonym (will meine jetztige Familie nicht gefährden) herauszufinden ob von staatlicher Seite etwas gegen mich vorliegt, und ob ich mir Sorgen machen muss wenn ich einmal nach Deutschland fahren möchte ?

Wer kennt sich aus oder wollte mein Freund mich hier nur Bange machen weil er gleiches angeblich in Frankreich erlebt hat und dort nach einem Autounfall festgenommen worden war wegen schulden auch aus einer Ehe und einem angeblich Verfahren gegen ihn ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das man mich für diese vielleicht bestehenden alten Schulden sogar bei einer Ausweiskontrolle in Deutschland festhalten könne - weil ich ja inzwischen "Ausländer" bin

Das könnte man doch auch, wenn Sie Deutscher mit Wohnsitz im Ausland (oder Inland) wären. Jedenfalls dann, wenn ein Haftbefehl besteht.

wenn ich aber mal einen Rentenantrag stellen würde dann könnten alte Gläubiger auch meine Rente in Beschlag nehmen

Wenn die Forderungen nicht verjährt sind (bspw. weil sie rechtskräftig festgestellt sind oder die Verjährung gehemmt war), ist das natürlich möglich.

Deswegen empfiehlt es sich ja, Altschulden zu begleichen, wenn man guten Gewissens aus seinem 'Exil' wiederkommen möchte. :)

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#2
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Nein das kann ich mir nicht vorstellen.

Da es in der Regel auch kein INPOL-Fahndung wegen schulden gibt, z.b. weil zur Ladung der EV nicht gekommen sind.

Sollte es doch zur INPOL Fahdung gekommen sein erfahren Sie das wenn Sie einreisen. Vorher leider nicht. Das wird Ihnen auch Anonym keiner sagen.

Letzlich sind SIe auch kein Ausländer sondern Deutscher, da die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann. Sie würden auch nicht ehwig festgehalten sondern "höstens" bis Sie beim GV Ihre neue Adresse hinterlegt und ggf. die EV (Eidesstattliche Versicherung) abgelegt haben.

Ihren Rentenantrag könnte mann Pfänden wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt worden ist. Aber nach 20 Jahren glaube ich kaum das sich noch einer die Mühe macht. Wie soll er denn von Ihrem Rentenantrag erfahren? Die BA rennt ja nicht rum und sagt der Herr X hat Rente beantragt wer will was ab?

Ausserdem liegt die Pfändunggrenze ziemlich hoch bei knapp 1000 Euro wenn ich recht informiert bin.


Machen Sie sich keine Sorgen.


MFG

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#3
 Von 
guest-12316.12.2011 20:46:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

danke für die Antworten !;)

Allerdings macht es mir immer noch Sorgen nicht zu wissen ob nicht doch Schulden oder sogar daraus rechtskräftige Verurteilungen aus meiner Ehe gegen mich vorliegen könnten, mein Freund hat mich doch recht nervös gemacht... :(

Ich kann ja wohl kaum beim Gericht meines letzten Wohnortes in Deutschland gehen und fragen .. liegt gegen mich ewas vor, oder wurde ich in den letzten 20 Jahren zu irgendwas verurteilt weil ich nicht zum Gerichtstermin erschienen bin.

Ich glaube allerdings nicht dass ich noch im Besitz der deutschen Staatbürgerschaft bin - dachte als ich die andere staatsbürgerschaft angenommen habe dass die "alte" damit automatisch erloschen ist - oder bleibt die staatsbürgerschaft vielleicht doch bestehen ?

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#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verliert man die deutsche, sofern man keine Beibehaltungsgenehmigung erwirkt hat.

.

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