Hallo liebe alle, da ich heute schon einmal etwas hier rein geschrieben habe, bin ich jetzt auf den Geschmack gekommen (weil es mich jetzt interessiert)
Wie muss eine Nötigung im deutschen Recht geartet sein, dass es wirklich zu einer Haftstrafe komm? Kann man das so pauschal sagen?
Oder was muss passieren, dass es zu einer unbedingten Haftstrafe kommt.
Ps Danke für eure Antworten schon im letzten Beitrag
-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 19:03
-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 19:04
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3. Mai 2019
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Frage vom 3. Mai 2019 | 19:02
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Mai 2019 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Kann man das so pauschal sagen?
Nein.
Wenn man die Nötigung in der Variante des Abs. 4 verwirklicht, hat man schon mal gute Chancen, da da die Mindest-Strafandrohung schon 3 Monate Freiheitsstrafe sind. Grundsätzlich könnten die aber auch in Form von 90 Tagessätzen Geldstrafe verhängt werden.
Zitat:Oder was muss passieren, dass es zu einer unbedingten Haftstrafe kommt.
Allgemein?
Man muss zu einer Freiheitsstrafe oberhalb von zwei Jahren verurteilt werden. Oder es muss bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren eine schlechte Sozialprognose geben, ggf. einschlägige Vorstrafen, bereits eine laufende Bewährung usw.
Zwingend ohne Bewährung ist es nur bei einer Freiheitsstrafe oberhalb von zwei Jahren.
#2
Antwort vom 3. Mai 2019 | 19:42
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Kann man das so pauschal sagen?
Nein.
Wenn man die Nötigung in der Variante des Abs. 4 verwirklicht, hat man schon mal gute Chancen, da da die Mindest-Strafandrohung schon 3 Monate Freiheitsstrafe sind. Grundsätzlich könnten die aber auch in Form von 90 Tagessätzen Geldstrafe verhängt werden.
Zitat:Oder was muss passieren, dass es zu einer unbedingten Haftstrafe kommt.
Allgemein?
Man muss zu einer Freiheitsstrafe oberhalb von zwei Jahren verurteilt werden. Oder es muss bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren eine schlechte Sozialprognose geben, ggf. einschlägige Vorstrafen, bereits eine laufende Bewährung usw.
Zwingend ohne Bewährung ist es nur bei einer Freiheitsstrafe oberhalb von zwei Jahren.
Hey, ich Danke dir vielmals für die Erklärung. Hatte ja heute einen Beitrag schon gepostet, in dem ich dachte dass es sich um Nötigung eines Freundes handeln könnte (würde aber direkt verneint). Meine Frage/Forderung nach einer Haftstrafe für die Aktion eines Internetusers war dann wohl sehr amateurhaft :D
Heißt das also, dass man zB bei einer Mordrohung/Nötigung/Beleidigung (nicht abs 4) so gut wie nie (außer bei einer wirklich brutalen Nötigung nach (1)) ins Gefängnis muss, wenn man nicht vorbestraft ist und „im Leben" steht?
Sorry, mich interessiert das Thema einfach extrem und als leihe hat man sehr wenig Plan davon (leider!!!)
Danke schon mal!
-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 19:44
-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 19:48
-- Editiert von Markusmurks am 03.05.2019 19:49
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#3
Antwort vom 3. Mai 2019 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Heißt das also, dass man zB bei einer Mordrohung/Nötigung/Beleidigung (nicht abs 4) so gut wie nie (außer bei einer wirklich brutalen Nötigung nach (1)) ins Gefängnis muss, wenn man nicht vorbestraft ist und „im Leben" steht?
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