Negative Bewertung im Forum über Prostutuierte

5. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
kondroslost
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Negative Bewertung im Forum über Prostutuierte

Nach einem Besuch bei einer Escort Dame war ich aufgrund der Leistung der Prostutuierten aufgebracht.Ich habe in einem forum Beitrag unter Ihrem namen geschrieben das mir Ihre Leistung garnicht gefallen hat .Zudem habe ich sie Beleidigt und meinte ua. dass sie sich wahrscheinlich nicht wäscht und Ihre Fo**e stinkt .Ich habe auch geschrieben das ihre Brüste nicht so groß waren wie angegeben sie winzig sind und Ihr Kopf sehr groß ist. Ich habe ihr den link zum beitrag blöderweise per sms zugesendet habe aber nicht geschrieben das er von mir ist.
Mein Beitrag wird, da ich nicht meine gültige email beim login angegeben habe nicht gelöscht obwohl ich mehrfach darum gebeten habe.
Kann mir jetzt nach ermitteln meiner IP Adresse Strafanzeige wegen Übler Nachrede oder Beleidigung drohen.
Kann mir wenn ihr geschäft daduch zu schaden gekommen ist Geldstrafe drohen ?
Eigentlich war das ja nur tadelndes Urteil über ihre berufliche Leistung.Ich habe keine unwahren aussagen getroffen. Dies wird wohl nicht zu beweisen sein.
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen ?

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von kondroslost):
Eigentlich war das ja nur tadelndes Urteil über ihre berufliche Leistung.

Nö, nicht mal ansatzweise.



Zitat (von kondroslost):
Ich habe keine unwahren aussagen getroffen. Dies wird wohl nicht zu beweisen sein.

Tja, das wäre dann Dein Problem...



Zitat (von kondroslost):
Kann mir jetzt nach ermitteln meiner IP Adresse Strafanzeige wegen Übler Nachrede oder Beleidigung drohen.

Umgekehrt - erst kommt die Anzeige, dann die Ermittlung.



Zitat (von kondroslost):
Kann mir wenn ihr geschäft daduch zu schaden gekommen ist Geldstrafe drohen ?

Nein, aber Schadenersatzforderungen - und die sind mitunter empfindlich höher als die Geldstrafen.
Die Geldstrafe kommt zusätzlich dazu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kondroslost
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die prompte Antwort !
Kann man für so ein Bericht auch in Haft kommen ?
lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von kondroslost):
Kann man für so ein Bericht auch in Haft kommen ?

In der Theorie ja, in der Praxis eher unwahrscheinlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.798 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen