Nach einem Besuch bei einer Escort Dame war ich aufgrund der Leistung der Prostutuierten aufgebracht.Ich habe in einem forum Beitrag unter Ihrem namen geschrieben das mir Ihre Leistung garnicht gefallen hat .Zudem habe ich sie Beleidigt und meinte ua. dass sie sich wahrscheinlich nicht wäscht und Ihre Fo**e stinkt .Ich habe auch geschrieben das ihre Brüste nicht so groß waren wie angegeben sie winzig sind und Ihr Kopf sehr groß ist. Ich habe ihr den link zum beitrag blöderweise per sms zugesendet habe aber nicht geschrieben das er von mir ist.
Mein Beitrag wird, da ich nicht meine gültige email beim login angegeben habe nicht gelöscht obwohl ich mehrfach darum gebeten habe.
Kann mir jetzt nach ermitteln meiner IP Adresse Strafanzeige wegen Übler Nachrede oder Beleidigung drohen.
Kann mir wenn ihr geschäft daduch zu schaden gekommen ist Geldstrafe drohen ?
Eigentlich war das ja nur tadelndes Urteil über ihre berufliche Leistung.Ich habe keine unwahren aussagen getroffen. Dies wird wohl nicht zu beweisen sein.
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen ?
LG
Negative Bewertung im Forum über Prostutuierte
5. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 5. Dezember 2020 | 02:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Negative Bewertung im Forum über Prostutuierte
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 02:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatEigentlich war das ja nur tadelndes Urteil über ihre berufliche Leistung. :
Nö, nicht mal ansatzweise.
ZitatIch habe keine unwahren aussagen getroffen. Dies wird wohl nicht zu beweisen sein. :
Tja, das wäre dann Dein Problem...
ZitatKann mir jetzt nach ermitteln meiner IP Adresse Strafanzeige wegen Übler Nachrede oder Beleidigung drohen. :
Umgekehrt - erst kommt die Anzeige, dann die Ermittlung.
ZitatKann mir wenn ihr geschäft daduch zu schaden gekommen ist Geldstrafe drohen ? :
Nein, aber Schadenersatzforderungen - und die sind mitunter empfindlich höher als die Geldstrafen.
Die Geldstrafe kommt zusätzlich dazu.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 02:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für die prompte Antwort !
Kann man für so ein Bericht auch in Haft kommen ?
lg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 03:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatKann man für so ein Bericht auch in Haft kommen ? :
In der Theorie ja, in der Praxis eher unwahrscheinlich.
Und jetzt?
Schon
267.798
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten