Negative Folgen für Opfer eines Identitätsdiebstahls bei Betrugsanzeige?

26. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)
Negative Folgen für Opfer eines Identitätsdiebstahls bei Betrugsanzeige?

Hallo

Von einer Rechtsanwaltskanzlei bekam ich schon vor einiger Zeit unangenehme Post wegen einem angeblichen privaten Darlehensvertrag, den ich 2018 abgeschlossen haben soll. Ich habe aber 2018 keinen Darlehensvertrag abgeschlossen. Laut einer DSGVO-Anfrage an die Rechtsanwaltskanzlei ist mein Name zusammen mit meiner Adresse im Darlehensvertrag angegeben.

Da es schon mehrmals zu solchen Verwechslungen kam, bei denen ich als vermeintlicher Schuldner angeschrieben wurde, denke ich an eine Betrugsanzeige wegen Identitätsdiebstahl.

Könnte eine Betrugsanzeige für mich negative Folgen haben?

Gruß
Puschel_reloaded

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Welche Stellen Sie sich denn da vor? Ich wüsste keine negativen Folgen, die da eintreten könnten....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zum Beispiel spätere Kosten, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist.

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#3
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Solche Sachen sofort zur Anzeige bringen. Das schlimmste was Sie machen können, ist nicht darauf reagieren.

Zusätzlich schreiben, an die Stellen schicken, wo Ihre Daten missbraucht wurden, dass Sie damit nichts zu tun haben und Ihre Daten hier missbraucht wurden.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Zum Beispiel spätere Kosten, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist.


Die Anzeige kostet nichts. Kosten können entstehen, wenn man keine Anzeige macht. Für die geschädigten Unternehmen ist die Anzeige oft der Anlass, die Forderung gegen den Missbrauchten fallen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
wegen einem angeblichen privaten Darlehensvertrag, den ich 2018 abgeschlossen haben soll.


Bei einem privaten, klassischen Darlehensvertrag sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer sich kennen?!

Von daher müsste doch der Darlehensgeber eindeutig bezeichnen können wer der Vertragspartner ist?!

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#6
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Meine Bitte nach einer Zusendung einer Kopie dieses Darlehensvertrages ist die Rechtsanwaltskanzlei leider nicht nachgekommen.

Gruß
Puschel_reloaded

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#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Es wird doch sicherlich ein Gläubiger genannt sein..

Und: "privater" Darlehensvertrag i.S.v. "mit einer Privatperson"?

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#8
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Als Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt. Es handelt sich wohl um einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Zitat:


Bei einem privaten, klassischen Darlehensvertrag sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer sich kennen?!



Da geh bei Identitätsmissbrauch mal eher vom Online-Kredit aus. Obwohl zwischen Privatpersonen ist schon merkwürdig.

-- Editiert von Heike J am 26.09.2019 22:47

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Als Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt.
Und, wer ist das? Woher kennst du denjenigen/diejenige? Kann das sein, dass du von ihr/ihm Geld geliehen hast?


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Bei einem privaten, klassischen Darlehensvertrag sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer sich kennen?!
Zitat (von Puschel_reloaded):
Es handelt sich wohl um einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen.
Zitat (von Heike J):
Obwohl zwischen Privatpersonen ist schon merkwürdig.
Irgendetwas fehlt in der Fallbeschreibung. Der Fall is tnicht rund. Die Sache stinkt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Heike J):
Da geh bei Identitätsmissbrauch mal eher vom Online-Kredit aus. Obwohl zwischen Privatpersonen ist schon merkwürdig.
Gibt doch auch Internetplatformen zur Vermittlung von Privatkrediten. Ichhabe aber keine Erfahrung damit, und weiß nicht wie genau die das mit der Identitätsprüfung nehmen.

Zitat (von radfahrer999):
Die Sache stinkt.
Den Gedanken hatte ich auch schon. Ist denn überhaupt gesichert, dass es sich hier um eine echte und seriöse Anwaltskanzelei handelt?

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#12
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
es wäre auch möglich, dass es eine Person gibt, die genauso heißt wie du, unter Umständen sogar mit dem gleichen Geburtsdatum.
Ich habe so einen Fall mal gehabt. Da war nur Geburtsort abweichend. Und natürlich der Wohnort....

Grüße
Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Als Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt.
Hier muss man dem TE auch alles aus der Nase ziehen.. Ist einem der Mandant bekannt? Wohnt er in der Nähe? Um die eigentliche Frage zu beantworten:

Zitat:
Könnte eine Betrugsanzeige für mich negative Folgen haben?
Nur wenn man den Darlehensvertrag tatsächlich selbst geschlossen hat.

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#14
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Puschel_reloaded):
Als Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt.
Und, wer ist das? Woher kennst du denjenigen/diejenige?

Da im Darlehensvertrag zwar mein Name und meine Adresse eingetragen ist, aber ich den Vertrag nicht abgeschlossen habe, kann ich zur Identität des Drahtziehers keine Hinweise geben.


Zitat (von radfahrer999):
Kann das sein, dass du von ihr/ihm Geld geliehen hast?

Bei mir wurde (noch) keine Demenz diagnostiziert. Also eher nein.


Zitat (von radfahrer999):
Irgendetwas fehlt in der Fallbeschreibung. Der Fall is tnicht rund. Die Sache stinkt.

Das ist mir auch schon aufgefallen.


Zitat (von Araval):
Hallo,
es wäre auch möglich, dass es eine Person gibt, die genauso heißt wie du, unter Umständen sogar mit dem gleichen Geburtsdatum.
Ich habe so einen Fall mal gehabt. Da war nur Geburtsort abweichend. Und natürlich der Wohnort....
Araval

Möglich schon, aber ein Geburtsdatum ist in diesem Fall nicht angegeben.
Zitat (von Puschel_reloaded):
Laut einer DSGVO-Anfrage an die Rechtsanwaltskanzlei ist mein Name zusammen mit meiner Adresse im Darlehensvertrag angegeben.


Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Bei mir wurde (noch) keine Demenz diagnostiziert. Also eher nein.
Sarkastisch auf Hilfestellungen zu reagieren geht also. Aber nach 5 Tagen des Schweigens immer noch offene Nachfragen nicht zu beantworten, zeugt eher davon, dass die Sache vielleicht doch nicht so wichtig oder ernst genommen sein könnte.

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#16
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Die zitierten Fragestellungen habe ich in meinem ersten Beitrag bereits beantwortet.

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Die zitierten Fragestellungen habe ich in meinem ersten Beitrag bereits beantwortet.
Wenn Du mir diejenigen Stellen aus Deinem ersten Beitrag kenntlich machst, an denen Du die Frage beantwortest, ob Dir der Mandant bekannt vorkommt oder in räumlicher Nähe sesshaft ist, erhältst Du hier weitere Antworten. Ansonsten nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
kann ich zur Identität des Drahtziehers keine Hinweise geben.


Es geht nicht um den "Drahtzieher" sondern darum, wer der Auftraggeber der Anwaltskanzlei ist (die Kanzlei hat Ihnen mitgeteilt wen sie vertritt) und ob Sie diesen kennen und falls ja, in welcher Verbindung Sie mit diesem stehen.

Einer Antwort auf diese jetzt bereits mehrfach gestellte Frage sind sie bisher, warum auch immer, auffällig ausgewichen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Zitat (von Puschel_reloaded):
Die zitierten Fragestellungen habe ich in meinem ersten Beitrag bereits beantwortet.
Wenn Du mir diejenigen Stellen aus Deinem ersten Beitrag kenntlich machst, an denen Du die Frage beantwortest, ob Dir der Mandant bekannt vorkommt oder in räumlicher Nähe sesshaft ist, erhältst Du hier weitere Antworten. Ansonsten nicht.

Deine Frage habe ich nicht zitiert und in der Tat noch nicht beantwortet. Weiter unten in diesem Beitrag findest du die Antwort auf diese Frage(n).


Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Puschel_reloaded):
kann ich zur Identität des Drahtziehers keine Hinweise geben.


Es geht nicht um den "Drahtzieher" sondern darum, wer der Auftraggeber der Anwaltskanzlei ist (die Kanzlei hat Ihnen mitgeteilt wen sie vertritt) und ob Sie diesen kennen und falls ja, in welcher Verbindung Sie mit diesem stehen.

Einer Antwort auf diese jetzt bereits mehrfach gestellte Frage sind sie bisher, warum auch immer, auffällig ausgewichen.

Der Mandant ist mir unbekannt. Sein Wohnort befindet sich am anderen Ende des Landkreises. Die Anwaltskanzlei befindet sich in der Stadt zwischen meinem Wohnort und dem Wohnort des Mandanten. Die Anwaltskanzlei existiert, laut Google-Bewertungen ist sie auch seriös und vor diesem Fall hatte ich noch nichts mit ihr zu tun.

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Reicht die Angabe eines Aktenzeichens einer Betrugsanzeige gegenüber der Anwaltskanzlei als Beweis, dass man als Opfer eines Identitätsdiebstahl Anzeige erstattet hat?

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Reicht die Angabe eines Aktenzeichens einer Betrugsanzeige gegenüber der Anwaltskanzlei als Beweis, dass man als Opfer eines Identitätsdiebstahl Anzeige erstattet hat?

Das wird man erfahren, wenn man denen das Aktenzeichen mitteilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 05.10.2019 14:18

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Musterbriefe für so eine Mitteilung habe ich leider keine gefunden.

Folgenden Text habe ich anhand von Musterbriefen für andere Gegebenheiten formuliert:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich wegen der Angabe meines Namens und meiner Anschrift im privaten Darlehensvertrag Ihres Mandanten eine Strafanzeige wegen Identitätsbetrug unter dem polizeilichen Aktenzeichen ******-******-**/* erstattet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Mein Name


Ist dieser Text so in Ordnung oder sollte noch etwas ergänzt bzw. entfernt werden?

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

(Editiert)

Deine Abneigung gegen mich ist nun für alle offensichtlich. Auch ich schätze die kompetenten Antworten von Harry van Sell und bedanke mich dafür regelmäßig mit Klicks auf den Button "Hilfreiche Antwort".

Gruß
Puschel_reloaded

-- Editiert von Moderator am 05.10.2019 14:19

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Wo es um Leben und Tod, Freispruch oder lebenslang geht..

Ohne die Helfer hier zu diskreditieren; ich hoffe doch in den Händen eines guten Anwaltes.



Ich würde so schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich
- einen Vertragsschluss mit mir bestreite
- wegen der Angabe meines Namens und meiner Anschrift im privaten Darlehensvertrag Ihres Mandanten eine Strafanzeige wegen Identitätsbetrug unter dem polizeilichen Aktenzeichen ******-******-**/* erstattet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Mein Name



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe mein Schreiben nun gemäß Harry van Sell leicht abgeändert. Danke.

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Der Mandant ist mir unbekannt. Sein Wohnort befindet sich am anderen Ende des Landkreises.


Hat man denn mal versucht Kontakt mit dem aufzunehmen? Der sollte doch wissen, mit wem er einen Darlehensvertrag geschlossen hat und bestätigen können, dass Du es nicht bist.

Zitat (von Puschel_reloaded):
Reicht die Angabe eines Aktenzeichens einer Betrugsanzeige gegenüber der Anwaltskanzlei als Beweis, dass man als Opfer eines Identitätsdiebstahl Anzeige erstattet hat?


Was spricht dagegen die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung in Kopie beizulegen? Ein Aktenzeichen (hier wahrscheinlich eine polizeiliche Vorgangsnummer) kann man sich auch -glaubhaft- ausdenken, wenn man weiß wie es grds. aufgebaut ist.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Was der Kreditgeber unternommen hat, um den tatsächlichen Kreditnehmer zu kontaktieren, weiß ich nicht. Aber ich vermute wenig bis überhaupt nichts, wenn er die persönlichen Daten des Kreditnehmers schon so unzureichend überprüft hat.


Eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung wollte mir der junge Polizist, der meine Anzeige aufgenommen hat, nicht geben. Der Polizist machte auf mich einen nicht allzu kompetenten Eindruck, aber da ich die rechtlichen Gegebenheiten selbst nicht so genau kannte, bin ich ohne eine Bescheinigung wieder gegangen. Lediglich das Aktenzeichen kritzelte er mir auf ein Stück Papier.

Besteht ein Recht auf eine Bescheinigung über Anzeigenerstattung?

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Was der Kreditgeber unternommen hat, um den tatsächlichen Kreditnehmer zu kontaktieren, weiß ich nicht.


Ich sprach von der entgegengesetzten Variante, ob du versucht hast mit dem Darlehensgeber Kontakt aufzunehmen?

Zitat:
Besteht ein Recht auf eine Bescheinigung über Anzeigenerstattung?


Ja

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe noch nicht versucht mit dem Darlehensgeber Kontakt aufzunehmen.

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

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