Hallo
Von einer Rechtsanwaltskanzlei bekam ich schon vor einiger Zeit unangenehme Post wegen einem angeblichen privaten Darlehensvertrag, den ich 2018 abgeschlossen haben soll. Ich habe aber 2018 keinen Darlehensvertrag abgeschlossen. Laut einer DSGVO-Anfrage an die Rechtsanwaltskanzlei ist mein Name zusammen mit meiner Adresse im Darlehensvertrag angegeben.
Da es schon mehrmals zu solchen Verwechslungen kam, bei denen ich als vermeintlicher Schuldner angeschrieben wurde, denke ich an eine Betrugsanzeige wegen Identitätsdiebstahl.
Könnte eine Betrugsanzeige für mich negative Folgen haben?
Gruß
Puschel_reloaded
Negative Folgen für Opfer eines Identitätsdiebstahls bei Betrugsanzeige?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Welche Stellen Sie sich denn da vor? Ich wüsste keine negativen Folgen, die da eintreten könnten....
Zum Beispiel spätere Kosten, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Solche Sachen sofort zur Anzeige bringen. Das schlimmste was Sie machen können, ist nicht darauf reagieren.
Zusätzlich schreiben, an die Stellen schicken, wo Ihre Daten missbraucht wurden, dass Sie damit nichts zu tun haben und Ihre Daten hier missbraucht wurden.
ZitatZum Beispiel spätere Kosten, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist. :
Die Anzeige kostet nichts. Kosten können entstehen, wenn man keine Anzeige macht. Für die geschädigten Unternehmen ist die Anzeige oft der Anlass, die Forderung gegen den Missbrauchten fallen zu lassen.
Zitatwegen einem angeblichen privaten Darlehensvertrag, den ich 2018 abgeschlossen haben soll. :
Bei einem privaten, klassischen Darlehensvertrag sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer sich kennen?!
Von daher müsste doch der Darlehensgeber eindeutig bezeichnen können wer der Vertragspartner ist?!
Meine Bitte nach einer Zusendung einer Kopie dieses Darlehensvertrages ist die Rechtsanwaltskanzlei leider nicht nachgekommen.
Gruß
Puschel_reloaded
Es wird doch sicherlich ein Gläubiger genannt sein..
Und: "privater" Darlehensvertrag i.S.v. "mit einer Privatperson"?
Als Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt. Es handelt sich wohl um einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen.
Zitat:
Bei einem privaten, klassischen Darlehensvertrag sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer sich kennen?!
Da geh bei Identitätsmissbrauch mal eher vom Online-Kredit aus. Obwohl zwischen Privatpersonen ist schon merkwürdig.
-- Editiert von Heike J am 26.09.2019 22:47
Und, wer ist das? Woher kennst du denjenigen/diejenige? Kann das sein, dass du von ihr/ihm Geld geliehen hast?ZitatAls Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt. :
ZitatBei einem privaten, klassischen Darlehensvertrag sollte man doch eigentlich davon ausgehen, dass Darlehensgeber und Darlehensnehmer sich kennen?! :
ZitatEs handelt sich wohl um einen Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen. :
Irgendetwas fehlt in der Fallbeschreibung. Der Fall is tnicht rund. Die Sache stinkt.ZitatObwohl zwischen Privatpersonen ist schon merkwürdig. :
Gibt doch auch Internetplatformen zur Vermittlung von Privatkrediten. Ichhabe aber keine Erfahrung damit, und weiß nicht wie genau die das mit der Identitätsprüfung nehmen.ZitatDa geh bei Identitätsmissbrauch mal eher vom Online-Kredit aus. Obwohl zwischen Privatpersonen ist schon merkwürdig. :
Den Gedanken hatte ich auch schon. Ist denn überhaupt gesichert, dass es sich hier um eine echte und seriöse Anwaltskanzelei handelt?ZitatDie Sache stinkt. :
Hallo,
es wäre auch möglich, dass es eine Person gibt, die genauso heißt wie du, unter Umständen sogar mit dem gleichen Geburtsdatum.
Ich habe so einen Fall mal gehabt. Da war nur Geburtsort abweichend. Und natürlich der Wohnort....
Grüße
Araval
Hier muss man dem TE auch alles aus der Nase ziehen.. Ist einem der Mandant bekannt? Wohnt er in der Nähe? Um die eigentliche Frage zu beantworten:ZitatAls Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt. :
Nur wenn man den Darlehensvertrag tatsächlich selbst geschlossen hat.Zitat:Könnte eine Betrugsanzeige für mich negative Folgen haben?
Zitat:Und, wer ist das? Woher kennst du denjenigen/diejenige?ZitatAls Gläubiger wird der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei genannt. :
Da im Darlehensvertrag zwar mein Name und meine Adresse eingetragen ist, aber ich den Vertrag nicht abgeschlossen habe, kann ich zur Identität des Drahtziehers keine Hinweise geben.
ZitatKann das sein, dass du von ihr/ihm Geld geliehen hast? :
Bei mir wurde (noch) keine Demenz diagnostiziert. Also eher nein.
ZitatIrgendetwas fehlt in der Fallbeschreibung. Der Fall is tnicht rund. Die Sache stinkt. :
Das ist mir auch schon aufgefallen.
ZitatHallo, :
es wäre auch möglich, dass es eine Person gibt, die genauso heißt wie du, unter Umständen sogar mit dem gleichen Geburtsdatum.
Ich habe so einen Fall mal gehabt. Da war nur Geburtsort abweichend. Und natürlich der Wohnort....
Araval
Möglich schon, aber ein Geburtsdatum ist in diesem Fall nicht angegeben.
ZitatLaut einer DSGVO-Anfrage an die Rechtsanwaltskanzlei ist mein Name zusammen mit meiner Adresse im Darlehensvertrag angegeben. :
Gruß
Puschel_reloaded
Sarkastisch auf Hilfestellungen zu reagieren geht also. Aber nach 5 Tagen des Schweigens immer noch offene Nachfragen nicht zu beantworten, zeugt eher davon, dass die Sache vielleicht doch nicht so wichtig oder ernst genommen sein könnte.ZitatBei mir wurde (noch) keine Demenz diagnostiziert. Also eher nein. :
Die zitierten Fragestellungen habe ich in meinem ersten Beitrag bereits beantwortet.
Gruß
Puschel_reloaded
Wenn Du mir diejenigen Stellen aus Deinem ersten Beitrag kenntlich machst, an denen Du die Frage beantwortest, ob Dir der Mandant bekannt vorkommt oder in räumlicher Nähe sesshaft ist, erhältst Du hier weitere Antworten. Ansonsten nicht.ZitatDie zitierten Fragestellungen habe ich in meinem ersten Beitrag bereits beantwortet. :
Zitatkann ich zur Identität des Drahtziehers keine Hinweise geben. :
Es geht nicht um den "Drahtzieher" sondern darum, wer der Auftraggeber der Anwaltskanzlei ist (die Kanzlei hat Ihnen mitgeteilt wen sie vertritt) und ob Sie diesen kennen und falls ja, in welcher Verbindung Sie mit diesem stehen.
Einer Antwort auf diese jetzt bereits mehrfach gestellte Frage sind sie bisher, warum auch immer, auffällig ausgewichen.
Zitat:Wenn Du mir diejenigen Stellen aus Deinem ersten Beitrag kenntlich machst, an denen Du die Frage beantwortest, ob Dir der Mandant bekannt vorkommt oder in räumlicher Nähe sesshaft ist, erhältst Du hier weitere Antworten. Ansonsten nicht.ZitatDie zitierten Fragestellungen habe ich in meinem ersten Beitrag bereits beantwortet. :
Deine Frage habe ich nicht zitiert und in der Tat noch nicht beantwortet. Weiter unten in diesem Beitrag findest du die Antwort auf diese Frage(n).
Zitat:Zitatkann ich zur Identität des Drahtziehers keine Hinweise geben. :
Es geht nicht um den "Drahtzieher" sondern darum, wer der Auftraggeber der Anwaltskanzlei ist (die Kanzlei hat Ihnen mitgeteilt wen sie vertritt) und ob Sie diesen kennen und falls ja, in welcher Verbindung Sie mit diesem stehen.
Einer Antwort auf diese jetzt bereits mehrfach gestellte Frage sind sie bisher, warum auch immer, auffällig ausgewichen.
Der Mandant ist mir unbekannt. Sein Wohnort befindet sich am anderen Ende des Landkreises. Die Anwaltskanzlei befindet sich in der Stadt zwischen meinem Wohnort und dem Wohnort des Mandanten. Die Anwaltskanzlei existiert, laut Google-Bewertungen ist sie auch seriös und vor diesem Fall hatte ich noch nichts mit ihr zu tun.
Gruß
Puschel_reloaded
Reicht die Angabe eines Aktenzeichens einer Betrugsanzeige gegenüber der Anwaltskanzlei als Beweis, dass man als Opfer eines Identitätsdiebstahl Anzeige erstattet hat?
Gruß
Puschel_reloaded
ZitatReicht die Angabe eines Aktenzeichens einer Betrugsanzeige gegenüber der Anwaltskanzlei als Beweis, dass man als Opfer eines Identitätsdiebstahl Anzeige erstattet hat? :
Das wird man erfahren, wenn man denen das Aktenzeichen mitteilt.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 05.10.2019 14:18
Musterbriefe für so eine Mitteilung habe ich leider keine gefunden.
Folgenden Text habe ich anhand von Musterbriefen für andere Gegebenheiten formuliert:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich wegen der Angabe meines Namens und meiner Anschrift im privaten Darlehensvertrag Ihres Mandanten eine Strafanzeige wegen Identitätsbetrug unter dem polizeilichen Aktenzeichen ******-******-**/* erstattet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Name
Ist dieser Text so in Ordnung oder sollte noch etwas ergänzt bzw. entfernt werden?
Gruß
Puschel_reloaded
(Editiert)
Deine Abneigung gegen mich ist nun für alle offensichtlich. Auch ich schätze die kompetenten Antworten von Harry van Sell und bedanke mich dafür regelmäßig mit Klicks auf den Button "Hilfreiche Antwort".
Gruß
Puschel_reloaded
-- Editiert von Moderator am 05.10.2019 14:19
ZitatWo es um Leben und Tod, Freispruch oder lebenslang geht.. :
Ohne die Helfer hier zu diskreditieren; ich hoffe doch in den Händen eines guten Anwaltes.
Ich würde so schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich
- einen Vertragsschluss mit mir bestreite
- wegen der Angabe meines Namens und meiner Anschrift im privaten Darlehensvertrag Ihres Mandanten eine Strafanzeige wegen Identitätsbetrug unter dem polizeilichen Aktenzeichen ******-******-**/* erstattet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Name
Ich habe mein Schreiben nun gemäß Harry van Sell leicht abgeändert. Danke.
Gruß
Puschel_reloaded
ZitatDer Mandant ist mir unbekannt. Sein Wohnort befindet sich am anderen Ende des Landkreises. :
Hat man denn mal versucht Kontakt mit dem aufzunehmen? Der sollte doch wissen, mit wem er einen Darlehensvertrag geschlossen hat und bestätigen können, dass Du es nicht bist.
ZitatReicht die Angabe eines Aktenzeichens einer Betrugsanzeige gegenüber der Anwaltskanzlei als Beweis, dass man als Opfer eines Identitätsdiebstahl Anzeige erstattet hat? :
Was spricht dagegen die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung in Kopie beizulegen? Ein Aktenzeichen (hier wahrscheinlich eine polizeiliche Vorgangsnummer) kann man sich auch -glaubhaft- ausdenken, wenn man weiß wie es grds. aufgebaut ist.
Was der Kreditgeber unternommen hat, um den tatsächlichen Kreditnehmer zu kontaktieren, weiß ich nicht. Aber ich vermute wenig bis überhaupt nichts, wenn er die persönlichen Daten des Kreditnehmers schon so unzureichend überprüft hat.
Eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung wollte mir der junge Polizist, der meine Anzeige aufgenommen hat, nicht geben. Der Polizist machte auf mich einen nicht allzu kompetenten Eindruck, aber da ich die rechtlichen Gegebenheiten selbst nicht so genau kannte, bin ich ohne eine Bescheinigung wieder gegangen. Lediglich das Aktenzeichen kritzelte er mir auf ein Stück Papier.
Besteht ein Recht auf eine Bescheinigung über Anzeigenerstattung?
Gruß
Puschel_reloaded
Zitat:Was der Kreditgeber unternommen hat, um den tatsächlichen Kreditnehmer zu kontaktieren, weiß ich nicht.
Ich sprach von der entgegengesetzten Variante, ob du versucht hast mit dem Darlehensgeber Kontakt aufzunehmen?
Zitat:Besteht ein Recht auf eine Bescheinigung über Anzeigenerstattung?
Ja
Ich habe noch nicht versucht mit dem Darlehensgeber Kontakt aufzunehmen.
Gruß
Puschel_reloaded
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