Hallo, besitze ein Ladenlokal und habe nachdem ich von vielen meiner Gästen gehört habe, dass das Ladenlokal ein paar hundert Meter weiter nicht empfehlenswert sein soll, dieses auf einer Internetplattform negativ bewertet mit der Bemerkung :" Unfreundliches Personal, Essen kalt , war nicht sehr frisch", wie es mir auch berichtet wurde.
Ich weiß dass es eine Dummheit war, da ich selbst nicht das Lokal besucht habe.
Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt des Lokalbesitzers bekommen mit einer Anzeige wegen Verleumdung und Geschäftsschädigung und solle um die 6000 Euro zahlen. Dabei verwies er auf ein weiteres Ladenlokal in der Nähe, welches ich ebenfalls schlecht bewertet hatte,und sagte ich würde dies tuen um die Konkurrenz zu schädigen. Bei dem anderen Lokal ist allerdings wirklich aus gutem Grund, da ich dort selbst ein paar Mal essen war und es dort schlicht und einfach unhygienisch zugeht.
Nun, mal abgesehen davon dass ich nicht der Einzige bin, der das Lokal nicht so gut bewertet hat (es gibt bestimmt noch 10 weitere Kunden auf der Seite die dies ebenfalls getan haben), denke ich kaum dass dieser einzelne Eintrag von mir so schädlich für sein Geschäft sein konnte. Wie will er beweisen, dass so viele Kunden durch MEINEN Eintrag seinen Laden nicht besucht haben?
Ich habe den Eintrag natürlich sofort gelöscht, ich weiß aber nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Würde es etwas bringen einen Anwalt einzuschalten oder soll ich einfach das Geld bezahlen?
Negative Internetbewertung - Anzeige Verleumdung
19. Januar 2013
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Frage vom 19. Januar 2013 | 22:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Negative Internetbewertung - Anzeige Verleumdung
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