Neue Ladung bei Folge Verhandlung?

24. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
sylle1004
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Ladung bei Folge Verhandlung?

Hallo,

ich war als zeuge geladen habe den Termin aus Krankheits gründen aber nicht war genommen. (gelber schein wurde vorgelegt)

Jetzt kommt es zu einer sog. Folge Verhandlung zu dieser habe ich aber keine erneute Ladung bekommen.

Muß ich auf grund meiner Ersten Ladung dort erscheinen??

Ich soll auf jedenfall gehört werden. Der Angeklagte ist mein verlobter. :???:

vielen dank im voraus.

Sylle




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Woher weisst du denn, dass der Termin statt findet?

wirdwerden

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#2
 Von 
sylle1004
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hab doch geschrieben das der Angeklagte mein verlobter ist:)

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Gelber Schein? War das eine normale Krankschreibung oder wurde Ihnen bescheinigt, dass Sie verhandlungsunfähig sind? Letzteres ist nämlich erforderlich, wenn die Entschuldigung ausreichend sein soll. Wenn es nur eine AU war kann es sein, dass Zwangsmittel verhängt wurden. Es wäre also zu überlegen, mal beim Gericht anzurufen und sich zu wundern, dass (noch) keine Ladung eingetroffen ist. Die erste Ladung galt natürlich nur für den ersten Termin.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Nun ja, auch Verlobte müssen nicht zusammen leben, oder?

wirdwerden

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#5
 Von 
sylle1004
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gericht weis aber das wir zusammen leben.

sylle

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Ja und? Erstens, wir wissen es nicht, es hat also keinen Sinn, hier darauf zu berufen. vielleicht kann man ja auf dich verzichten? Wie wärs mit einem einfachen Telefonat?

wirdwerden

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Es werden die Zeugen geladen - oder vorgeführt - die benötigt werden, unabhängig davon, ob aktenkundig ist, ob sie mit dem Angeklagten zusammmen leben.

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#8
 Von 
sylle1004
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also wenn ich keine neue Ladung bekomme brauche ich auch nicht hin.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bedanke ich mich bei euch allen.

Gruß sylle

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Nein, wenn Sie keine neue Ladung bekommen haben, kann es, sofern Sie nur eine AU eingereicht haben, auch bedeuten, dass Sie zwangsweise von der Polizei vorgeführt werden. Deshalb sollten Sie anrufen.

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#10
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 410x hilfreich)

Und diese Zwangsmaßnahmen werden nicht vorher angekündigt? Ist das clever, insbesondere wenn hier eine relativ hohe Chance auf einen Irrtum (AU vorgelegt) besteht?
Ich meine: Von der Polizei vorführen lassen ist ja schön und gut, aber da ist es nicht unwahrscheinlich, dass gar keiner zu Hause ist, der vorgeführt werden kann. Einem reibungslosen Verfahrensablauf ist das nicht gerade zuträglich.

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#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

quote:
Und diese Zwangsmaßnahmen werden nicht vorher angekündigt? Ist das clever, ...


Ja, das ist sehr clever, weil ansonsten neigen Menschen nämlich dazu, sich Zwangsmaßnahmen zu entziehen.

(und eine entsprechende Belehrung "falls sie nicht erscheinen, werden Zwangsmaßnahmen ergriffen..." dürfte die erste Ladung schon enthalten haben).

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#12
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich verstehe das, wenn jemand einfach nicht auftaucht. Aber wenn jemand nur nicht ausreichend belegt hat, dass er krank war (aber offensichtlich schon irgendwas hatte), dann würde ich die Chance schon dadurch erhöht sehen, dass man ihm nochmal mitteilt, wann es denn weitergeht.

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Eben, und deshalb wäre es auch sinnvoll, beim Gericht nachzufragen, ob es absichtlich keine Ladung zum neuen Termin gibt.

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