Nicht erbrachte Beförderungsleistung unter Einbehaltung bzw. Nichterstattung des Entgelds -> Anzeige

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)
Nicht erbrachte Beförderungsleistung unter Einbehaltung bzw. Nichterstattung des Entgelds -> Anzeige

Hallo,

vorab sei an dieser Stelle gesagt, dass meine Frage im ersten Moment etwas dusselig wirken mag, aber ich mich bemühen werde meine Beweggründe für das angestrebte Vorgehen transparent darzulegen.

Vorgeschichte:
Um ein Wochenende in Prag zu verbringen, buchte ich 2 Hin- und Rückfahrten München-Prag-München bei FlixBus und bezahlte die Fahrten vor Fahrtantritt.

Während die Hinfahrt zur vollen Zufriedenheit abgewickelt wurde, war der Bus für die Rückfahrt falsch disponiert worden (Einstock- statt Doppelstockbus), wodurch 26 Leute in Prag nicht in den Bus passten.

Vor Ort wurde dann, um einen Tumult zu vermeiden, ein Ersatzbus in Aussicht gestellt. Nachdem 62 Leute in den bereitstehenden Bus eingstiegen und dessen Türen geschlossen waren, hieß es dann es kommt kein Bus!

Den sich anbahnenden Aufstand konterte die Check-In-Mitarbeiterin von FlixBus vor Ort mit der Aussage, dass es einen anderen Bus am HBF Prag gäbe, welcher aber gleich abfahren würde. Ergo rannten alle vom Busbahnhof zum HBF um dann dort festzustellen, dass es weder einen Bus gab, noch irgendetwas durch FlixBus organisiert worden war.

Die Anweisungen für das Vorgehen des Busfahrers und der Check-In-Mitarbeiterin kamen ganz offensichtlich per Telefon aus der Zentrale in Deutschland (die Telefonate wurden vor den Reisenden getätigt).

Um wieder nach München zu kommen, mußten sich die Reisenden also vom eigenen Geld neue Tickets kaufen.

Die Kostenerstattung wurde gemäß der Fahrgastrechte nach Verordnung (EU) Nr. 181/2011 per Einschreiben eingereicht.
Entgegen der zulässigen Frist habe ich nun nach 5 Wochen weder das Geld, noch eine Antwort (in irgendeiner Form) erhalten.
Telefonischer Kontakt ist nicht möglich, da nur ein osteuropäisches Call-Center vorgeschaltet ist.

Frage:

Kann ich (editiert) wegen Betrug bei der Polizei anzeigen?
Mir steht es bis zum Hals und ich habe wenig Lust mich monatelang mit irgendwelchen Schlichtungsstellen rumzuschlagen.

Für mich war das, was in Prag passiert ist nahe an dem Tatbestand einer Nötigung und die Tatsache, dass eine Leistung bezahlt und nicht erbracht wurde, sehe ich klar als Betrug an

Danke für das Feedback



PS:
Die Geschichte ist etwas gekürzt, die Details waren aber dazu geeignet meinen Unmut noch weiter anzuheizen.




-- Editier von Sui77 am 01.08.2016 18:44

-- Editier von Sui77 am 01.08.2016 18:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Kann ich (editiert) wegen Betrug bei der Polizei anzeigen? Können Sie schon, wird aber nichts bringen. Daß man absichtlich keinen Bus bereitgestellt hat, um Sie um die Beförderung zu bringen, wird kaum zu beweisen sein. Zweitens kann man Firmen grundsätzlich nicht anzeigen, sondern höchstens "namentlich nicht bekannte Mitarbeiter der Firma XY" und drittens brächte Ihnen eine Strafanzeige auch dann, wenn eine Straftat vorläge, schlicht finanziell nichts ein - sie führt im Idealfall zur BeSTRAFung, deshalb heißt sie auch so. Um den zivilrechtlichen Teil, Schadensersatz mithin, muß man sich weiterhin selbst kümmern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Es geht mir weniger um das Geld (170 Euro in Summe), als vielmehr um das Reklamationsmanagement.
Man kommt an die Firma nicht ran, was augenscheinlich so gewollt ist.

Um an das Geld zu kommen bedarf es eines hohen Aufwands und viel Geld, was ich absolut unzumutbar finde.

Wie sieht es mit Mahnbescheid aus? Wäre das ein gangbarer Weg?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hier ist das Unterforum Strafrecht. Fragen zum Schadensersatz stellen Sie bitte im entsprechenden Unterforum.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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