Nicht ganz so toller Spass für einen meiner Kollegen

29. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht ganz so toller Spass für einen meiner Kollegen

Also vor zwei Tagen waren wir bei einem Freund eingeladen der hatte sturmfrei. Dann kamen zwei auf die tolle Idee sich Sachen über whatsapp schicken zu lassen die kostenpflichtig waren (von einer Privatperson). Natürlich wurde der Betrag nicht bezahlt weil alle sich nur darüber lustig machten. Jetzt hat sich die Person gemeldet und gesagt sie hätte Anzeige erstattet wegen Betrug. Der Streitwert beträgt 25 Euro. Mein Kollege von dessen Handy das aus passierte ist bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten macht sich jetzt aber große Gedanken. Außerdem hat er der Person angeboten den Betrag zu begleichen nur leider antwortet diese Person ihm nicht mehr.

Mit welch einer Strafe muss er rechnen?
Wäre wichtig wenn jemand der sich mit sowas auskennt meldet und mal seine Meinung äußert.

-- Editier von genervt92 am 29.08.2015 15:51

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat:
Dann kamen zwei auf die tolle Idee sich Sachen über whatsapp schicken zu lassen die kostenpflichtig waren

Ich weis nicht in wie weit der Kollege da aktiv oder passiv involviert war.

Wenn die beiden das ohne sein Wissen oder seine Duldung gemacht haben, dann wäre er vermutlich raus.


Im übrigen ist es schon merkwürdig nach 2 Tagen von "Betrug" zu reden, hat man den dem Betreffenden gesagt das man nicht zahlen werde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Person wusste davon und ich sage mal war auch aktiv daran beteiligt.

Nein so wie ich weiß hat man der Person das nicht gesagt das man nicht bezahlt. Die Person schickte die Sachen und man schrieb dieser nicht mehr zurück. Und diese Person ging anscheinend 30min später zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betrug.

Ich war bei der ganzen Sache nicht anwesend. Aber so wie ich verstanden habe wurde vereinbart die Person schickt die Sachen und dann folgt der Paysafecard Code. Und dies passierte nicht.

-- Editiert von genervt92 am 29.08.2015 16:27

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass noch keine Anzeige stattgefunen hat.

Also schnell bezahlen!

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#4
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist die bezahlung kann nur über einen Code erfolgen. Sprich der Code muss der Person über whatsapp geschickt werden. Nur diese Person antwortet nicht und irgendwie gehen die Nachrichten auch nicht durch. Gehe mal davon aus das diese Person meinen Kollegen im whatsapp blockiert hat.

Was würdest du jetzt tun?
Kennst du dich in solchen Fällen mit dem Strafmaß aus??

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wie alt ist der Kumpel?

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#6
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

der Besitzer des Handys 26, die beteiligten im Alter von 23-27

was würdest du jetzt tun? abwarten ob eine anzeige überhaupt kommt oder versuchen die person irgendwie zu erreichen von einer anderen handy aus oder wie auch immer?

-- Editiert von genervt92 am 29.08.2015 16:52

-- Editiert von genervt92 am 29.08.2015 16:53

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
was würdest du jetzt tun? abwarten ob eine anzeige überhaupt kommt oder versuchen die person irgendwie zu erreichen von einer anderen handy aus oder wie auch immer?


"versuchen die person irgendwie zu erreichen von einer anderen handy" !!!

Dies wäre die beste Lösung !!!

Nacrichtenverlauf auf alle Fälle speichern !!!


Mögl. Strafmaß: Wird von der StA eingestellt od. max. kl. Strafbefehl.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

wo ist denn eigentlich das Problem?
Schickt doch einfach den Code und fertig, wenn der Empfänger die Annahme verweigert ist das sein Problem.

Stefan

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#9
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wuerde diese Angelegenheit dann in einem Gerichtsverfahren geklärt werden? Oder Wie würde da eine Schlichtung erfolgen?

Was versteht man in solch einem Fall unter kleinem Strafmaß?

Den Code können wir nicht schicken weil Die Person meinen Kollegen anscheinend im whatsapp blockiert hat...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Den Code können wir nicht schicken weil Die Person meinen Kollegen anscheinend im whatsapp blockiert hat...
Aber versuchen könnt ihr es doch, das reicht (whatsapp war vereinbart, also hat die Gegenseite auch keinen Anspruch auf irgendeine anderweitige Lieferart).

Ich würde einfach vor unabhängigen Zeugen, vielleicht sogar mit Videoaufzeichnung, den Code senden (bzw. das versuchen).

Stefan

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#11
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Das werden wir Jetzt machen so Wie du sagst.

Kannst du bezüglich des Strafmaßes Auskunft geben? Was bedeutet kleine Strafe?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Max. 10-20 TS (Schätzung).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie hoch wären diese TS?

Wird diese Angelegenheit dann geklärt? Per Gerichtsverfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Und wie hoch wären diese TS?


Nach den jew. persönlichen Verhältnissen.


Zitat:
Wird diese Angelegenheit dann geklärt? Per Gerichtsverfahren?


Im Strafbefehlsverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Nach 30 Minuten Nichtzahlung schon eine Betrugsanzeige zu stellen ohne das die Zhalung verweigert wurde, könnte dem Anzeigenerstatter dann durchaus Probleme einbringen (§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung). Falls er denn tatsächlich Anzeige erstattet hat.

Wenn man die Verweigerung der Annahme der bezahlung beweisen kann, dürfte es sogar gar keien Strafe geben.



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die letzte Information. Wir haben Der Person Jetzt den Code von dem verursachten Handy geschickt und diese Hat den Code angenommen und eingelöst. Nun meinte Sie: Das kam alles zu spät. Anzeige wird Sie auch nicht zurück nehmen und er könne alles weitere mit der Polizei klären.

Damit ist die Sache doch erledigt mit Übergabe des Codes oder nicht?

Wie auf anraten in dem Forum haben wir den chatverlauf gespeichert und die Übersendung des Codes per Video ausgezeichnet.

Kann man meinem Kollegen nun rein rechtlich noch etwas vorwerfen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat:
Kann man meinem Kollegen nun rein rechtlich noch etwas vorwerfen?

Nun ja, er sollte sich darauf einstellen das wenn es tatsächlich eine Anzeige gab, die Ermittler nicht wissen das die Zahlung bereits erfolgt ist.
Deshalb alle Beweise gut sichern, damit man sich entlasten kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das haben wir. Wir haben alles ausgedruckt und zusätzlich als Datei gespeichert.

Kann man ihm den Betrug dann noch anhaengen oder ist dies hinfaellig anhand des chatverlaufs und Video?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Nach 30 Minuten Nichtzahlung schon eine Betrugsanzeige zu stellen ohne das die Zhalung verweigert wurde, könnte dem Anzeigenerstatter dann durchaus Probleme einbringen (§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung).
Ne, könnte nicht. Die falsche Verdächtigung ist nach der ganz eindeutigen Ansicht der Rechtsprechung schon von vornherein nur gegenüber (zweifelsfrei) Unschuldigen möglich. Und diese Unschuld ist hier nicht gegeben.
Wenn man sich das vermeintlich problematische Gesetz mal durchliest, steht das von "wahrheitswidriger Verdächtigung" drin. Dafür braucht es mindestens eine objektiv nicht zutreffende Beweismittelfiktion? Und wo ist hier ersichtlich, dass das Opfer auch nur irgendwie Beweismittel fingiert hätte? Ohne die Angaben gegenüber der Polizei (vermutlich per online-Wache) zu kennen, ist der Gedanke daran verdammt weit hergeholt. Er hätte nichtmals ein Motiv, wahrheitswidrig vorzutragen. Nach der Schilderung des TE reichen schon die wahrheitsgemäßen Vorträge für einen Anfangsverdacht, vermutlich sogar für eine Verurteilung. Selbst wenn er dabei übertrieben haben sollte (was nirgends ersichtlich und wegen der Objektivität von Chatverläufen auch wenig denkbar ist), macht das keine falsche Verdächtigung aus.
Es ist auch einfach wenig sinnvoll, hier solche Anmerkungen niederzuschreiben. Die Freunde des TE haben sich schonmal ins Fäustchen gelacht, als Sie das Tatopfer ausgepielt haben. Jetzt machen Sie sich zusätzlich Hoffnungen, dass die Strafanzeige "zurückgezogen" wird. Wie das wohl ausgehen könnte, wenn die von dem (vermeintlichen) Drohpotential einer "Gegenanzeige" erfahren würden? Durch solche Sinnlosbeiträge wird am Ende die Justiz mit Sinnlosanzeigen überlastet.

Dass er schon 30 Minuten später Anzeige erstattet hat, ist völlig unbeachtlich. Jedenfalls der Versuchsbeginn lag schon lange zurück. Nach Darstellung des TE klingt es auch so, als sei die Zahlungsabsicht ernsthaft und entgültig verneint worden, also auch zivilrechtlich Verzug eingetreten. Da gibt es keinen Grund, länger zu warten. Das Tatopfer hat hier alles richtig gemacht. Das ist nicht zuletzt daran zu erkennen, dass es nun ja sein Geld bekommen hat, dass es ansonsten wohl nur über den mühsamen (und für den Freund des TE) kostspieligen Gerichtsweg bekommen hätte.
"Richtig gemacht" muss nicht das Erstatten einer Anzeige sein. Wie man sieht, reicht schon die Behauptung, man hätte eine solche erstattet oder würde dies beabsichtigen, manchmal für kleine Wunder.

Zitat:
Wenn man die Verweigerung der Annahme der bezahlung beweisen kann, dürfte es sogar gar keien Strafe geben.
Reine Spekulation. Wenn man sich nun um Bezahlung bemüht (anfangs klang es nicht gerade so), lässt das mitnichten die Strafbarkeit entfallen. Wie die Staatsanwaltschaft damit umgehen würde, kann nicht abgesehen werden. Dabei kommt es nicht zuletzt auf Vorstrafen, mögliche Trunkenheit ("strumfreie Bude"), die Vorgeschichte, die Gesamtsituation, das Verhalten im Strafverfahren, das ergaunerte Kaufobjekt, usw. an. Bisher hat aber nichtmals jemand nach den Vorstrafen gefragt.Allein der geringe Schadenswert garantiert. Im Knast sitzen auch Menschen, die reine Vermögensdelikte mit deutlich weniger Schadenpotential versucht haben.

Zitat:
Anzeige wird Sie auch nicht zurück nehmen und er könne alles weitere mit der Polizei klären.
Genau so sieht es auch aus, wenn man unterstellt, dass tatsächlich Anzeige erstattet wurde. Wenn nicht Anzeige erstattet wurde, so kann er das noch nachholen. Dann sieht es auch wieder genau so aus.

Zitat:
Kann man ihm den Betrug dann noch anhaengen oder ist dies hinfaellig anhand des chatverlaufs und Video?
Nö. Jetzt ist Ihre Schilderung an entscheidenden Stellen nicht ausreichend detailliert. Ich mutmaße aber mal, dass Chatverlauf und Video genau das dokumentieren, was dem Kumpel das Problem bereitet: Es wurde ein Vertrag in der Absicht eingegangen, dessen Einhaltung zu unterlassen. Die Zahlung wurde nur nachgeholt, weil er (und die anderen) es wegen der Strafanzeige mit der Angst bekommen haben. Das reicht jedenfalls dazu aus, um den Betrugsversuch zu bejahen. Schon der ist strafbar.

Die nachträgliche Bezahlung ändert wenig. Sie ist nur ein Zeichen von Wiedergutmachung, Einsicht, Reue und wohl einfach Panik vor den Folgen des Strafverfahrens. Das alles wird die zu erwartende Strafe mildern oder die Staatsanwaltschaft dazu anhalten, das Verfahren einzustellen. Das ist dann aber nur "so schlimm war es nicht" und keinesfalls ein "das war überhaupt nicht schlimm". Kommt das nochmals vor, kommt auch die erste Alternative irgendwann nicht mehr in Frage.

Der Kumpel bekommt in einiger Zeit (vielleicht Wochen/Monate) Post von der Polizei. Vielleicht auch nie. Das weiß hier keiner. Dann kann er sich dazu äußern. Reue würde dann besser ankommen als Uneinsichtigkeit.

Ob diese Geschichte überhaupt betrugsrelevant ist, ist mir nicht so ganz klar. Denn ich verstehe nicht, über was da ein Vertrag geschlossen und per whattsapp verschickt wurde. Klingt aber auch nicht wirklich so, als wäre das unbedenklich. Ich würde die Strafbarkeit also bejahen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

das was Hafenlärm schreibt ist durchaus korrekt, aber nur wenn die Nichtzahlungsabsicht bewiesen werden kann. Ob das bereits aus dem Chatverlauf hervorgeht kann ich nicht beurteilen.

Normaler Verzug ist jedenfalls nicht eingetreten, bei 30 Minuten scheitert das schon an den technischen Bedingungen (Internet kann ausfällen, Akku leer sein etc.).

Bezüglich des Videos: Solange der Zugang des Codes nicht bestritten wird würde ich das zurückhalten und auch die Zeugen nicht ins Spiel bringen (speziell die Zeugen verplappern sich schnell mal). Ich hatte das eigentlich auch nur empfohlen, um den vergeblichen Versuch der Sendung zu dokumentieren; das ist ja jetzt hinfällig.

Und eine falsche Verdächtigung liegt natürlich nicht vor, zu 100%, Hafenlärm hat auch das sehr gut dargelegt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich hierbei um Nacktbilder einer angeblich 23-Jährigen wobei diese Bilder keineswegs auf eine 23-Jährige Person hinweisen. Die Dame sieht aus wie mitte 30 und außerdem handelt es sich bei den Bildern nicht immer um die gleiche Person (einmal Riesenbrüste, dann wiederrum nicht so groß, dann einmal einen Leberfleck im Gesicht dann wiederrum nicht, einmal blonde Haare dann wieder schwarze Haare etc. ) sondern um verschiedene. Außerdem ist auf dem einen Bild rechts unten eine Internetseite vermerkt worauf man auf eine der unzähligen "ihr wisst schon Seiten" gelangt.

Für mich als Unbeteiligter sieht das alles so aus: Hier hat sich jemand Bilder aus dem Netz heruntergeladen, schaltet Anzeigen im Internet und verkauft diese ohne das es sich hierbei um sich selbst handelt. Aber das ist nur eine Vermutung von mir!

Ich habe meinem Kollegen schon gesagt er solle ruhig bleiben weil das alles nach einer Verarschung aussieht, aber er nervt mich einfach tierisch ab.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier hat sich jemand Bilder aus dem Netz heruntergeladen, schaltet Anzeigen im Internet und verkauft diese ohne das es sich hierbei um sich selbst handelt.
Das wäre dann eine Frage des Urheberrechts bzw. einer Lizenz.

Es mag sein, dass die Gegenseite gar keine Rechte an den Bildern hat(te) und diese damit auch nicht verkaufen konnte; der Vertrag wäre imho dann nichtig, vielleicht sogar betrügerisch.
Es kann aber auch sein, dass die Bilder völlig frei sind, dann wäre ein Verkauf OK.

Völlig unbedeutend ist, dass es die Bilder irgendwo im Netz gratis gibt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
genervt92
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und Vielen Dank. Ich halte mitlerweile die ganze Reaktion von meinem Kollegen völlig übertrieben. Es wurde ja vereinbart das es nur Bilder von dieser 23-Jährigen Person gibt. Dies wurde ja nicht erfüllt, da es sich eindeutig hier um mehrere unterschiedliche Personen handelt. Insofern wurde ja die vereinbarte Leistung (wo aus dem Chatverlauf deutlich hervorgeht) nicht erfüllt.

Ich denke das es sich hier um eine Verarschung handelt und die Person einfach nur an das Geld will und garkeine Anzeige erstattet hat, da diese unter Umständen selbst rechtswidrig gehandelt hat. Trotzdem hoffe ich das ihm das ganze eine Lehre war und er in Zukunft sich zweimal überlegt was er im angetrunkenen Zustand von seinem Handy aus so treibt.

Falls diese Person trotz meiner Bedenken rechtens gehandelt hat und auch Anzeige erstattet hat könnte die Aktion leicht peinlich für ihn werden mal abgesehen von der Strafe.

Um das ganze zum Ende zu bringen weil ich auch langsam keine Lust mehr habe auf das Ganze:

1) Wie hoch wäre die Strafe? Soviel ich weiß verdient er 1800 Euro Netto monatlich
2) Gibt es bei solch einer Angelegenheit einen Eintrag in das Führungszeugnis?
3) Wie würde so eine Schlichtung des Falls ablaufen?

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im vorraus!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Nun, es sollte in vielerlei Hinsicht darauf ankommen, wie genau der Chatverlauf aussieht. Sowohl was die Rechtslage angeht als auch die Beweise. Die können und sollen Sie hier natürlich NICHT posten, die Polizei wird diese im Ermittlungsverfahren sichten.

Die Tatsache, dass es um imtime Dinge wie Nacktbilder geht, könnten diese Sache pikanter machen. Um etwas so hochpersönliches zu betrügen ist etwas anderes als um Pizza-Rabattcoupons. Die gewöhnliche Straferwartung sollte aber auch davon nicht durch die Decke gehen.
In gewisser Weise senkt dieser Umstand die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich Anzeige erstattet wird. Bei sowas könnten soziale Hemmungen entgegenstehen. Solche Hemmungen sind aber das Ergebnis von Erziehung. Wer aber Nacktbilder bei Whattsapp vertickt, hat diesbezüglich wohl keine hohen Hemmungen anerzogen bekommen.

Ebenfalls sinkt die Wahrscheinlichkeit natürlich beträchtlich, wenn tatsächlich auch durch diese Dame vorliegt. Bei einer Strafanzeige durch diese (jedenfalls bei Zeugenaussage) würde das wahre Alter ja nun bekannt werden. Ob das dann wirklich einen Betrug ausmacht, kann dahinstehen. Im Ergebnis bliebe mindestens der versuchte Betrug durch den Kollegen, der auch dann noch verknackt werden kann, wenn er selber angeschummelt wurde.

Ob da nun ein gegenseitiger Betrug vorliegt, kann niemand beurteilen. Womöglich wird das auch die Staatsanwaltschaft nicht beurteilen können. Ihr Verdacht scheint mir nicht unberechtigt zu sein. Sie widersprechen sich aber ein wenig selber. Wenn denn die Bilder wirklich von irgendwo aus dem Netz kommen, dann hätten keine Bilder aus von einer Frau in den 30ern gewählt werden müssen. Im Internet gibt es sicherlich auch Bilder von Damen, die tatsächlich 23 sind oder so aussehen. Auch das Versenden von Fremdbildern, auf denen die Quelle noch mit Wasserzeichen angegeben ist, würde natürlich für ein gehöriges Maß an Unverstand sprechen. Aber was es nicht alles gibt. Gestern wusste ich auch noch nicht, dass es Damen mit so einem tollen Service via Whattsapp gibt.
Dabei besteht eigentlich kein Grund zum Anlass, es überhaupt mit einer Dame zu tun zu haben. Oder hat man telefoniert?

Wenn der Kollege so viel Panik schiebt und nervt, können Sie dem ja mitteilen, dass es für so eine Aktion eine Geldstrafe in Höhe von exakt 5000€ gibt. Dann sollte Ruhe sein, auch wenn er nie wieder etwas hört. Hört er doch etwas, wird er dennoch erleichtert sein, weil die tatsächliche Strafe aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich darunter liegen wird und somit nicht im FZ landen wird. Solche Panik schiebt ja nun nur ein Ersttäter.

Alle anderen Fragennwurden Ihnen beantwortet und Sie können diese oben nachlesen. Genauer kann man Ihnen das nunmal nicht beantworten. Mein Tipp daher, die 5000€ zu nennen.

-- Editiert von Hafenlärm am 30.08.2015 10:49

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