Nun, es sollte in vielerlei Hinsicht darauf ankommen, wie genau der Chatverlauf aussieht. Sowohl was die Rechtslage angeht als auch die Beweise. Die können und sollen Sie hier natürlich NICHT posten, die Polizei wird diese im Ermittlungsverfahren sichten.
Die Tatsache, dass es um imtime Dinge wie Nacktbilder geht, könnten diese Sache pikanter machen. Um etwas so hochpersönliches zu betrügen ist etwas anderes als um Pizza-Rabattcoupons. Die gewöhnliche Straferwartung sollte aber auch davon nicht durch die Decke gehen.
In gewisser Weise senkt dieser Umstand die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich Anzeige erstattet wird. Bei sowas könnten soziale Hemmungen entgegenstehen. Solche Hemmungen sind aber das Ergebnis von Erziehung. Wer aber Nacktbilder bei Whattsapp vertickt, hat diesbezüglich wohl keine hohen Hemmungen anerzogen bekommen.
Ebenfalls sinkt die Wahrscheinlichkeit natürlich beträchtlich, wenn tatsächlich auch durch diese Dame vorliegt. Bei einer Strafanzeige durch diese (jedenfalls bei Zeugenaussage) würde das wahre Alter ja nun bekannt werden. Ob das dann wirklich einen Betrug ausmacht, kann dahinstehen. Im Ergebnis bliebe mindestens der versuchte Betrug durch den Kollegen, der auch dann noch verknackt werden kann, wenn er selber angeschummelt wurde.
Ob da nun ein gegenseitiger Betrug vorliegt, kann niemand beurteilen. Womöglich wird das auch die Staatsanwaltschaft nicht beurteilen können. Ihr Verdacht scheint mir nicht unberechtigt zu sein. Sie widersprechen sich aber ein wenig selber. Wenn denn die Bilder wirklich von irgendwo aus dem Netz kommen, dann hätten keine Bilder aus von einer Frau in den 30ern gewählt werden müssen. Im Internet gibt es sicherlich auch Bilder von Damen, die tatsächlich 23 sind oder so aussehen. Auch das Versenden von Fremdbildern, auf denen die Quelle noch mit Wasserzeichen angegeben ist, würde natürlich für ein gehöriges Maß an Unverstand sprechen. Aber was es nicht alles gibt. Gestern wusste ich auch noch nicht, dass es Damen mit so einem tollen Service via Whattsapp gibt.
Dabei besteht eigentlich kein Grund zum Anlass, es überhaupt mit einer Dame zu tun zu haben. Oder hat man telefoniert?
Wenn der Kollege so viel Panik schiebt und nervt, können Sie dem ja mitteilen, dass es für so eine Aktion eine Geldstrafe in Höhe von exakt 5000€ gibt. Dann sollte Ruhe sein, auch wenn er nie wieder etwas hört. Hört er doch etwas, wird er dennoch erleichtert sein, weil die tatsächliche Strafe aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich darunter liegen wird und somit nicht im FZ landen wird. Solche Panik schiebt ja nun nur ein Ersttäter.
Alle anderen Fragennwurden Ihnen beantwortet und Sie können diese oben nachlesen. Genauer kann man Ihnen das nunmal nicht beantworten. Mein Tipp daher, die 5000€ zu nennen.
-- Editiert von Hafenlärm am 30.08.2015 10:49