Hallo!
A hat B beleidigt - in einer Email vom 01.11., die A um 22:00 Uhr versendet hat.
B zeigt A wegen Beleidigung an.
A erhält einen Bogen zur Beschuldigtenanhörung, in dem die Tatzeit zwischen 27.10., 00:00 Uhr und 01.11. 00:00 Uhr angegeben ist. In diesem Zeitraum war die Tat noch nicht erfolgt.
Ist es für A nun schlau, in dem Anhörungsbogen anzugeben, dass er in diesem Zeitraum keine Tat verübt hat und somit die Tat nicht zugibt? Oder ist dieser Fehler in der Zeitangabe für die Ermittlung unwesentlich?
Edit by Mod.: Bitte nicht mehrere threads zum selben Grundsachverhalt eröffnen. Hier geht es weiter:
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Beleidigung-Tat-gestehen-und-dazu-aeussern-__f592960.html
-- Editiert von Moderator topic am 09.12.2021 03:47
Nicht korrekte Angaben zur Tatzeit im Beschuldigteananhörungsbogen
8. Dezember 2021
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2021 | 20:34
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 1x hilfreich)
Nicht korrekte Angaben zur Tatzeit im Beschuldigteananhörungsbogen
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2021 | 21:12
Von
Status: Student (2021 Beiträge, 532x hilfreich)
Wenn A schreibt, dass er "in diesem Zeitraum" keine Tat verübt hat, stößt er ja mit der Nase drauf, dass es am Zeitraum liegt und nicht dass er gar keine Beleidigung begangen hat. Würde man das "in diesem Zeitraum" weglassen, stimmt es ja nicht mehr.
A sollte sich daher eher Gedanken darüber machen wie er in diesem Verfahren überhaupt vorgehen will (bestreiten, gestehen o. ä.) und dann entsprechend reagieren und nicht auf der Tatzeit rumreiten.
Zitat:Oder ist dieser Fehler in der Zeitangabe für die Ermittlung unwesentlich?
Am Ende schon, da der Tatzeitraum ja einfach korrigiert werden kann. Dann bekommt man halt einen zweiten Anhörungsbogen (wenn überhaupt).
-- Editiert von Dirrly am 08.12.2021 21:13
#2
Antwort vom 9. Dezember 2021 | 02:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatIst es für A nun schlau, in dem Anhörungsbogen anzugeben, dass er in diesem Zeitraum keine Tat verübt hat und somit die Tat nicht zugibt? :
Nicht besonders ...
ZitatOder ist dieser Fehler in der Zeitangabe für die Ermittlung unwesentlich? :
So ist es.
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