Nicht legal erlangte Beweismittel nach eigener Verjährung melden?

24. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
BetterRisk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht legal erlangte Beweismittel nach eigener Verjährung melden?

Hallo!
A hat durch eine Handlung, die man wohl als strafbar nach 202a Strafgesetzbuch ansehen kann, Informationen erlangt, die stark darauf hinweisen bzw. beweisen, dass B ein Verbrechen begangen hat.
Für A ist ein makelloser Leumund aber aus beruflichen Gründen absolut notwendig.
A kann die Informationen also nicht verwenden, da sie selbst riskieren würde, wegen 202a bestraft zu werden. Das würde ihr große Probleme bei der nächsten Sicherheitsprüfung einbringen und sie wäre im Risiko, ihre gesamte Existenz zu verlieren.

202a verjährt aber nach fünf Jahren. Die Tat vom B verjährt aber erst nach zehn oder zwanzig Jahren.

Wäre es für A dann möglich ohne sich dem Risiko einer eigenen Verurteilung auszusetzen, dass A zunächst die fünf Jahre abwartet, bis das Ausspähen der Daten verjährt ist, und dann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft offiziell als Zeugin auftritt und die Informationen über B vorlegt?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Damit ist die zivilrechtliche Seite aber trotzdem nicht erledigt...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von BetterRisk):
Wäre es für A dann möglich ohne sich dem Risiko einer eigenen Verurteilung auszusetzen, dass A zunächst die fünf Jahre abwartet, bis das Ausspähen der Daten verjährt ist


Ja, müsste wohl so funktionieren.

Allerdings sollte man doch lieber ein Ermittlungsverfahren wegen § 202a StGB in Kauf nehmen, wenn man ein Verbrechen aufklären kann. Oder man lässt die Informationen erstmal anonym zukommen, wenn diese konkret genug sind, sollte dies auch so funktionieren.

Ist halt auch die Frage, was man das gemacht hat. Wenn man beim Freund oder Ex-Freund sich Zugang zum Handy verschafft hat und nur die Mail gelesen hat, wird es vermutlich nicht so dramatisch. Denke mal, die Hilfe bei der Aufklärung - auch mit der Gefahr sich selbst eines Ermittlungsverfahrens auszusetzen - wird Ihnen am Ende auch positiv zugerechnet.

-- Editiert von User am 25. November 2025 10:23

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42597 Beiträge, 14764x hilfreich)

Mal dran gedacht, dass unabhängig von der möglichen Verjährung auch andere Faktoren für die Zuverlässigkeit im Job entscheidend sein können? Z.B. das Wissen um eine schwere Straftat, die Art und Weise, wie man an Infos gekommen ist, das Verhalten nach dem Besitz von entsprechenden Dokumenten? Und das im Polizeisystem auch andere Speichervoraussetzungen gibt, als z.B. bei der Staatsanwaltschaft? Also, dass da trotz Verjährung noch Daten auf Zugriff vorhanden sind?

wirdwerden

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Ja, müsste wohl so funktionieren.

Wird es nicht.
Ein Ermittlungsverfahren wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Verjährung und späterer Einstellung eingeleitet.
Es ist das gleiche Prinzip, wie bei Ermittlungen gegen nicht strafmündige Kinder / Jugendliche.
Und auch diese wegen Verjährung eingestellten Verfahren, tauchen je nach Art der SÜG im Leumund auf.

Aber was spricht dagegen, die Beweise eben gebündelt und rein anonym den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen?
Reichen die Beweise an sich nicht, so dass man selbst als Zeuge noch notwendig wäre?

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#5
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 22x hilfreich)

Gut möglich, dass sich die Frage, ob A noch etwas passieren kann, von selbst erledigt, falls nämlich die gesammelten Informationen aufgrund der illegalen Erlangung nicht gegen B verwendet werden dürfen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Gut möglich, dass sich die Frage, ob A noch etwas passieren kann, von selbst erledigt, falls nämlich die gesammelten Informationen aufgrund der illegalen Erlangung nicht gegen B verwendet werden dürfen. Derlei Überlegungen mögen in der USA relevant sein, aber in D liegt die Messlatte da sehr hoch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42597 Beiträge, 14764x hilfreich)

In den USA ist Strafrecht überwiegend Landesrecht; unterscheidet sich nicht nur gravierend von Land zu Land; und diese Frage der Verwertbarkeit spielt auch dort zumindest in den Ländern, in denen ich mich ein wenig auskenne, kaum eine Rolle; macht sich aber in Filmen gut. Auch in Deutschland gibt es doch Abhandlungen ohne Ende über Zufallsfunde, Funde mit dubioser Herkunft (vorsichtig formuliert). Und in irgendeiner Form findet man doch immer einen legalen Weg an was auch immer zu kommen; zumindest dann, wenn man weiß, was wo genau passiert ist, welche Info-Wege es gibt, welche Zeugen u.s.w.

wirdwerden

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