Nichtsnutz eine Beleidigung

16. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
maiskölbchen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 1x hilfreich)
Nichtsnutz eine Beleidigung

Moin,

Wenn mich jemand öffentlich in einem Forum Nichtsnutz betitelt, ein Händler, ist das eine Beleidigung und kann zur Anzeige gebracht werden ?

Liebe Grüsse und Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119381 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
ist das eine Beleidigung

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von maiskölbchen):
kann zur Anzeige gebracht werden

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
maiskölbchen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Frage war ja: Wenn ein Händler mich Nichtsnutz nennt in einem Internet-Forum - ob das eine Beleidigung ist. Finde leider zu dem Wort keinerlei Urteile oder Fälle.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119381 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Wenn ein Händler mich Nichtsnutz nennt in einem Internet-Forum - ob das eine Beleidigung ist.

Kann sein oder auch nicht.
Ohne Kenntnis der Details nicht zu beurteilen.

Oft wird das Wort aber in beleidigendem Sinne genutzt.




-- Editiert von User am 16. Januar 2023 17:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Wenn ein Händler mich Nichtsnutz nennt in einem Internet-Forum
Das könnte vielleicht eine Beleidigung sein. Oder auch nicht.
Ja, man kann sowas zur Anzeige bringen, denn man kann ja fast alles zur Anzeige bringen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
maiskölbchen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Woher soll wirs wissen?
Kann ja auch Tatsache sein


Ist heute der humoristische Montag oder spiegelt das die Qualität der generellen Antworten wieder?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119381 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Ist heute der humoristische Montag oder spiegelt das die Qualität der generellen Antworten wieder?

Nö.

Hier sitzen halt keine Hellseher und so ganz ohne jedwede relevanten Fakten ist die Diskussion halt mindestens genau so kurz wie die Frage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Frage war ja: Wenn ein Händler mich Nichtsnutz nennt in einem Internet-Forum - ob das eine Beleidigung ist.


Was die anderen dir mit den Antworten wohl sagen wollen, ist dass man das besser einschätzen kann, wenn man Kontext hat.

Die Umstände spielen da auch eine Rolle. Er wird dich ja nicht ohne jeden Kontakt vorher so genannt haben.

Anzeigen kann man übrigens alles. Ob eine Straftat vorliegt entscheidet dann ganz automatisch die Staatsanwaltschaft in einem ersten Schritt.

Aber selbst wenn das der Fall ist, denke ich, dass die Beleidigung eher geringer ist und das Verfahren daher eingestellt werden könnte oder höchstens auf den Privatklageweg verwiesen.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16457 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Wenn mich jemand öffentlich in einem Forum Nichtsnutz betitelt, ein Händler, ist das eine Beleidigung und kann zur Anzeige gebracht werden ?

Es kommt halt auf den Kontext an.
Je nach Zusammenhang kann auch mal ein Schimpfwort keine Beleidigung sein oder ein harmloser Ausdruck trotzdem eine Beleidigung.

Die Hürden für eine strafrechtlich relevante Beleidigung sind aber hoch.
Nicht jede unangemessene Betitelung ist gleich eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne.

Grundsätzlich kann man alles immer anzeigen.
In solchen Fällen rate ich aber dringend davon ab.

Denn selbst wenn hier eine strafbare Beleidigung vorliegen sollte (ist ja noch nicht sicher), wird der Fall zu 99% im Sande verlaufen. Und bei einer eingestellten Anzeige ist es für den Angezeigten ein gefühlter Sieg ("Seht her, sogar die Staatsanwaltschaft findet es nicht schlimm, wenn ich Leute als Nichtsnutz bezeichne. Das habe ich jetzt sogar schriftlich - ätsch.").

Eine Anzeige, bei der fraglich ist, ob überhaupt etwas "herauskommt" schadet mehr als dass sie nutzt - weil Wasser auf die Mühlen der Gegenseite.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Ist heute der humoristische Montag oder spiegelt das die Qualität der generellen Antworten wieder?
Also mit solchen Unterstellungen wäre ich an der Stelle eines jeden TE etwas vorsichtiger.. Was sich - gerade dieses Unterforum - bereits tief in den menschlichen Morast gekniet hat, um Fragestellern unentgeltlich den Hals zu retten, ist (bescheiden formuliert) zumindest bemerkenswert, auch wenn wir natürlich stets nur fiktive Fälle behandeln.

Gerne darf man (vor allem als Wutbürger) Polizei und Justiz mit diesem Fall beschäftigen, anzeigen darf ohnehin jeder alles (sofern man damit keinen Tatbestand erfüllt). Die langfristigen Folgen dieser Verfahren in der Masse sind dann eben weitere Rationalisierungen in der Justiz (also auch bei jenen Fällen, in denen es tatsächlich um etwas geht), Steuererhöhungen (oder ausgesetzte Erleichterungen) oder Einsparungen in anderen Bereichen.

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Kann ja auch Tatsache sein
Ich finde diese Antwort tatsächlich ganz witzig, denn das Vorhandensein eines Bewertungsportals spricht ja eher dafür, dass es sich hier um eine größere Verkaufsplattform handelt. Händler auf diesen Märkten haben üblicherweise kein Interesse daran, sich z.B. durch beleidigende Bewertungen in Misskredit zu bringen. Und selbst Betrügern wäre nicht gut daran gelegen, ihre Opfer noch öffentlich zu beleidigen. Es mangelt hier also schlichtweg am Kontext, d.h. um welche Art Forum geht es und wie hat sich der Betroffene denn verhalten, um eine derartige Beurteilung zu motivieren? Oder sprechen wir hier von einem Darknet-Forum mit 20 Mitgliedern, die Was-weiß-ich-was tauschen?

-- Editiert von User am 17. Januar 2023 01:09

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Ist heute der humoristische Montag oder spiegelt das die Qualität der generellen Antworten wieder?


Nein, heute ist der "ich bin wahrscheinlich etwas langsam im Kapieren und stelle unvollständige Fragen und pöble die Antwortenden an - Tag".

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