Nimmt öffentlicher Dienst immer Einsicht ins Bundeszentralregister?

1. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
ambar00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nimmt öffentlicher Dienst immer Einsicht ins Bundeszentralregister?

Hallo,

ich habe einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen einer geringen Geldstrafe.

Wie ist es nun wenn man in einem öffentlichen Amt arbeiten will, normal als Angestellter.
Nehmen die immer Einsicht ins Bundeszentralregister?

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Nein, die können nur Einsicht in das Führungszeugnis nehmen. Das ist gewissermaßen ein Extrakt aus dem Bundeszentralregister.

Ins Führungszeugnis wird eine Verurteilung zu Geldstrafe von unter 91 Tagessätzen nicht aufgenommen. Wenn es nir

Ausnahmen sind oberste Bundes- und Landesbehörden (=Ministerien), die können u.U. mehr sehen. Aber da wollen Sie ja nicht hin.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ausnahmen sind oberste Bundes- und Landesbehörden

Ausnahmen sind alle Stellen, die in § 41 BZRG genannt sind.

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#3
 Von 
ambar00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, da bin ich etwas beruhigt :-)

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