Es geht um die Löschfristen in den Registern.
Bin im März zu 60 TGs über Strafbefehl verurteilt worden:
folgt eintrag ins BZR mit Tilgung nach 5 Jahren.
Jetzt vielleicht einstrellung eines verfahrens wg mehrfachen ladendiebstahl, also eintrag ins ZSTVR.
Wird hiervon die Tilgungsfrist im BZR beeinträchtigt?
Danke Danke.....
Nochmal Ladendiebstal
2. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2005 | 18:24
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nochmal Ladendiebstal
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2005 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Bei einer Einstellung nicht.
Aber mit einer Vorbestrafung, die gerade mal ein halbes Jahr her ist, sollte man auch nicht unbedingt mit einer Einstellung in der neuen Sache rechnen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und jetzt?
Schon
266.553
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten