Nochmal Ladendiebstal

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
orgetorix
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Nochmal Ladendiebstal

Es geht um die Löschfristen in den Registern.
Bin im März zu 60 TGs über Strafbefehl verurteilt worden:
folgt eintrag ins BZR mit Tilgung nach 5 Jahren.
Jetzt vielleicht einstrellung eines verfahrens wg mehrfachen ladendiebstahl, also eintrag ins ZSTVR.
Wird hiervon die Tilgungsfrist im BZR beeinträchtigt?

Danke Danke.....

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei einer Einstellung nicht.

Aber mit einer Vorbestrafung, die gerade mal ein halbes Jahr her ist, sollte man auch nicht unbedingt mit einer Einstellung in der neuen Sache rechnen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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