Nötigung, Gewalt oder Drohung?

22. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
R_o_x_y
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung, Gewalt oder Drohung?

Hallo,

kann mir jemand sagen ob das "oder" in § 240 StGB ein ausschließendes "oder" ist?
Also kann nur Drohung ODER Gewalt vorliegen?

Als Beispiel:

Wenn A den B mit einer Waffe bedroht (DROHUNG) und dazu veranlasst in einen Raum zu gehen und ihn daraufhin einsperrt (GEWALT) um ihn auszurauben.
Habe ich dann eine Nötigung in Form des Drohens und
einen Raub (wegen dem Einsperren), wo die Nötigung dann hinter dem Raub zurücktritt
oder nur einen Raub weil Drohung und Gewalt gleichzeitig vorliegen können?

Mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nur einen Raub, denn auch der erste Teil ist bereits von § 249 erfasst ( oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ).

edit: Das Oder schließt nichts aus. Es ist also eine Nötigung denkbar, in der beides vorkommt. Wenn A z.B. zu B sagt "Geh in den Raum oder ich schlage dich zusammen" und ihn dabei auch noch schubst.

-- Editiert wastl am 22.03.2013 17:32

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