Nötigung , Handy beschlagnahmt.

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aldi1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung , Handy beschlagnahmt.

Hallo Forum, ich habe mich mal mit einem Anliegen hier angemeldet.

Und zwar besuchten mich heute während meiner Arbeitszeit 2 Personen von der Kriminalpolizei, sie hätten einen Durchsuchungsbeschluss und müssten mein Handy beschlagnahmen. Ich soll im August eine Person über ein Chatportal genötigt haben, mir freizügige Bilder zu schicken und die Handynummer der Person an andere Personen weitergegeben haben.

Dieser Sachverhalt ist falsch. Der Name der Person war mir nicht geläufig und ich habe so etwas auch nicht gemacht. Auf dem Zettel den die Beamten bei sich trugen, hatte meine Handynummer einen Zahlendreher drin. Sie meinten ich könnte dagegen Beschwerde einlegen, das würde aber noch mehr Arbeit machen. Ich habe dann zugestimmt und mit dem einen Beamten vereinbart, morgen um 16 Uhr zur Dienststelle zu kommen und eine Aussage zu machen.

Nun habe ich gelesen, dass das Auswerten solcher Dinge ja schon recht lange dauern kann. Also gehe ich nicht davon aus, dass ich mein Handy morgen wieder bekomme. Ich bin aber auf die Nummer angewiesen, ich muss beruflich erreichbar sein ( Wachschutz hat meine Nummer, falls Nachts Alarm wäre ) etc. Kann ich auf die Herausgabe meiner Sim-Karte bestehen morgen bei dem Termin?

Das Handy habe ich auch erst im Oktober gekauft, die Rechnung könnte ich mitbringen und somit belegen, dass ich es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht hatte.

Mache ich mich strafbar wenn ich die Karte über meinen Mobilfunkanbieter sperren lasse und mir eine neue zuschicken lasse? Oder mein iPhone sperren lasse?

Das was mich eben am meisten stört ist dass es angeschaltet ist, WhatsApp, Facebook , Email´s usw. alle zu lesen sind, für die Polizei. Den Entsperrcode sollte ich ihnen ja auch aufschreiben. Und wenn ich nun angerufen werde, geht da jemand ran? Was denken meine Verwandten sich, wenn ich nicht erreichbar bin?

Welche Möglichkeiten hab ich denn? Danke für Eure Hilfe.

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10 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
sie hätten einen Durchsuchungsbeschluss und müssten mein Handy beschlagnahmen


Hätten sie oder hatten sie?

Ansonsten: Das mit dem Zahlendreher sollte sich ja bis morgen aufklären lassen. Wenn nicht bleibt nur übrig Beschwerde [§ 304 StPO ] einzulegen (wenn es tatsächlich bereits einen richterlichen Beschluss gab), ansonsten -wenn es keinen gab- Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.[§ 98(2) StPO ]

Zitat:
Mache ich mich strafbar wenn ich die Karte über meinen Mobilfunkanbieter sperren lasse und mir eine neue zuschicken lasse? Oder mein iPhone sperren lasse?


Weder noch, nur im letzteren Fall kann es natürlich "ewig" dauern, bis Sie es wiederbekommen, falls es erst durch die Techniker der Polizei wieder entsperrt werden muss.

Zitat:
Und wenn ich nun angerufen werde, geht da jemand ran?


Vermutlich nicht

Zitat:
Was denken meine Verwandten sich, wenn ich nicht erreichbar bin?


Woher sollen wir das denn wissen? ;)

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#2
 Von 
Aldi1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für Deine Antwort.

Also sie hatten einen Beschluss wo stand, dass das Handy mit Telefonnummer XXX sicherzustellen , ggf. zu beschlagnahmen. auf Die Telefonnummer ist aber falsch geschrieben. Also wäre der Beschluss auch falsch oder? Auf einem anderen Blatt was sie dabei hatten, stand aber die richtige Nummer.

Spielt es denn eine Rolle, ob ich das Handy zum angeblichen Tatzeitpunkt noch gar nicht besaß? Also es wurde im Oktober neu gekauft.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es anhand der Telefonnummer identifiziert wurde kommt es ja nicht auf den Besitz des Handies an, sondern auf den der SIM-Karte. Ansonsten ist es ja heute auch üblich das Inhalte (auch die von whats app usw.) vom alten aufs neue Telefon übertragen werden (mittels cloud oder clone-programm). Von daher wird das "hatte ich im Oktober noch nicht" nicht viel bringen. Bestes Argument ist noch der Zahlendreher (es sei denn natürlich, es wurde sich beim Beschluss nur vertippt und es sollte tatsächlich das Handy mit Deiner Nummer beschlagnahmt werden). Kommt halt drauf an, an welcher Stelle sich der Fehler mit der Nummer eingeschlichen hat, bzw. letztendlich darauf ob man wirklich das Handy mit Deiner Nummer beschlagnahmen wollte, oder ein anderes und nur wegen dem Zahlendreher fälschlicherweise an Dich geraten ist.

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#4
 Von 
Aldi1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein also die Adresse meiner Wohnung usw. stimmt ja alles und auf einem anderen Schreiben was er dabei hatte, stand auch die richtige Nummer.

Wäre es ratsam einen Anwalt zu nehmen? Also ich kenne die Person nicht, die mir das vorwirft und ich habe im August 2016 wo das gewesen sein soll auch definitiv nicht mit dieser Person Kontakt gehabt.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Nein also die Adresse meiner Wohnung usw. stimmt ja alles und auf einem anderen Schreiben was er dabei hatte, stand auch die richtige Nummer.


Schon klar, das kann aber dennoch ein Fehler sein. Näml. dann wenn sich der Zahlendreher schon sehr früh eingeschlichen hat und halt schon aufgrund der -dann falschen- Nummer der falsche Beschuldigte (also Du) ermittelt wurde.

Einfaches Beispiel:

Jemand gibt bei der Polizei an von der Nummer 232323 belästigt zu werden. Der Polizist notiert aber fälschlicherweise eine falsche Nummer, näml. Deine Nummer 323232. Dann ist es doch logisch, dass alles was in der Folge passiert (also Anschlussinhaberermittlung, Durchsuchungsbeschluss usw:) auf die Nr. 323232 läuft und Du halt der Gelackmeierte bist, weil halt bei der Anschlussinhaberermittlung Dein Name, Anschrift usw. herauskommt, anstatt der/die des Typen dem die Nummer 232323 gehört, die die eigentl. "böse Nummer" ist.

Zitat:
Also ich kenne die Person nicht, die mir das vorwirft


Hat diese Person Dich denn namentlich benannt, oder nur bei der Polizei angegeben "Ich werde von der und der Nummer belästigt, die ich nicht kenne"?

Zitat:
und auf einem anderen Schreiben was er dabei hatte, stand auch die richtige Nummer.


Ohne zu wissen was das für ein Schreiben ist, kann man dessen "Wert" nicht beurteilen.

Zitat:
Wäre es ratsam einen Anwalt zu nehmen?


Kann man natürl. immer machen. Auf den Kosten dafür bleibt man aber -jedenfalls erst mal- sitzen. Man kann (in einem Fall wie diesem) dann später versuchen sie per StrEG erstattet zu bekommen. Das ist aber meist ein recht mühsames Unterfangen.

Ich würde an Deiner Stelle morgen erst mal abklären, ob Du tatsächlich die Person bist die gemeint ist, oder ob Du aufgrund des Zahlendrehers fälschlicherweise ermittelt wurdest. Falls Du tatsächlich die Person bist die man haben wollte, kannst Du wie gesagt "Beschwerde" gegen die Beschlagnahme einlegen (das geht auch ohne Anwalt). Nur wird das dann (wenn Du der "Richtige" bist) wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das Handy wird dann in dem Fall bis zum Abschluss des Verfahrens beschlagnahmt bleiben.

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#6
 Von 
Aldi1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Nein, namentlich genannt nicht. Das ganze soll über einen Chat (Knuddels) gelaufen sein. Ich soll ein Foto von der Geschädigten verlangt haben, sonst würde ich Gerüchte an Ihrer Arbeitsstelle verbreiten. Also der Name ist mir nicht bekannt und auch an der angegebenen Arbeitsstelle kenne ich niemanden , der dort arbeitet. Und wie gesagt, ich hab es ja auch nicht gemacht.

Ich habe mich auch ein wenig über diesen Chat informiert und wohl den halben Nachmittag damit verschwendet. Es ist zum Beispiel gar nicht möglich, über eine iPhone App in diesem Chat Fotos zu senden oder zu bekommen. Wohl eher am Computer, deswegen frag ich mich, wieso sie dann nicht meinen Computer mitgenommen haben und dann das Handy.

Ich bin mir also meiner Unschuld bewusst. Die Frage ist jetzt, wenn keine Beweise gefunden werden, bleibt das Handy trotzdem solange beschlagnahmt bis das Verfahren dann abgeschlossen wurde oder bekomme ich es dann umgehend wieder? Und steht mir Schadensersatz zu? Ich bezahle ja schließlich auch einen Vertrag usw. und werde wohl auch Geld in die Hand nehmen müssen um Ersatz zu kriegen.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie gesagt: Wenn Du die Person bist, die die Polizei haben wollte und nicht aufgrund des Zahlendrehers eine falsche Person ermittelt wurde, wird das Handy bis zum Verfahrensende beschlagnahmt bleiben. Wenn keine Beweise gefunden werden, wird das Verfahren aber recht zeitnah nach der Auswertung abgeschlossen werden. Dann bekommst Du es wieder.

Die Kosten für eine Ersatz-SIM-Karte wirst Du im Rahmen des StrEG geltend machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Aldi1988):
Den Entsperrcode sollte ich ihnen ja auch aufschreiben.


Hast Du das getan? Genau dies hättest Du nicht tun müssen (und ggf. auch nicht tun sollen). Ein verschlüsseltes iPhone ohne Entsperrung ist eine ordentliche Nuss für die spätere Auswertung.

Aber vermutlich warst Du ja nett und kooperativ?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#9
 Von 
Aldi1988
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich getan und danach wurde ich auch gefragt. Der Beamte heute ( habe eine Aussage gemacht) meinte, dass es maximal eine Woche dauert, bis ich es wieder habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

...wobei der das nicht zu entscheiden hat. Aber vielleicht klappt es ja (natürlich nur dann, wenn tatsächlich nichts gefunden wird).

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