Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz und knapp. Ich vertraute meiner Ex Freundin letztens Jahres, als wir noch freundschaftlichen Kontakt hatten meinen TV (welcher über 32 Monate bei Saturn finanziert ist) an, mit der mündlichen Absprache, das sie mir erstmal die monatlichen Finanzierungsraten überweist.
Nun brach freundschaftliche Kontakt ab, und ich wollte das mit mir einen Kauftrag macht, damit wir beide auf der rechtlichen sicheren Seite sind. Dahingehend steckte ich ihr 2 Zettel in den Briefkasten das sie sich bitte melden soll, wie wir das machen wegen tv, da diese igoniert wurden, schrieb ich ihr 5 Nachrichten über WhatsApp, mit dem Vermerkt, wenn sie sich nicht meldet, das ich rechtiche Schritten einleiten werde, wegen Unterschlagung.
Da sie AlG 2 Empfängerin ist und sie keine guten wirtschaftlichen Verhältnisse hat und ihr auf zuzutrauen ist, das sie irgendwann einfach nicht mehr zahlt, erstattete ich Anzeige.
Nun war ich zur Vorladung das sie mich wegen Nötigung angezeigt hatte, dort musste ich feststellen, das 2 Nachrichten im Augenschein bzw mit meiner Geschäftshandynummer als Absender angegeben, welche auf meinen Firmenseiten einsehbar ist, 2 Nachrichten geschrieben wurden das wenn sie sich nicht meldet, ich sie wegen betrugs bei einem Verandhaus anzeigen werden, zum Jugendamt gehe und sexuelle Bilder / Videos von uns an Ihren neuen Freund schicke.
Weder besitze ich sexuelle Bilder noch Videos von uns. Da ich nun im Internet recherchiert habe, habe ich gesehen das man ganz einfach gefälsche Nachrichten verschicken kann, das hier wohl geschehen ist.
Denn ich schrieb in meinen 5 Nachrichten, das ich ihr nichts böses, sondern nur ein friedliche Einigung wegen dem TV auch unter Zeugen ihrer Wahl.
Mir wurde dargelegt das sie einen Dauerauftrag eingerichtet hat, und vorgehalten das ein Dauerauftrag als Kaufvertrag zu verstehen ist, den wir mündlich geschlossen hätten, das jedoch nie geschah. Die Einzahlungen auf meinem Konto sind auch nicht als Dauerauftrag erkennbar sondern nur ein Einzahlung von Vermerkt.
Meine Frage wie wehre ich mich gegen die Nötigung mit den 2 gefälschten Nachrichten, die ich nie schrieb. Desweiteren wird mir zur Last gelegt, sie einer Straftat zu verdächtigen und eine falsche Anzeige ertattet zu haben wegen Unterschlagung.
Viele Dank für Ihre Antwort im vorraus.
MfG Gottschalk
Nötigung $ 240
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du solltest in jedem Fall
- zu Protokoll geben, dass die Dir zur Last gelegten Nachrichten nicht von Dir sind und vermutlich auch nicht über Dein Handy abgesetzt wurden.
- eine Anzeige gegen Deine Ex wegen falscher Verdächtigung und ggf. Vortäuschung einer Straftat erwägen.
quote:
Weder besitze ich sexuelle Bilder noch Videos von uns. Da ich nun im Internet recherchiert habe, habe ich gesehen das man ganz einfach gefälsche Nachrichten verschicken kann, das hier wohl geschehen ist.
Ganz so einfach ist es nicht. Spuren zum Absender gibt es immer.
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Da habe ich auch zu Protokoll gegeben, das diese 2 besagten Nachrichten zu keinem Zeitpunkt geschrieben oder in Auftrag gegeben habe schreiben zu lassen.
In der Akte waren 2 Screenshots auf Papier zu sehen von den Nachrichten mit meiner GEschäftstelefonummer.
Meine 5 Nachrichten die ich schrieb, habe ich auch geschrieben, aber dahin hab ich sie nicht genötitgt, sondenr noch geschrieben, das ich ihr nichts böses will und eine gütliche Einigung.
Andere Frage, wie bekomme ich nun meinen TV zurück bzw einen Kaufvertrag mit ihr?
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eine Anzeige gegen Deine Ex wegen falscher Verdächtigung und ggf. Vortäuschung einer Straftat erwägen.
Welchen Zweck sollte die haben? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die schlicht nicht bearbeitet. Dazu müßten nämlich erstmal die Vorwürfe gegen den TE geklärt sein.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Welchen Zweck die haben sollte, keine Ahnung, das weiß dann ur meine Ex.
Ich kann es mir nur so erklären, das sie mich fertig machen will. Ich habe ja die Beziehung und Freundschaft, kaum lerne ich neue Frauen kennen, wird denen zu getragen das ich meine Ex Freundin geschlagen usw hätte.
Dahingehend, habe ich sie schon angezeigt.
Ich habe mir strafrechtlich noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
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quote:
Welchen Zweck die haben sollte, keine Ahnung
Nein, muemmel bezog sich darauf, welchen Zweck die Anzeige gegen die Ex jetzt haben sollte.
In der Tat ist das sogar noch aus einem anderen Grund unnötig, denn wenn sich bei den Ermittlungen herausstellt, daß die Anzeige von der Ex wissentlich falsch erstattet wurde, wird der Staatsanwalt schon von Amts wegen tätig.
quote:
Mir wurde dargelegt das sie einen Dauerauftrag eingerichtet hat, und vorgehalten das ein Dauerauftrag als Kaufvertrag zu verstehen ist, den wir mündlich geschlossen hätten, das jedoch nie geschah. Die Einzahlungen auf meinem Konto sind auch nicht als Dauerauftrag erkennbar sondern nur ein Einzahlung von Vermerkt.
Trotzdem könnte eine Übergabe der Sache plus eine regelmäßige Ratenüberweisung ein starker Anscheinsbeweis für einen Kaufvertrag sein (bei Schenkung oder Leihe macht man sowas ja nicht).
quote:
In der Akte waren 2 Screenshots auf Papier zu sehen von den Nachrichten mit meiner GEschäftstelefonummer.
Das genügt ja erst mal nur für einen Anfangsverdacht; es wäre dann zu ermitteln, ob die Nachrichten wirklich von deinem Handy aus verschickt wurden.
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DA wir keinen Kaufvertrag geschlossen haben, weder schriftlich noch mündlich und aufgrund meiner Ex Freundin ihrer Schulden die sie hat, ist mir keine Sicherheit gegeben, das sie weiterhin die Raten bezahlt, auch aufgrund ihres verhaltens bevor es zur Anzeige meinerseits kam.
Wir hatten lediglich vereinbart, das ihr erstmal den TV anvertraue, und wir im Janaur einen schrftlichen Kaufvertrag aufsetzen. Desweiteren musste ich mir ja anhören, von ihr, ich könnte den TV nie wieder und sie würde auch nicht mehr zahlen, rein durch die Androhung erstattete ich Anzeige.
Der Anfangsverdacht mag gegeben sein,aber ich bot ebenfalls in meiner AUssage an, das ich mein Telefon zur Auswertung zur Verfügung stelle.
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quote:
rein durch die Androhung erstattete ich Anzeige
Die Androhung einer Unterschlagung ist aber nicht strafbar...
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aber ich bot ebenfalls in meiner AUssage an, das ich mein Telefon zur Auswertung zur Verfügung stelle
Ich gehe mal davon aus, WhatsApp-Nachrichten kann man auf Absenderseite spurlos löschen. Das wäre also letztlich kein Beweis, daß die Nachricht nicht von dem Handy aus verschickt worden sein kann.
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Hallo,
eine Unterschlagung nach §246 StGB
hier nachzuweisen wird wahrscheinlich sehr schwierig, da Sie ja mit Ihrer Ex, wie Sie selbst sagen die Vereinbarung geschlossen hatten, dass das TV-Gerät bei Ihr verbleibt und sie Ihnen die Raten bezahlt. Dies könnte durch aus Gericht durchaus im rechtlichen als Üblassungsvertrag gegen Zahlung eines Geldbetrages oder gar Kreditvertrag gesehen werden. Zumal ja sogar ein schriftlicher Kaufvertrag von beiden Seiten beabsichtigt war.
Dies schließt schon mal den Tatbestand der Unterschlagung nach §246 Abs. 1 StGB
aus, da sich Ihre Ex das TV-Gerät nicht rechtswidrig zugeeignet hat.
Als rechtliches Mittel bliebe Ihnen folglich nur der typische Mahnprozess und die Klage auf Herausgabe nach dem Zivilrecht.
Eine strafrechtliche Relevanz im Handeln der Ex besteht hier m. E. auf Basis Ihrer Angaben nicht.
Zu der Nötigung:
Ja, die Indizien mögen natürlich gegen Sie sprechen, dennoch muss natürlich zweifelfrei, im Falle einer Verurteilung, festgestellt werden dass die Nachrichten von tatsächlich von Ihrem Handy und von Ihnen versendet worden sind. Dass über Whatsapp und auch den SMS-Dienst die Ruf-Nr. manipuliert werden kann und zumal Screenshots natürlich auch ein fragliches Beweismittel sind, stehen die Chancen, auf Basis Iher Angaben ziemlich gut, sollte es überhaupt zu Verhandlung kommen auf einen Freispruch nach "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) oder wenn es sich als Fälschung nachweisen lässt auf einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Grüße
PP
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-- Editiert PP9325 am 16.01.2014 01:25
quote:
dennoch muss natürlich zweifelfrei, im Falle einer Verurteilung, festgestellt werden
Nein, nur zur Überzeugung des Gerichts (der inoffizielle Test ist "jenseits begründeten (!) Zweifels").
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DAnke für Antwort.
Zu der Unterschlagung, wie verhält es sich, wenn siie sich jetzt gegen einen Kaufvertrag / Überlassungsvertrag den ich mit ihr nun schließen wollte, komplett verweigert? Weder Antwort und ein herankommen an sie nicht mehr möglich ist?
Zu der Nötigung.
Das es alles zu manipulieren geht, habe ich auch bereits nachgelesen, Screenshots etc. Ich habe der Polzei allerei meiner Daten angeboten, Geräte zur Überprüfung angegeboten, was jedoch Eiskalt abgelehnt wurde.
Wenn man ihr jetzt beweisen kann, das sie die nachrichten manipuliert hat, erwartet sie ja eine anzeige wegen vortäuschung einer straftat richtig?
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quote:<hr size=1 noshade>wie verhält es sich, wenn siie sich jetzt gegen einen Kaufvertrag / Überlassungsvertrag den ich mit ihr nun schließen wollte, komplett verweigert <hr size=1 noshade>
Dann müßtest du auf Herausgabe der Sache klagen.
quote:<hr size=1 noshade>Geräte zur Überprüfung angegeboten, was jedoch Eiskalt abgelehnt wurde <hr size=1 noshade>
Ich schrübb doch schon, da man seine Spuren auf den Geräten löschen kann, ist ein "hier sind keine solchen Nachrichten in meinem Postausgang" als Entlastungsbeweismittel untauglich.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn man ihr jetzt beweisen kann, das sie die nachrichten manipuliert hat, erwartet sie ja eine anzeige wegen vortäuschung einer straftat richtig? <hr size=1 noshade>
Ja. Wenn man allerdings nur beweisen kann, daß die Nachrichten nicht von dir (sondern etwa über irgendeine Website, die das Verschicken mit beliebigem Absender erlaubt) verschickt wurden, reicht das nicht aus.
Wenn dir jemand Nachrichten mit gefälschtem Absender schickt, beweist das ja nicht, daß du sie geschickt hast.
Ganz böse gesagt könntest du ja auch die Nachrichten mit gefälschtem Absender geschickt haben, damit es im Streitfall so aussieht als hätte sie die selbst gefälscht.
quote:<hr size=1 noshade>erwartet sie ja eine anzeige wegen vortäuschung einer straftat <hr size=1 noshade>
Nein, sondern wegen falscher Beschuldigung, §164 StGB . Der §145d StGB (Vortäuschung einer Straftat) tritt diesbezüglich zurück.
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