Nötigung? Drohung? Beleidigung? Ist mein Fall rechtlich verfolgbar?

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lorenzo 54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung? Drohung? Beleidigung? Ist mein Fall rechtlich verfolgbar?

Unsere online-Anzeige wurde eingestellt, da die Frist der Strafanzeige (3 Monate) abgelaufen war, was uns aber nicht bewusst war, zumal wir Mitte September telefonisch vom Polizeipräsidium aufgefordert wurden, nochmals Strafanzeige zu erstatten, was wir auch gleich am nächsten Tag erledigt hatten. Hier der Text meiner Anzeige:
—Am 15. April 2022, Karfreitag ca. 18 h, stellten wir fest, dass der Freund der Frau H., U.Straße…, zum wiederholten Mal, auf dem Parkplatz der Bewohner U.Straße sein Fahrzeug abgestellt hat. Da das Fahrzeug zwei Parkplätze blockierte (Parken auf dem Mittelstreifen) und das Auto der Frau H. ebenfalls schon dort parkte, klingelte mein Mann und bat um Umsetzung des Fahrzeuges an den Straßenrand. Wir hatten die Leute schon mehrfach darauf hingewiesen, dass nur ein Fahrzeug pro Wohnung dort parken darf (Hausordnung). Der Fahrzeughalter ließ sich Zeit und kam erst nach mehrmaligem Klingeln in Begleitung eines anderen Mannes runter. Mein Mann fragte den Fahrzeughalter, warum er immer wieder dort parke, schließlich wohne er nicht hier und seine Freundin belegt ja schon einen Parkplatz. Daraufhin mischte sein Begleiter sich ein und fing sofort an zu pöbeln: „was willst du alter Sack, hast du deine Frau nicht gut gefickt. Na ja kannst du ja auch nicht mit deinem kurzen Schwanz ". Daraufhin habe ich ihn aufgefordert, die Sprüche zu unterlassen und uns vor allem nicht zu duzen. Da kam er mit seinem Gesicht (ohne Mund-Nasen-Bedeckung) ganz nah an mein Gesicht und pöbelte: ihr liegt doch nur im Jogginganzug auf dem Sofa, ihr Hausmeistertypen, dabei tippte er mir mehrmals mit dem Zeigefinger auf die Brust. Ich forderte ihn auf, dies zu unterlassen, zumal wir alle keine Maske trugen und er noch dazu eine „feuchte Aussprache" hatte. Ich hob abwehrend die flache Hand und sagte zweimal deutlich Stopp. Er lachte mir ins Gesicht und sagte: „ ja ich hab Corona. Lass dich von deinem Mann mal richtig durch******." Während der ganzen Situation fühlte ich mich mehr und mehr bedroht von diesem Mann dazu seinen verbalen Ausfällen nun auch die körperlichen Übergriffe hinzukamen und er nicht davon abließ, sich vor uns abwechselnd aufzubauen, zu schubsen und zu beleidigen. Um die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen ging ich immer wieder ein paar Schritte zurück, aber er ging einfach weiter auf mich zu. Bis ich dann letztendlich mich ins Treppenhaus meines Eingangs geradezu flüchten musste aus Angst, damit er ablässt.—
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass man vor der eigenen Haustür ungestraft so lautstark beleidigt wird und dazu noch das Risiko einer Corona Ansteckung eingeht. Jedes Mal, wenn ich alleine nach Hause komme, bekomme ich Bauchschmerzen weil ich damit rechnen muss, dass der Typ mir auflauert.
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu hören und vielleicht einen anwaltlichen Rat hören. Rechtsschutz ist vorhanden.

-- Editiert von User am 28. Januar 2023 18:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Abgelaufen war dann wohl eher die Frist für einen Strafantrag, nicht für eine Anzeige. Und wenn das so ist, entsteht halt ein Verfahrenshindernis, das nicht zu beheben ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wenn man das beweisen kann, gibt es aber noch den zivilrechtlichen Weg einer Unterlassungsklage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Strafrechtlich ist die Sache durch.

Zivilrechtlich könnte man prüfen. ob man noch was machen kann

Zitat (von Lorenzo 54):
Wir hatten die Leute schon mehrfach darauf hingewiesen, dass nur ein Fahrzeug pro Wohnung dort parken darf (Hausordnung).

Dann würde ich erst mal prüfen diese Vermutung überhaupt zutreffen ist - solche Hausordnungen sind öfter nichtig als man denkt.



Zitat (von Lorenzo 54):
vielleicht einen anwaltlichen Rat hören.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Lorenzo 54):
Jedes Mal, wenn ich alleine nach Hause komme, bekomme ich Bauchschmerzen weil ich damit rechnen muss, dass der Typ mir auflauert.

Eventuell sollte man einfach mal aufhören "Hauspolizei" zu spielen, wenn man die dazu notwendige psychische Verfassung nicht hat?



Zitat (von Lorenzo 54):
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass man vor der eigenen Haustür ungestraft so lautstark beleidigt wird

Geflüstert wäre es also besser gewesen?
Die Lautstärke ist bei Beleidigungen juristisch eher irrelevant.
Beleidigung sehe ich aber gegeben - es müssen nicht immer die bekannten Kraftausdrücke sein
Nötigung sehe ich keine.
Drohungen sind keine Straftat.



Zitat (von Lorenzo 54):
und dazu noch das Risiko einer Corona Ansteckung eingeht.

Dann sollte man hinter der gut verschlossenen eigenen Haustüre bleiben. Ansonsten ist das bekanntermaßen ein allgemeines Lebensrisiko das einen immer und überall treffen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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