Nötigung Drohung

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
whiterose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung Drohung

Guten Abend zusammen,

heute habe ich eine schriftliche Äußerung als Beschuldigte erhalten. Mir wird vorgeworfen, Fr. xy gegen ihren Willen festgehalten, herumgerissen und damit zum Stehenbleiben genötigt zu haben. Außerdem solle ich Drohungen gegen die Geschädigte ausgesprochen haben.

Es hat einen langen Hintergrund warum ich überhaupt bei dieser Frau aufgetaucht bin. Aber letztendlich stand ich auf dem Parkplatz der Arbeitsstätte von Fr. xy, da meine zukünftige Schwiegermutter 560 € Steuernachzahlung, bekommen hat. Diese gehen auf das Konto von Fr. xy, da diese die Überstd. welche Fr. xy in der Firma (Gebäudereingiung, Fr. xy ist auch die Vorarbeiterin) auf die Abrechnung von meiner Schwiegermutter geschrieben hat, damit der Lebensgefährte von Fr. xy mehr Arge Geld bekommt.

Meine Schwiegermutter und Schwägerin sind aufgrund von mobbing (von Fr. xy) seit längerem Krankgeschrieben, phyche ist total im a...!
Meine Schwiegermutter ist mit dem neuen Krankenschein nach Fr. xy hin und hat auch den Steuerbescheid mit genommen, daraus ist Fr. xy gar nicht eingegangen und hat meine Schwiegermutter stehen lassen.

Tage später bin ich, da Fr. xy, meine Schwiegermutter am Telefon angeschrieen hat, zur Firma hin und habe, ganz normal guten Abend gesagt (2mal), keine Antwort, sie ging einfach weiter, habe dann gesagt,

Zitate:

hallo, ich will mit dir sprechen, es geht um die steuer.

keine Reaktion

darufhin bin ich hinter ihr her und habe sie am Arm festgehalten, umgedreht und gesagt.

du kommst jetzt mit, ich will mit dir reden.

sie riß sich von mir los und sagte dabei

lass mich los du miststück

darauf hin habe ich keine rücksicht mehr darauf genommen das ein paar personen mitbekommen, das sie meine schwiegermutter erpresst hat, das wenn sie die überstd. nicht auf ihre abrechnung schreibt, sie probleme mit ihren arbeitsplatz bekommt. und das wir das geld haben wollen und ihr anbieten es in raten zu begleichen.

sie ging in keiner weiße darauf ein und beleidigte mich als primitives mißstück

ich sagte (war auch sehr aufgebracht) dass wir das beim finanzamt anzeigen würden und das ich vorm arbeitsgericht anzeigen würde, das sie übrigens auch jedes jahr 2 tage vom schwerbehinderten urlaub meiner schwägerin abzweigt, das hatte sie auch bei mir gemacht, habe mal ein jahr (bis ich in meinem beruf etwas gefunden habe) dort gearbeitet. hatte mich schon damals mit ihr an die köppe, weil sie mir auch weiß machen wollte, das es im gebäudereinigungshandwerk nur 3 tage schwerbehinderten urlaub gäbe, trotz das ich es ihr schwarz auf weiß dahin gelegt hatte. sie sagte ich sollte nicht gesetze von baden-württemberg ausdrucken.
nunja gesetz ist gesetz.
aber egal

sagte ihr halt das wir dieses bein arbeitgericht anzeigen würden, da sie meiner schwägerin diese 2 tage bereits seit 7 jahren entzieht

bin jetzt von der anzeige weit abgewichen

aber was kann mir dafür das ich sie am arm festgehalten habe um mit ihr zu reden passieren

gedroht habe ich ihr nur damit, das wir sie beim finanzamt und beim arbeitsgericht anzeigen würden

vielen dank für eure hilfe

möchte nämlich persönlich bei der polizei vorsprechen und gerne voher wissen
was mir passiren kann
wenn geldstrafe wie hoch würde diese aufallen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Nötigung dürfte hier wohl wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden, sonst würden jeden Tag 500 Leute verurteilt, die sich im Schlußverkauf vorgedrängelt haben.

Bedrohung ist auch nicht zu sehen, da du ihr ja nicht mit einem Verbrechen gedroht hast.

Erpressung dürfte auch wegfallen.

Ergo: da ist die Einstellung schon abzusehen.

Ich würde aber empfehlen, in der Stellungnahme knapp und sachlich zu bleiben und keine langen Romane über irgendwelches "Mobbing hier und Finanzamt da" zu schreiben. Erstens interessiert das keinen, zweitens wäre dann vielleicht der StA eher geneigt anzunehmen, daß du aus Wut über die XY ein wenig über die Stränge geschlagen hast und hält eine Einstellung für falsch aus Sorge, daß es beim nächsten mal noch mehr eskaliert.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
whiterose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort, wie ich sie schon fast erwartet hatte

nur eine frage
wenn ich nicht sagen soll worum es ging, (steuernachzahlung) ist ja dann komisch das ich die fr. xy festgehalten habe und somit zum stehen bleiben genötigt habe?
oder soll ich einfach nur kurz und einfach sagen es ging um geld was meiner familie zusteht und ich das einfach nur regeln wollte und sie erst durch das festhalten mir zugehört hat?
und drohung und erpressung sich nur auf die anzeige beim finanzamt beziehen können , da ich sonst nichts weiteres geäußert habe?

soll ich schriftlich oder lieber persönlich vorsprechen?

danke nochmal

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
wenn ich nicht sagen soll worum es ging


Das habe ich ja nicht gesagt; ich habe nur gesagt, du sollst keine Romane schreiben über "erst hat die das, dann habe ich jenes, dann war wieder sonstiges".

Es kann ja genügen, wenn du sagst, daß du mit ihr über eine offene Forderung reden wolltest. Die Hintergründe und Berechtigungen interessieren die Polizei dann eher weniger.

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