Nötigung / Erpressung / Freiheitsberaubung?

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
IronMan287
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung / Erpressung / Freiheitsberaubung?

Hallo!

Ich wollte mich mal über folgenden Tatbestand informieren:

Person A, fährt zu seiner Freundin in eine anderen Stadt und parkt hinter ihrem Haus auf einem großen Parkplatz (der jedoch mit dem Hinweis "Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" versehen ist) und lässt sein Auto dort 3 Stunden stehen.
Als Person A wieder zu seinem Auto kommt, hat er einen Aufkleber am Auto und ein Ventilschloss was ihn am Wegfahren hindert. Auf dem Aufkleber steht eine Telefonnummer und nach einem Anruf dort, wird ihm von Person X gesagt, dass Person A 73,80€ zahlen muss weil er auf einem privaten Gelände steht.
Person A ruft darauf hin die Polizei. Als diese Eintrifft und person X sich wehement geweigert hat die Wegfahrsperre zu entfernen, wird Person X belehrt von der Polizei, dass er jemanden nicht am Wegfahren hindern darf und dass es sich dabei um Nötigung handele.

Person A zeigt Person X also wegen Nötigung an.

Meine Frage:
Person A möchte Person X noch weiter anzeigen, welche Optionen hat Person A?
Kann er Person X auch wegen Erpressung (da Person X nur gegen Geld die Wegfahrsperre entfernt hätte und gedroht hat weg zu fahren und dass es dann noch teurer werden würde) anzeigen? Kann er Person X ebenfalls wegen Freiheitsberaubung anzeigen?

Womit kann Person A die Person X noch alles anzeigen?

Vielen dank für's Lesen und für die Antworten!

Freundliche Grüße!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Angezeigt wird ein Sachverhalt, nicht ein §. Es kommt also nicht darauf an, ob A möglichst viele Strafvorschriften benennt, denn die rechtliche Einordnung ist Sache der Justiz. A kann seinen Anzeigenrausch also ad acta legen, denn er hat ja bereits eine Strafanzeige erstattet.

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#2
 Von 
IronMan287
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die Strafanzeige (so hab ich das Verstanden) wurde von der Polizei nur für die Nötigung ausgestellt.
Person A hat keinerlei Erfahrungen damit, wie kann Person A also Person X wegen den anderen Sachen (wie zB Erpressung) belangen? Über einen Anwalt?
Versteh ich nicht ganz, sorry!

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#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
wie kann Person A also Person X wegen den anderen Sachen (wie zB Erpressung) belangen?


Wenn er unbedingt will, kann er der Polizei/StA ja mitteilen, daß er auch Anzeige wegen Erpressung erstatten will.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Aber nötig ist es nicht, denn es ist völlig egal, als was es die Polizei laufen lässt, denn die StA prüft den Sachverhalt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.


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