Nötigung Ex Freund - Gegenanzeige Körperverletzung

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
moi10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung Ex Freund - Gegenanzeige Körperverletzung

Hallo zusammen,

ich bräuchte Rat zu folgendem Sachverhalt:
Ende November 2015 habe ich meinen Ex Freund wegen Nötigung angezeigt, nachdem er mir mehrere Beleidigungen über Whatsapp geschickt hatte und mich als Schlampe, etc bezeichnete und damit drohte meine Kinder auf dem Schulweg abzufangen und ihnen zu sagen, ihre Mutter wäre eine Schlampe. Er droh auch damit meine Arbeitsstelle aufzusuchen und meinen Kollegen und meinem Chef dies zu sagen.

Um alles zu verstehen, muss ich anmerken, dass mein Ex Freund Asylbewerber aus dem Senegal ist (und keine Aussicht auf Anerkennung seines Asylantrags hat). Diese Beleidigungen kamen zustande nachdem ich herausgefunden habe, dass er mich während unserer gesamten 18 Monate langen Beziehung betrogen und belogen hatte und die gesamte Beziehung zu Stande kam, da er sich erhoffte durch mich an eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Als ich einer Heirat/Kind nicht unmittelbar einwilligte, blieb er mit mir zusammen um materielle Vorteile zu erlangen und fragte mich verstärkt in den letzten Monaten der Beziehung unter der Vorgabe falscher Sachverhalte (Schwester in Senegal ist krank, ein behinderter Freund braucht einen Rollstuhl, etc. ) um Geld, Telefonkarten, Essen, etc.

Außerdem bekam ich durch Gespräche mit seinen Freunden heraus, dass er bereits seit einigen Monaten verheiratet war und mir das verschwieg und trotzdem die Beziehung mit mir fortsetzte und mir auch weiterhin Heiratsabsichten versprach, um materielle Vorteile zu erlangen.
Als die gesamte Wahrheit ans Licht kam, wollte ich ihn zur Rede stellen, aber er lehnte es ab mit mir zu reden oder sich mit mir zu treffen. Da er selten zu Hause ist und ich nicht wusste, wo ich ihn sonst antreffen könnte, beschloss ich zu seiner Berufsschule zu gehen um ihn dort zur Rede zu stellen. Als er mich sah, begann er mich verbal (in Französisch) zu beleidigen (‚Ich werde deinen Kindern sagen, dass du eine Schlampe bist‘ usw). Ich verlor daraufhin die Fassung (der emotionale Stress durch seinen Betrug und seine Lügen, die nun alle herauskamen spielte sicherlich eine große Rolle) und habe ihm eine Ohrfeige vor seiner Schulklasse die sich im Schulflur befand gegeben. Ich bin dann gegangen und kurz darauf schrieb er mir noch einige Nachrichten, mit den obengenannten Beleidigungen. Außerdem sagte er in einer Sprachnachricht, ich könne keinen ‚Skandal‘ machen und er würde mir schon zeigen, dass er einen ‚Skandal‘ machen würde.
Ich ging daraufhin zur Polizei und wollte mich erkundigen wie ich mich und meine Kinder vor ihm schützen kann.
Ich habe der Polizei den Sachverhalt geschildert und meinen Ex Partner wegen Nötigung angezeigt. Außerdem erwähnte ich einige der Ungereimtheiten seinerseits, wie zB. Dass er eine gefälschte Geburtsurkunde aus Senegal besitzt, ein falsches Geburtsjahr angegeben hat, sein Zimmer im Asylbewerberheim untervermietet und dass die Hochzeit mit seiner senegalischen Frau in Italien durch einen Deal mit einem Freund zustande kam, damit mein Ex Freund an Aufenthaltspapiere für Europa kommt. Davon hatte er mir selbst vor ca. einem Jahr erzählt.

Die Anhörung bei der Polizei muss nun kürzlich stattgefunden haben.
Gestern erhielt ich einen Anruf der Polizei, mein Ex Freund hätte mich nun im Gegenzug wegen Körperverletzung auf Grund der Ohrfeige angezeigt.
Außerdem stritt er alles ab und erwähnte ich hätte ihm zuvor sagte, ich wollte mich rächen und hätte ihn deswegen zu Unrecht beschuldigt (gefälschte Papiere, Heirat um an eine Aufenthaltsgenehmigung zu kommen, etc). Er gab allerdings die Beleidigungen zu (da es hierfür Beweise in Form von Nachrichten gibt).

Meine Frage nun:
Wie sollte ich nun weiter vorgehen ? Kann es sein, dass ich wegen der Ohrfeige strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten habe ?
Trotz der Umstände wie es dazu kam ? Wäre es sinnvoll einen Anwalt zu nehmen oder ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Anzeige nicht weiter verfolgt wird ?
Er stritt alle Beschuldigungen bis auf die Beleidigungen (dh Nötigung) ab. Ich bin mir jedoch sicher, dass dies alles wahr ist und es sich nicht nur vom Vermutungen handelt, habe aber keine handfesten Beweise, da er mir diese Sachen persönlich sagte. Kann ich mich nun auch noch im schlimmsten Fall der Falschaussage beschuldigen und muss ich nun schon nach Beweisen suchen ?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Kann es sein, dass ich wegen der Ohrfeige strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten habe ?
Aber sicher doch. Oder dachten Sie etwa, man dürfe in Deutschland nach Belieben anderen Menschen ins Gesicht hauen? Das darf man selbstverständlich nicht. Das können SIe hier nochmal nachlesen: § 223 StGB und § 185 StGB

Ebenso wäre es denkbar, dass sein Anwalt Schermzensgeld von Ihnen fordern wird.

Sie selber brauchen nicht zwingend einen Anwalt. Wenn SIe doch einen nehmen, kostet der sie ein paar 100€, die Sie selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Zitat:
Kann ich mich nun auch noch im schlimmsten Fall der Falschaussage beschuldigen und muss ich nun schon nach Beweisen suchen ?
Könnte passieren. Eventuell wäre die korrekte Bezeichnung dann aber Verleumdung oder falsche Verdächtigung. Jenachdem, in welcher Konstellation das weiter ausgetragen wird.

Dabei ist es streng genommen egal, ob Sie diese Beleidigungen nachweisen können. Denn auch wenn er Sie so beleidigt hat, kann das einen tätlichen Angriff weder rechtfertigen noch entschuldigen.

Sie waren offenbar scharf daraus, ihr gescheitertes Beziehungsleben von der deutschen Strafgerichtsbarkeit auflösen zu lassen. Dann ist es nur konsequent und wneig überraschend, wenn der Mann dort seine Rechte wahrnimmt und gleichsam die von Ihnen begangenen Untaten vorbringt.

Schon möglich, dass das alles eingestellt wird. Vielleicht aber auch nicht. Hier kann keiner hellsehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Als er mich sah, begann er mich verbal (in Französisch) zu beleidigen (‚Ich werde deinen Kindern sagen, dass du eine Schlampe bist‘ usw). Ich verlor daraufhin die Fassung (der emotionale Stress durch seinen Betrug und seine Lügen, die nun alle herauskamen spielte sicherlich eine große Rolle) und habe ihm eine Ohrfeige vor seiner Schulklasse die sich im Schulflur befand gegeben.


Es sollte der Vollständigkeit halber erwähnt werden, daß - wie hier schon mal ausdiskutiert - auch bei Beleidigungen grundsätzlich ein Notwehrrecht besteht. Bei fortgesetzten Beleidigungen, die anderweitig nicht abzustellen sind, ist daher auch eine entsprechende angemessene und geeignete Notwehrhandlung zulässig. Eine Ohrfeige kann durchaus geeignet sein, einen Beleidiger zum Beenden seiner fortgesetzten Straftaten zu bewegen. Das wird man im Einzelfall sehen müssen.
Da gibt es auch kein "hätte man ja gehen können", da das Recht dem Unrecht nicht weichen muß (anders vielleicht, wenn man sich in der Wohnung des Gegenübers aufgehalten hätte).

Zeugen gibt es ja offenbar genug, sodaß das von der Seite her kein Problem ist.

Wäre nur dann eines, wenn zum Zeitpunkt der Ohrfeige die Beleidigungen schon beendet waren und auch keine neuen verständigerweise zu besorgen waren.

-- Editiert von TheSilence am 21.01.2016 15:20

0x Hilfreiche Antwort

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