Personen/Geschehnis fiktiv
Hans und Otto haben auf einer Haus-Party Streit, Hans wird's zu viel und geht in einen anderen Raum.
Otto schickt Beate zu Hans, um Hans die Nachricht von Otto mitzuteilen, er soll sofort zurückkommen, sonst gibt es Schläge.
Hat sich Otto strafbar gemacht? Hat sich vielleicht sogar Beate strafbar gemacht?
Nötigung?
19. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2012 | 05:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Nötigung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Oktober 2012 | 11:27
Von
Status: Praktikant (519 Beiträge, 260x hilfreich)
Nein. Strafmündigkeit tritt erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein, vgl. § 19 StGB
.
-----------------
""
#2
Antwort vom 19. Oktober 2012 | 12:25
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Hat sich Otto strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>
Ja, der Nötigung.
quote:<hr size=1 noshade>Hat sich vielleicht sogar Beate strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>
Möglicherweise der Mittäterschaft, es dürfte hier aber bei einer reinen "Botenrolle" am Vorsatz fehlen, Hans selbst zu nötigen, in den anderen Raum zu gehen.
quote:<hr size=1 noshade>Strafmündigkeit tritt erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein, vgl. § 19 StGB . <hr size=1 noshade>
Die Frage der Strafmündig keit hat nichts mit der Frage nach der Strafbar keit zu tun und umgekehrt.
Mord ist immer strafbar, auch wenn der Mörder wegen Strafunmündigkeit nicht bestraft werden kann.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.970
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten