Moin Moin….eine kurze Frage an die Experten hier…
Erfüllt das schriftliche Androhen eines Amoklaufes den Tatbestand der Nötigung?
Nötigung???
5. Juni 2007
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Frage vom 5. Juni 2007 | 12:32
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 2x hilfreich)
Nötigung???
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#1
Antwort vom 5. Juni 2007 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Hi,
nur dann, wenn man damit etwas durchsetzen will (Wenn ihr nicht das und das tut, laufe ich Amok). Im Übrigen dürfte es sich um die Vortäuschung einer Gemeingefahr bzw. Bedrohung handeln.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 6. Juni 2007 | 02:07
Von
Status: Beginner (122 Beiträge, 11x hilfreich)
Es gibt noch den Tatbestand der "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" -§126 StGB-, der hier wohl einschlägiger ist.
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