Person A verdächtigt eine Person B sehr nahestehende Person einer Straftat (Geschädigter ist Person A) und will beim nächsten Wiederholungsfall der beanstandeten Tat Anzeige erstatten.
Vorsorglich versucht Person A von Person B die Personalien der verdächtigen Person zu bekommen. Als Person B Person A gegenüber diese nicht herausgeben will, droht Person B damit, die Anzeige dann eben sofort zu erstatten, wenn Person A die Daten nicht herausrückt.
Person B fühlt sich durch Person A genötigt, da er/sie die Personalien des Verdächtigen nur (im Ernstfall) gegenüber den zuständigen Ermittlungsbehörden preisgeben will (was Person B dann ja als Zeuge auch muss).
Abgesehen davon, dass Person A hier wohl seine/ihre Kompetenzen überschreitet, liegt hier auch eine Nötigung nach § 240 StGB
vor? Imo nicht, da eine Nötigung ja voraussetzt, dass die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist, was eine Anzeige ja nun nicht unbedingt ist.
Nötigung? Personalien rausgeben, sonst Anzeige?
21. August 2007
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Frage vom 21. August 2007 | 11:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung? Personalien rausgeben, sonst Anzeige?
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#1
Antwort vom 21. August 2007 | 11:46
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 12x hilfreich)
Wenn Person B vermutet, der Verdächtige sei unschuldig und die Anzeige wäre eine reine Schikane/Verleumdung, dann könnte dies eine Nötugung darstellen. Sicher bin ich da allerdings auch nicht.
#2
Antwort vom 21. August 2007 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
kann vll. noch jemand etwas genaueres dazu sagen?
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