Nötigung? Trotz Krankenschein mit Kündigung gedroht

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
MonteCristo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Nötigung? Trotz Krankenschein mit Kündigung gedroht

Guten Tag !
Mein AG hat mir mit Kündigung gedroht sollte ich nicht Montag wieder zur Arbeit erscheinen,obwohl er einen Krankenschein vorliegen hat und ich durch eine CT-Untersuchung erwiesenermaßen krank bin.Liegt hier eine Nötigung vor?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Laienkommentare a la "deine Eletren kommen ins Gefängnis" zum Beispiel?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Karl.May: Ich habe gründlich die Nase voll, insbesondere vor dem Hintergrund, daß ihr Beitrag wieder unmittelbar an den meinigen anschließt. Ich verbitte mir ausdrücklich, mich als 'Laien' zu denunzieren. Ich bin Volljurist und besitze die 'Befähigung zum Richteramt'. Darüber hinaus weiß ich durchaus, wovon ich rede, wenn ich hier Antworten gebe.

Es sind einzig Ihre Kommentare, die ein unsägliches Halbwissen hervorbringen und die Hilfesuchenden verwirren und falsch informieren.

Ebenso verbitte ich mir, meine Antworten mit Begriffen wie 'Quatsch' oder 'Blödsinn' zu titulieren. Wenn Sie Einwände gegen meine Beiträge haben, dann richten Sie sich an die Maßgaben des Forenbetreibers, der sich deutlich zu Höflichkeit etc. geäußert hat.

Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, den großartigen Beitrag von Streetworker mal zu Herzen zu nehmen.

Sollte ich noch ein einziges mal Anlaß finden, mich über ihr unsägliches Verhalten zu ärgern, dann werde ich mich an den Admin wenden und mich für eine Sperre Ihres Accounts einsetzen.

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#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich versiche Ihnen, daß ich Ihre 'Hilfe' nicht benötigen werde.
Seien Sie lieber froh, dass Sie für Ihre Aussagen hier im Forum nicht haften müssen.

Aber nur zur allgemeinen Aufklärung: Eine juristische Ausbildung besteht aus 2 Staatsexamen. Das erste Examen macht man am Ende der universitären Ausbildung, das zweite macht man am Ende des Referendariats.
Ohne bestandenes erstes Examen wird man nicht zum Referendariat zugelassen und kann logischerweise kein zweites machen.
Daher haben die Anwälte, die Sie kennen, auch 2 Examen. Das ist nicht seltsam, sondern völlig normal. Bereits nach dem ersten Examen darf man sich 'Jurist' nennen, nach dem zweiten ist man dann 'Volljurist'.

Eine Gesellschaft (juristische Person) bin ich deswegen aber nicht. Ich bleibe vielmehr eine natürliche Person, wie jeder andere auch. Aber Ihnen das zu erklären, ist ja auch vergebene Liebesmüh, das habe ich ja schon öfters versucht.


Karl.May, ich habe meine Aussage oben durchaus ernst gemeint. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand andere Ansichten hat und diese auch vertritt. Aber Beleidigungen und Denunzierungen werde ich nicht mehr tolerieren.

Daher hoffe ich auch ein zivilisiertes Miteinander hier im Forum. Zumindest manchmal ist das bei Ihnen doch durchaus möglich, also bleiben Sie dabei.

Gruß justice



-- Editiert von justice005 am 17.09.2007 23:16:44

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ey Scharlie,

die haben alle ein zweites Startsexamen machen muessen, weil Sie ich glaube das erste nicht bestanden haben

Da ist was dran. Ich habe auch gleich mit der zweiten Million begonnen, weil die erste ja die schwerste sein soll.

Ps. Start sex amen finde ich zu niedlich.

:respekt:

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#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nach dem zweiten Examen ist man Volljurist. Mit dieser Qualifikation kann man Richter, Staatsanwalt oder eben Rechtsanwalt werden. Um Rechtsanwalt zu werden, muß man bei der Rechtsanwaltskammer eine Zulassung beantragen. Das ist aber quasi nur eine Formalität

Jeder Mensch ist eine natürliche (biologische) Person. Als solche Person ist man rechtsfähig, kann also eigene Rechte geltend machen und kann wegen der Rechte anderer in Anspruch genommen werden.
Gesellschaften (Handelsgesellschaften, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts usw usw..., also Firmen und Unternehmen) können aber auch eigene Rechte haben. Wenn ich zum Beispiel einen großen Konzern auf Zahlung verklage, dann verklage ich nicht die natürlichen Personen (also die Menschen), die in dieser Firma arbeiten, sondern ich verklage die Firma als solches. Daher muß logischerweise die Firma auch eigene Rechte haben. Daher nennt man diese Gesellschaften 'Juristische Person'. Damit ist gemeint, daß es sich bei dem entsprechenden Klagegegner nicht um einen natürlichen rechtsfähigen Menschen, sondern eben um eine mit eigenen Rechten ausgestattete Institition handelt. Die Rechte dieser Institution (juristische Person) werden dann ausgeübt durch einen Vertreter, also z.B. den Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender etc...)

Daher hat der Begriff 'Juristische Person' nicht das geringste mit Juristen zu tun.

'Minderjuristen' gibt es nicht. Es gibt nur Juristen und Volljuristen.

Amtsanwälte sind keine Juristen. Sie sind vielmehr Beamte im Staatsdienst, die aufgrund einer eigenen speziellen Ausbildung Aufgaben der Staatsanwaltschaft ausüben können. Sie bearbeiten allerdings nur Fälle auf der Ebene der Amtsgerichte - Strafrichter -. Muß ein Fall beispielsweise zu einem Schöffengericht oder ans Landgericht angeklagt werden, so werden die Fälle von richtigen Staatsanwälten bearbeitet. Ungeachtet dessen bearbeiten Staatsanwälte aber trotzdem auch Amtsgerichtsdelikte. Wie da die Zuständigkeit detailliert aufgeschlüsselt ist, hat sich mir während meiner Zeit bei der StA auch nicht 100%ig erschlossen...

Die juristische Ausbildung ist in jedem Bundesland eigenständig organisiert. Jedes Land hat eine eigene Prüfungsordnung für Juristen. Daher sind auch die Prüfungen unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz muß man pro Staatsexamen 8 fünfstündige klausuren schreiben aus den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht. In anderen Bundesländern muß man nur 4 Klausuren schreiben, hat aber dafür eine Hausarbeit zu fertigen. Man kan sich drüber streiten was einfacher ist, das liegt wahrscheinlich an jedem selbst.

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#10
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Wie ist das mit den Hausarbeiten. Lernt man als Jurist dann wirklich Kochen nähen und Bügeln oder wie ist das.


Ich hoffe nicht, dass diese Frage ernst gemeint ist. Oder haben Sie zu Hause gekocht und gebügelt, als Ihnen in der Schule die Lehrer Hausaufgaben aufgegeben haben ?


Das Notensystem geht von 0-18.

0 = Note 6 (ungenügend)
1,2,3, = Note 5 (mangelhaft)
4,5,6 = Note 4 (ausreichend)
7,8,9 = Note 3 (befriedigend)
10,11,12 = Note 3+ (vollbefriedigend)
13,14,15 = Note 2 (gut)
16,17,18 = Note 1 (sehr gut)

Warum es diese Note 3+ gibt, kann ich nicht beantworten, den tieferen Sinn vermag auch ich nicht zu erkennen. Ab einem Exmanesergebnis vom 9 Punkten hat man ein sogenanntes "Prädikatsexamen". Damit gehört man zur Spitze. Da mag in Anebtracht der Tatsache, daß die Noten bis 18 gehen, für den Laien befremdlich wirken, ist aber so.

Beim ersten Staatsexamen liegt die Durchfall quote (also weniger als 4 Punkte) bei etwa 30-35 %.

Die große Masse bewegt sich im Bereich 4-8, die Spitzengruppe 9-11

Examen, die über 12 Punkte hinausgehen, sind extrem selten und kommen nur vereinzelt vor. Diese Leute sind aber zum Teil wirklich abgedreht.

7 Punkte sind die Grundvoraussetzung für einen Job im öffentlichen Dienst. Im Justizdienst werden üblicherweise nur Leute mit Prädikatsexamen eingestellt. Der Rest geht entweder in die Wirtschaft (Rechtsabteilungen) oder nimmt eine Stelle als Anwalt an. Sehr viele Anwälte haben natürlich auch höhere Examensnoten und haben sich ganz bewußt gegen einen Job im Justizdienst entschieden. Daher kann man überhaupt keine Verallgemeinerungen anstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
MonteCristo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Halloooo.Ich bins der Fragesteller!!
Aber meine Herren,ich bitte Sie nicht die Nerven zu verlieren !
Holen Sie einmal tief Luft!Aber jetzt weiß ich immer noch nicht recht was ich machen soll.Ich bleibe eh nicht in der Firma,mir geht es nur darum, ist es nun eine Nötigung oder nicht.Wir leben doch nicht in einer Slavenhaltergesellschaft,als nächstes führt der Chef die Prügelstrafe wieder ein?Ich weiß auch das die meisten Betriebe mit ihren Leuten humaner umgehen.
Kann mir bitte jemand einen Rat geben.

-- Editiert von MonteCristo am 18.09.2007 13:13:40

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#14
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Hoeren Sie nicht auf die juristischen personen


Sie sind doch echt ein Kasper!

@ Fragesteller: Wenn Sie krankgeschrieben sind, brauchen Sie nicht zur Arbeit zu gehen. Wenn Ihnen deswegen gekündigt wird, könnte eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein.

Gruß Justice



-- Editiert von justice005 am 18.09.2007 13:31:54

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#16
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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