Nötigung zur Abtreibung

26. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Nötigung zur Abtreibung

Hallo,

bei folgendem Fall würde mich interessieren, ob eine Nötigung vorliegt und zur Anzeige gebracht werden kann?
F. wurde von ihrer Affäre M. schwanger. Dieser hat sie daraufhin emotional in mehreren Nachrichten zur Abtreibung gedrängt. Wenn sie das Kind bekommen würde, würde sie sein Leben und das seiner offiziellen Freundin zerstören. Er möchte nur ein Kind von seiner Freundin. Darum sollte F. das Kind abtreiben, er wollte auch die Abtreibung bezahlen und ihr zusätzlich einen Urlaub bezahlen. All das durfte sie sich öfter anhören. Als sie dann ein Gespräch mit ihm wollte, um alles vernünftig zu besprechen, hat er dieses verweigert. Daraufhin hat sie ihm gesagt, dass er aber dann mit ihrer Entscheidung zu leben hat. Dies sah er als Drohung oder Erpressung und drohte ihr dann diesbezüglich mit einer Anzeige bei der Polizei, wenn sie das Kind bekommt.
Letztendlich blieb es nicht nur bei der Drohung. Er hat F. angezeigt wegen Stalking, weil sie ihm ein paar Nachrichten zu viel geschickt hatte in denen sie ihn bat Verantwortung zu übernehmen. Ihre Nachrichten ignorierte er aber und zeigte sie dafür an und verlangte eine Einstweiligeverfügung, damit sie ihn nicht mehr kontaktieren kann.
In dieser Zeit hatte F. eine Fehlgeburt und ist seitdem psychisch und seelisch sehr am Boden. Ihr normales Leben kann sie deswegen zur Zeit nicht leben. Sie wurde herablassend behandelt und versteht nicht, was sie falsch gemacht hat.

Die Anzeige ist mittlerweile fallen gelassen worden, weil kein Stalking vorlag.Der seelische Schaden und die Demütiging bleiben aber.

Kann F. sich dagegen wehren und ihn anzeigen, da er sie durch die Anzeige und durch all die beleidigenden Nachrichten und dem Drängen zur Abtreibung gedemütigt und psychisch geschädigt hat.



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24 Antworten
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#1
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

Der Straftatbestand der Nötigung ist folgendermaßen abgefasst:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Relevant wäre hier, ob M. Ihnen in irgendeiner Form gedroht hat, in Ihrer ursprünglichen Schilderung sehe ich zunächst nicht unbedingt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Interessant wäre für Sie sicher auch folgende Ergänzung zum Grundstrafbestand der Nötigung:

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt

Hat M. Ihnen irgendwie mit Konsequenzen gedroht, falls sie die Abtreibung nicht vornehmen? Ihnen gedroht?

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#2
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Er hat ihr gedroht, wenn sie dann das Kind bekommt, heißt nicht abtreibt, wird er sie anzeigen bei der Polizei. Was er ja auch letzendlich gemacht hat. Er hat sie damit fälschlicher Weise als Stalkerin dargestellt und ihr dadruch zusätzlich einen seelischen Schaden zugeführt.

Ich habe nämlich zu diesem Thema noch folgendes gefunden:

"Der Tatbestand der Nötigung schützt die Freiheiten der Willensentschließung und Willensbetätigung. Ein Mensch darf also nicht zu etwas genötigt werden, was er nicht will. Der Versuch der Nötigung ist strafbar.

Mittel der Nötigung sind Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Gewalt muss sich immer körperlich auswirken, egal ob durch körperlichen oder psychischen Zwang hervorgerufen. Drohung bedeutet Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluß zu haben vorgibt. Ein empfindliches Übel ist ein Nachteil, der jedenfalls geeignet sein muss (d.h. die Furcht vor diesem Nachteil), das Opfer zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zu bestimme"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Er hat sie damit fälschlicher Weise als Stalkerin dargestellt Hat er? Sie haben oben selbst geschrieben, sie habe ihm "ein paar Nachrichten zuviel" geschickt. Das mag ja dann in einer Verfahrenseinstellung geendet haben, aber er muß als Laie nicht exakt wissen, wo genau Stalking anfängt...
Kann F. sich dagegen wehren und ihn anzeigen, da er sie durch die Anzeige und durch all die beleidigenden Nachrichten und dem Drängen zur Abtreibung gedemütigt und psychisch geschädigt hat. Psychische Probleme löst man eher nicht mit Mitteln des Strafrechtes. Eine Einstellung des Verfahrens gegen ihn würde vermutlich ein noch stärkeres Gefühl von Demütigung hervorrufen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

In diesem Fall handelt es sich nicht um mich. Wollte ich nur mal erwähnen

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#5
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
aber er muß als Laie nicht exakt wissen, wo genau Stalking anfängt..


Ich denke schon das einem Laie klar ist, dass es sich bei 5 Nachrichten in einem Zeitraum von 1 Woche zu einem Thema wo ein erwachsener Mann sich seiner Verantwortung zu stellen hat, nicht um stalking handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zudem muss ich sagen, gehört stalking auch zum Strafrecht und hat meist die Folge von psychischen Problemen beim Opfer.
In solchen Fällen ist es aber okay seine psychischen Probleme über das Strafrecht zu lösen? Oder wie denken Sie da muemmel?

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#7
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zudem muss ich sagen, gehört stalking auch zum Strafrecht und hat meist die Folge von psychischen Problemen beim Opfer.
In solchen Fällen ist es aber okay seine psychischen Probleme über das Strafrecht zu lösen? Oder wie denken Sie da muemmel?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zudem muss ich sagen, gehört stalking auch zum Strafrecht und hat meist die Folge von psychischen Problemen beim Opfer.
In solchen Fällen ist es aber okay seine psychischen Probleme über das Strafrecht zu lösen? Oder wie denken Sie da muemmel?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

In solchen Fällen ist es aber okay seine psychischen Probleme über das Strafrecht zu lösen? Wo habe ich denn geschrieben, die Bestrafung von Stalking LÖSE irgendwelchen psychischen Probleme? Ganz abgesehen davon, daß Stalkingverfahren massenhaft eingestellt werden, weil Stalking strafrechtlich eben viel enger definiert wird, als der Laie sich das so vorstellt...

-- Editiert von muemmel am 26.12.2017 17:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Das haben Sie nicht geschrieben, das war eine Frage

-- Editiert von Moderator am 26.12.2017 17:49

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Und die hat jetzt was genau mit dem vorliegenden Fall zu tun?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Kann F. sich dagegen wehren und ihn anzeigen, da er sie durch die Anzeige und durch all die beleidigenden Nachrichten und dem Drängen zur Abtreibung gedemütigt und psychisch geschädigt hat.

Auch wenn es hart klingt: F sollte das mit der Anzeige sein lassen. Für eine Nötigung erscheint mir das zu dünn. Nicht jedes Drängen, Drängeln und Überreden durch M erfüllt die Kriterien für eine Nötigung. Verweigerungshaltung, herablassendes Verhalten und Gefühlskälte bei M reichen (deutlich) nicht aus. Das Verhalten von M ist zwar menschlich absolut daneben, aber strafrechtlich noch nicht im kritischen Bereich - zumindest ist in der bisherigen Schilderung noch nichts zu lesen, was strafrechtlich relevant wäre.
Wenn F Anzeige erstattet, wird die zu 99% eingestellt. Dies wird F erneut demütigen.
F sollte ihre Energie darauf konzentrieren, die pychischen/seelischen Probleme zu therapieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Einer der Fälle (die SV des EP zugunde gelegt) die sich nie über ein Forum seriös klären lassen. Selbst wenn keine Emotionen im Spiel wären, was sie offensichtlich nicht zu knapp sind. Es kann in solch einem Fall auf jeden einzelnen Satz ankommen, der hin- und hergewechselt wurde.

Wenn F. es versuchen will, kann Sie ja Anzeige erstatten. Kommt auch drauf an, wie lange das Ganze schon her ist. Mehr als 5 Jahre? Dann ist es eh verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Fall ist sehr aktuell, erst 2-3 Monate her.

Vielen Dank für Ihre Antworten soweit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Für mich hört sich das nach zwei extrem unreifen Personen an, die am besten absolut getrennte Wege gehen sollten.

Aborte passieren schon mal und damit sollte das Ganze denn auch erledigt sein und bleiben.

Ich stimme DrKabo und Streetworker zu. Für ihre "seelischen Schäden" sollte die Person einen Psychologen oder Psychotherapeuten konsultieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigen Sie, für mich scheinen Sie genauso unreif zu sein. Es geht hier gar nicht um den Abgang, sondern um das, was davor geschah.
Und haben Sie eine Ahnung wie sich Frauen fühlen, die ein Kind verlieren, egal ob gewollt oder ungwollt!
Sobald man einen Herzschlag hört, geschieht sehr viel in dieser Frau. Ich habe selber Kinder und finde so ein Kommentar sehr sehr unpassend.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119309 Beiträge, 39709x hilfreich)

Es gibt Leute die das durchaus nachvollziehen können.

Und da ist es erst mal wichtig, das die seelischen Schäden durch qualifizierte Hilfe begrenzt werden und man Hifle bei der seelichen Verarbeitung bekommt.



Das straflechtliche:
Die Frage ist doch, welche Erfolgsaussichten hat man - ganz realistisch.

Hilft es wirklich? Also langfristig, nicht nur kurzfristig (da hilft es sicherlich). Oder stürzt man in ein (noch tieferes) Loch wenn das ganze eingestllt wird?

Was löst es bei solch seelich verkrüppelten Menschen wie dem Ex aus, wenn die Sache eingestellt wird? Legt er dann nach, so nach dem Motto "erst Du, jetzt ich"? Will er dann wieder "Rache" für die Anzeige?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Mindestens jede 3. Schwangerschaft endet mit einem Abort, wobei es nur um die erkannten Schwangerschaften geht. Da jemandem, nur weil er eine nicht passende Antwort gibt, zu unterstellen, er habe keine Ahnung, das ist schon recht vermessen.

Wenn man mit dem Schicksalsschlag nicht fertig wird, dann holt man sich professionelle Hilfe.

Im übrigen sehe ich keine strafbare Handlung. Dass bei einer unerwünschten Schwangerschaft auch die legale Möglichkeit der Abtreibung besprochen wird, durchdacht wird, das ist für mich ein normaler Vorgang. Insbesondere dann, wenn die Eltern getrennt sind, die Lebensplanung derzeit mit einem Kind nur schwer vereinbar ist. Es erschliesst sich mir beim besten Willen nicht, warum die Fragestellerin hier den Ex immer wieder anrufen musste, beim besten Willen nicht. Er wollte kein Kind von ihr, sie wollte es, damit ist doch alles geklärt. Den Rest regelt dann das Jugendamt oder ein Anwalt nach der Geburt.

Vielleicht war das Verhalten des Lovers nicht sehr taktvoll. Aber, nicht jede Taktlosigkeit ist strafbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wiederhole, ich bin die Fragestellerin, aber nicht die Geschädigte, nur so nebenbei.

Dazu sollte erwähnt werden, dass es sich nie um Telefonate handelte, sondern um viele viele Nachrichten, die die Geschädigte von Anfang an von ihm erhielt, in denen sie auf abartiger Weise unter Druck gesetzt wurde, abzutreiben. Sie hatte ihn mehrmals aufgefordert, sie damit in Ruhe zulassen , doch er ließ nicht ab. Erst als sie meinte, er müsse mit ihrer Entscheidung leben und er dann mit Polizei drohte, wollte sie ein klärendes Gespräch und schickte ihm lediglich 5 Nachrichten, die für ihn anscheindend zu viel waren.
Soetwas als Stalking zu bezeichnen, ist lächerlich, so mal er auch eine Verantwortung für das Geschehene hatte.

Und wenn ein Mann bewusst mit mehreren Frauen schläft, dann sollte diesem auch bewusst sein, dass jeder Zeit auch immer ein Kind entstehen kann (keine Verhütung ist zu 100% sicher).
Wenn Mann nur ein Kind von einer Frau möchte, sollte Mann auch nur mit dieser schlafen. Ansonsten sollte man die Konsequenzen hinnehmen, die dabei entstanden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es geht hier nicht um Moral. Es geht hier um Strafrecht. Nicht um mehr, für den Rest sollte man in die Kirche gehen. Und das mit der Verhütung sollte auch der Frau bekannt sein. Gilt doch gleichermaßen für beide. Nur, das interessiert hier in diesem Unterforum überhaupt nicht, weil strafrechtlich uninteressant.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.12.2017 08:44:51
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Moral sollte jeder Mensch haben und nicht nur gläubige Menschen .

Ich gehe stark davon aus, dss Sie genauso ein männliches Unwesen sind und beende dies hier lieber.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Wirdwerden als "männliches Unwesen" - wenn das keine Realsatire ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119309 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von SUNNYsunshine123mitglied):
dss Sie genauso ein männliches Unwesen sind

Dummerweise ist wirdwerden genau das Gegenteil ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe stark davon aus, dss Sie genauso ein männliches Unwesen sind und beende dies hier lieber.


Quod erat demonstrandum

Also nicht in Richtung "wirdwerden", sondern dahingehend, dass es nichts bringt solche Fälle in einem Forum zu diskutieren, zumal wenn die Fragestellerin (ob nun gleichzeitig Betroffene oder nicht) derart emotional aufgeladen ist, wie das hier der Fall ist (bzw. war) und jede Objektivität fehlt.

1x Hilfreiche Antwort

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