Nötigung/"Sachbeschädigung"? im Straßenverkehr

19. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tweetie2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung/"Sachbeschädigung"? im Straßenverkehr

Hallo und guten Abend,
ich habe da auch mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich fuhr heute auf einer zweispurigen Straße, innerorts, 50 km/h erlaubt. Da ich mich dort auskenne, weiß ich dass die Straße im weiteren Verlauf einspurig wird, die rechte Spur muss sich auf die linke einfädeln, das Ende der rechten Fahrspur wird bereits 200m vorher durch Schilder angekündigt und die Spur endet dann mit einer etwa 15m langen Sperrfläche. Da das ganze auf einer Brücke ist, kommt nach der Sperrfläche noch eine Spur von rechts dazu. Das wären dann die, die unterhalb der Brücke fahren. Aber kurzum, ich bin letztes Auto in einer Kolonne von zig-Autos auf der linken Spur (da ich ja weiß, ich muss dann eh rüber, also ordne ich mich rechtzeitig ein), im Rückspiegel ist weit und breit kein Auto auf meiner Spur zu sehen. Rechts von mir kommt plötzlich ein junger Golffahrer mit einer aufgetaktelten weiblichen Person auf dem Beifahrersitz (wie ich später erkennen werde), angefahren. Ich will nicht sagen, dass er gerast ist, aber etwas mehr wie 50 waren es schon. Er fuhr dann eine ganze Weile rechts in meinem toten Winkel, bis es dann drohte, einspurig zu werden. Ich erkannte, dass er um jeden Preis versuchen wird, sich irgendwie vor mich zu quetschen. Da ich so etwas grade so gerne leiden mag, verkleinerte ich die Lücke zu meinem Vordermann, um ihm so zu zeigen, dass er das auf diese Art vergessen kann, sich vorzudrängeln. Der Verkehr auf meiner Spur stockte sowieso die ganze Zeit, weil Berufsverkehr. Er gab dann auf seiner Spur etwas Gas um an mir vorbeizukommen und mich über beinahes Abdrängen dazu zu bewegen, ihn vor mich zu lassen. Ich betone noch mal, dass ich das letzte Auto in dieser Kolonne war, hinter mir war Platz ohne Ende. Na gut, er gab nicht auf, befand sich nun auch schon auf der Sperrfläche. Ich blieb hart. Das erkannte er dann wohl, beschleunigte und versuchte sein Glück bei meinem Vordermann (alles auf der Sperrfläche), der auch schon mitbekommen hatte, was hinter ihm läuft. Nur leider hatte er die gleiche Einstellung wie ich und so musste der junge Mann dann doch bremsen, halten und sich hinter mir einordnen, da die Spur auf der er sich dann befand doch plötzlich ganz aufhörte. Im Rückspiegel sah ich wie er seine Beifahrerin zutextete und jetzt wohl doch schwer gereizt war. Nun ja, der Verkehr auf unserer Spur rollte dann mal immer weiter, irgendwann war eine Ampel rot, so dass der Verkehr sogar ganz stoppte (welch Überraschung). Ich ahnte, was jetzt kommen würde, der Rowdy war ja immer noch hinter mir und beobachtete mich über den Seitenspiegel. Ich verriegelte noch schnell die Türen von innen, weil man weiß ja nie. Dann stieg er aus, lief zu mir nach vorne, haute an meine (geschlossene) Fahrerscheibe, nicht alles, dass er sie fast einschlug und brüllte irgendwas herum von wegen Reißverschlussverkehr. Ich machte dann nur kurz die Scheibe ein Stück herunter und antwortete so etwas wie „nicht auf diese Art und Weise und nicht, wenn hinter mir weit und breit keiner mehr ist“. Dann schloss ich die Scheibe. Er brüllte noch etwas, was ich nicht genau verstand und dann rotzte er mir zu guter letzt ans Fenster. Ich habe dann nicht mehr darauf reagiert, schaute mir aber demonstrativ über die Spiegel sein Kennzeichen an. So, das ist auch alles was ich habe. Da das Kennzeichen die Ziffern 1985 trägt, würde ich mal tippen, dass es sich dabei um das Geburtsjahr des Fahrers handeln könnte, viel älter ist er auch nicht gewesen. Ortsfremd war er auch nicht. Das Fahrzeug war ein schwarzer 3er Golf, ich selbst fahre im übrigen einen Smart.
Jetzt meine Frage, würdet ihr etwas unternehmen? Was kann ich in so einer Situation generell tun. Kann ich den Fahrer strafrechtlich belangen? Was würde dabei möglicherweise rauskommen? Also es ist nicht so, dass ich grundsätzlich keinen vorlasse, im Gegenteil, ich erwarte ja auch, dass wenn ich mal die Spur wechseln muss, dass mich auch jemand vorlässt. Aber hier in diesem Fall ging es um die Art und Weise.
Freue mich sehr über Antworten.

Viele Grüße Sandra.


-- Editiert am 19.08.2009 23:38

-- Editiert am 19.08.2009 23:51

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.08.2009 06:54:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Was kann ich in so einer Situation generell tun.


Du brauchst zukünftig einfach nur nur die StVO einhalten und hast dann eben eine Sorge weniger.

quote:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).


Eine Sachbeschädigung kann ich bisher nicht erkennen.

Immerhin bist du aber so wenigstens etwa 2 Sekunden eher an der nächsten Kreuzung gewesen und musst dich also im täglichen Überlebenskampf nicht als Verlierer fühlen.
quote:

der Rowdy war ja immer noch hinter mir und beobachtete mich über den Seitenspiegel


Wie geht denn das eigentlich?

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#3
 Von 
guest-12321.08.2009 07:06:26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Der TE hat Sinn und Zweck des Reissverschlussverfahrens nicht erfasst.


Da "der" TE mit

quote:
Viele Grüße Sandra


unterzeichnet, überrascht mich das nicht sonderlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

smartfahrer halt ...

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich kann mich nur vollumfänglich anschließen.

quote:<hr size=1 noshade>Ich erkannte, dass er um jeden Preis versuchen wird, sich irgendwie vor mich zu quetschen. Da ich so etwas grade so gerne leiden mag, verkleinerte ich die Lücke zu meinem Vordermann, um ihm so zu zeigen, dass er das auf diese Art vergessen kann, sich vorzudrängeln. <hr size=1 noshade>


Und damit hat sich die Fragestellerin ein saftiges Bußgeld verdient. Denn sie ist verpflichtet, ein Einordnen nach Reißverschlusssystem zu ermöglichen.

Auch ich rege mich immer wieder auf, wenn ein ewig langer Stau auf EINER Spur ist, während die andere völlig frei ist.

Auch ich fahre dann bewusst bis ganz vorne hin und ordne mich dann ein. Das geht erstens schneller und entspricht zweitens auch den Vorgaben der StVO !

Vorliegend hat sich die Fragestellerin verkehrsrechtlich falsch verhalten, während der Golffahrer es richtig gemacht hat. Es mag sein, dass das anschließende Verhalten des Golffahrers nicht wirklich angebracht war. Aber die Fragestellerin hat rechtlich gesehen trotzdem keinen Grund, sich zu beschweren.

Die entsprechende Vorschrift wurde oben bereits zitiert. Trotzdem möchte auch ich sie nochmal betonen:

§ 7 Abs. 4 StVO :

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).





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"justice"

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#6
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich denke wirklich, dass Sie sich beide nichts geschenkt haben, Sie haben sich beide nicht gerade "erwachsen" verhalten.
Ich würde daher sagen, wenn Sie extrem viel Zeit zu verschenken haben, dazu vielleicht noch Geld für einen Zivilstreit, dann versuchen Sie doch Anzeige zu erstatten. Ich persönlich hätte dafür weder die Zeit noch das Geld. Ich bin der Meinung, dass Sie beide über Ihr Verhalten im Straßenverkehr nachdenken sollen.

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#8
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

In der Tat haben Sie zunächst den Fahrer des anderen Fahrzeuges genötigt, auf der Sperrfläche anzuhalten. Neben der Geldstrafe für die Nötigung kommt hier auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht Außerdem gibt das Punkte, ich glaube 5.

Das anschließende Verhalten des Genötigten ist jedenfalls eine Beleidigung, begangen durch das Spucken gegen die Scheibe. Ob das Klopfen gegen die Scheibe seinerseits bereits den Charakter einer Nötigung erfüllt, kann so nicht beurteilt werden. Das Befahren der Sperrfläche ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Im Ergebnis:
Halten Sie die Füße still und hoffen Sie darauf, dass der junge Mann das auch tut. Die Chancen dafür stehen sicher nicht ganz schlecht.
Nötigen Sie künftig keine anderen Verkehrsteilnehmer mehr.



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