Notebook beschlagnahmt ?!?!?!

29. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
magic-lantern
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Notebook beschlagnahmt ?!?!?!

Hallo,

Ich habe da ein großes Problem und zwar. Mein Notebook wurde von der Polizei beschlagnahmt aus dem Grund weil ein Ex-Freund von mir behauptet hat dass ich es irgendwo gestohlen habe, um mich in die Pfanne zu hauen. Das ist alles sehr ärgerlich weil da meine Arbeit etc.. drauf ist. Ich habe das Notebook privat von jemanden gekauft, der aber selbst leider nicht die Rechnung mehr hat weil er es defekt gekauft hat und repariert hat und mir verkauft hat. Der Polizist meinte ich bräuchte denjenigen von dem ich es gekauft habe und dass auch bestätigt. Muss mir die Polizei mein Notebook wiedergeben wenn er das bezeugt aber selbst keine Rechnung mehr dazu hat ?!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich denke mal die Polizei ist verpflichtet Beweise zu sammeln, sowohl be- als auch entlastende. Die Staatsanwaltschaft muss Dir nachweisen, dass Du das Notebook geklaut hast. Wenn Du's privat gekauft hast muss sich doch der Weg nachvollziehen lassen und Du hast nichts zu befürchten.

Gruß H.

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Nach der Anzeigenerstattung (rechtmäßig oder nicht, dass kann die Polizei im ersten Moment beim besten Willen nicht feststellen) muss allumfassend in alle Richtungen ermittelt werden.... So unangenehm das auch sein mag!
Da ja angeblich der Verkäufer bekannt ist (sonst wäre die Nachfrage nach einer Rechnung ja ziemlich schwierig... ;) ) sollte die Aufklärung des Vorfalls doch ziemlich einfach sein - außer, der Verkäufer hat es "geklaut" und nicht gekauft+aufgebaut. Dann wäre das Notbook "weg" - auch wenn die Anzeige aufgrund der Unwissenheit des Käufers eingestellt werden sollte.
Also dann benennen sie bei der Polizei doch den Verkäufer und dann wird der zeugenschaftlich gehört! Je eher der Sachverhalt aufgeklärt ist, desto eher haben sie ihr Gerät wieder! Dann könnten sie ja immer noch über rechtliche Schritte gg. den Anzeigenerstatter nachdenken...

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
magic-lantern
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

- Mein EX-Frend hat mich nicht angezeigt, sondern hat das behauptet in seiner vernehmung wegen Einbruch wo ich gegen ihn ausgesagt habe weil ich es beobachtet habe.

- Das Problem iss .. der Verkäufer iss auch son PC freak wie ich und hat das Teil auch selbst gebraucht auf dem Computermarkt gekauft (riesiger Flohmarkt nur für PC) er hat es da ziehmlich günstig bekommen, hat den PCMI Slot und das Bard reparriert und hat es dann mir für 500€ verkauft !

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag magic-lantern,

sobald die Eigentumsverhältnisse nachgewiesen wurden und der Strafbarkeitsvorwurf aus dem Raum, wird man Ihnen das Notebook zurückgeben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
magic-lantern
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es reicht da nur die Aussage von meinem Verkäifer der der Polizei bestätigt dass ich es von ihm zu den und dem Preis gekauft habe.. ist dass dann der Eigentumsnachweis ?!

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nicht unbedingt, aber das Gerät wurde ja wegen des Verdachts beschlagnahmt, dass Du es gestohlen haben sollst. Sollte man dem Vorbesitzer glauben, dass er es Ihnen verkauft hat wäre dieser Vorwurf aus der Welt. Natürlich könnte man auch ihm unterstellen er hätte es geklaut und auf diese Weise vielleicht trotzdem länger einbehalten.

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Erbringen Sie die nötigen Nachweise. Dann können Sie die weiteren Ermittlungen nur noch abwarten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#8
 Von 
Black Eagle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn dein Ex-Freund keine Beweise findet und wenn der Verkäufer bezeugt, dass du es gekauft hast gibt es keine Probleme. Außer solch ein Notebook wurde gestohlen, dann könnte es Schwierigkeiten geben. Das wäre wie mit Falschgeld das man unwissend besitzt und auch unwissend ausgibt. Das zu beweisen ist schwer.

-- Editiert von Black Eagle am 01.04.2005 19:46:40

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#9
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

solange niemand anderes behauptet das notebook würde ihm gehören (es wäre ihm also gestohlen worden) wird vermutet, dass der Besitzer auch der eigentümer ist (steht im BGB).
Wenn der Diebstahlsvorwurf im Zusammenhang mit einem Einbruch erhoben wird, dann muss der, bei dem eingebrochen wurde, das Notebook als seines bezeichnen. Hat er das getan?

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