Nothilfe - Drohung einer Anzeige

7. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Robin9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nothilfe - Drohung einer Anzeige

Schönen guten Abend,

heute Abend gingen ein Freund und ich mit einigen Freundinnen über die Straße. Mein Kumpel war angetrunken, ich nüchtern. Danach trafen wir auf zwei andere, mit denen mein Freund schon vorher Streit hatte. Nach einem kurzen Gespräch, fing mein Freund an zu pöbeln. Er schubste einen weg, der andere ging sofort auf ihn los.
Nach einem kurzen Augenblick schubste der 2. "Gegner" meinen Freund und versuchte ihn ins Gesicht zu schlagen.
In der Zeit habe ich den 1. "Gegner" beobachtet und versucht die beiden zu trennen. Währenddessen versuchte der 2. meinen Kumpel weiterhin zu schlagen, daraufhin habe ich ausgeholt und ihm von der Seite einen Schlag auf den Kiefer gegeben. Daraufhin konnte ich beide Parteien trennen und nach kurzer Diskussion sind beide Seiten gegangen.
Der 2. hat von meinem Schlag leicht geblutet und war etwas benommen, konnte aber noch stehen und wollte die Polizei einschalten bzw. mich anzeigen.

In meinen Augen war das Nothilfe, da mein Freund körperlich weit unterlegen war und sich alleine nicht lösen bzw. verteidigen konnte.

Meine Frage ist, wie sieht das ganze aus, sollte es zu einer Anzeige kommen? Das ganze haben 3 andere beobachtet, welche den Sachverhalt auch relativ nüchtern wiedergeben können.

Muss ich mit einer Anzeige rechnen? Wenn ja mit welchen Konsequenzen, da ich mich zZ in einem Dualem Studium befinde.

Ich bedanke mich schon einmal auf alle Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Robin

-- Editiert von Robin9999 am 07.07.2018 04:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Na, ich weiß nicht, was der andere Beteiligte aussagt, dessen Version wäre interessant... Ich würde aber keine Notwendigkeit einer "Nothilfe" erkennen... Sie haben sich eingemischt und eine Körperverletzung begangen, das wäre meine Meinung. Ganz normale Schlägerei unter Besoffenen, nur daß für Sie eigentlich kein Anlass bestand, sich "zu wehren", Sie sind da vorsätzlich reingegangen....

Bin gespannt, was die anderen sagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
In meinen Augen war das Nothilfe, da mein Freund körperlich weit unterlegen war und sich alleine nicht lösen bzw. verteidigen konnte.


Daran ist Ihr Freund aber selbst schuld, denn er hat mit der Nummer ja angefangen.

Man kann das Ganze rechtlich betrachtet auch anders herum sehen: Der "Gegner" hat sich in Notwehr gegen Ihren Freund gewehrt. Und Notwehr (oder Nothilfe, was rechtlich auch Notwehr ist) gegen Notwehr gibt es grds. nicht.

Ob hier überhaupt jemand in Notwehr (und wenn ja wer) gehandelt hat, müsste im Zweifel ein Gericht (zu) klären (versuchen). Das müsste sich dann auch mit Fragen wie Notwehrüberschreitung usw. beschäftigen.

Zitat:
Meine Frage ist, wie sieht das ganze aus, sollte es zu einer Anzeige kommen?


Dann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen Sie eingeleitet.

Zitat:
Das ganze haben 3 andere beobachtet, welche den Sachverhalt auch relativ nüchtern wiedergeben können.


Was dann ja nicht sonderlich hilfreich für Ihren Freund wäre. Was Sie betrifft würde man abwarten müssen, was genau diese Zeugen aussagen.

Zitat:
Muss ich mit einer Anzeige rechnen?


Das können wir hier schlecht wissen... Wenn derjenige zur Polizei geht und Sie anzeigt, dann sind Sie angezeigt. Tut er es nicht, dann nicht.

Zitat:
Wenn ja mit welchen Konsequenzen, da ich mich zZ in einem Dualem Studium befinde.


Mit keinen anderen, als wenn Sie sich nicht in einem dualen Studium befinden würden ;)

Wie alt sind Sie denn? Gibt es schon Vorstrafen, bzw. irgendwelche strafgerichtlichen Verurteilungen?

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#3
 Von 
Robin9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 19 Jahre und bis dato ein komplett unbeschriebenes Blatt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann wird es, selbst wenn es zu einer Anzeige und eventuell auch eine Anklage kommt, nicht so schlimm werden, weil mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach Jugendrecht anzuwenden ist.

Schlimmstenfalls ein paar soziale Arbeitsstunden. Vielleicht passiert aber auch gar nichts weiter.

0x Hilfreiche Antwort

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