Hallo,
ich habe folgendes Problem. Im Mai war ich zusammen mit einem Kumpel im Urlaub auf Borkum. Am Abend haben wir die ganze Nacht durchgezecht und letzten Endes Probleme mit einer Gruppe Italiener in einer Kneipe bekommen. Ich dachte es kommt gleich zu einer Schlägerei und rief 110 an. Es kam jedoch zu keiner, da wir einfach zahlten und gegangen waren. Jedoch habe ich leider nicht auf die Rückrufe der Notrufzentrale geantwortet. Auf dem Rückweg zur Pension wurden wir auf dem Polizeigelände (lag aufem weg, bin mir aber nicht sicher ob wir freiwillig direkt darüber liefen) von der Polzei angesprochen konnten aber weiter zur Pension gehen. Ich kam dort angekommen (Polizei war auch mitlerweile gekommen)auf die dumme Idee, dass die Beamten mir etwas antun wollten (was im nachhinein natürlich unbegründet war) und rief aus eingebildeter "Verzweifelung" die 112 an und sagte aus ich würde von der Polizei bedroht. Das Ende vom Lied war, dass mein Kumpel und ich in die Ausnüchterungszelle mussten und dort nach 6 Stunden gehen konnten. Da uns am Morgen nix weiter über den Abend/Nacht gesagt wurde und wir uns bei der Pensionsleitung entschuldigt und den Vorfall mit der Pensionsleitung geklärt hatten war die Sache für uns zwar dumm gelaufen, aber erledigt.
Mein Kumpel musste vor ca. 2 Wochen die Nacht in der Ausnüchterungszelle und die Bearbeitungsgebühren bezahlen. Ich jedoch bekam eine Vorladung wegen Notrufsmissbrauch, bei der ich den Vorfall genauso geschildert habe.
Die Einsatzkräfte sind meines Wissen nicht ausgerückt, die Polizei kam zur Pension, da sie von der Pensionsleitung gerufen wurde (also nicht von uns).
Mein Bluttest ergab 2,105 Promille.
Mit was für Folgen bzw. was für einem Strafmaß muss ich rechnen?
Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Wehmeier
Notrufmissbrauch - Ausnüchterungszelle, Bearbeitungsgebühren? Strafmaß?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hi,
Alter? Vorstrafen?
Gruß vom mümmel
Hallo,
20 Jahre alt und keine Vorstrafen...
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Hi,
strafrechtlich ein schwieriges Alter. Es kann Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Je nachdem gibt es Sozialstunden oder eine Geldstrafe. Außerdem ist die Verfahrenseinstellung gegen eine Auflage möglich. Das wäre wiederum Sozialstunden oder eine Geldbuße.
Sie kriegen vermutlich eine Vorladung zur Jugendgerichtshilfe. Da sollten Sie hingehen - die kennen die örtlichen Jugendrichter und können Ihnen das ungefähre Verfahrensergebnis besser vorhersagen als wir hier im Forum.
Gruß vom mümmel
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe mir das Aktenzeichen geben lassen. Meine Frage ist nun, wenn ich mich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung setze und dort angebe, dass ich eine Geldstrafe zahlen möchte oder für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage (auch eine Geldbuße) bin, was würde dann passieren.
Ich seh das ganze nämlich so, dass es A nicht total krass war, aber B das es meine Schuld ist und ich deshalb auch dafür gerade stehen muss.
Ich kann es mir derzeit nur leider beruflich nicht leisten sozialstunden zu leisten(wie gesagt ich würde deshalb ja zahlen wollen), geschweigedenn in den Norden (wohne in Lippe/ NRW) zu fahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Nidedo
Hi,
da Sie unter 21 sind, ist die Jugendstaatsanwaltschaft an Ihrem Wohnort zuständig. Im Übrigen kann sich die Staatsanwaltschaft nicht aussuchen, ob sie Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Geldauflagen sind aber auch im Jugendstrafrecht zulässig, wenn man Einkommen hat.
Gruß vom mümmel
Hallo,
wiegesagt, mir geht es ja darum, dass ich wenn es zu einer Strafe kommt (was es ja glaube ich tuen wird) eine Geldstrafe zahlen möchte. Kann man das denn sozusagen mit der Staatsanwaltschaft vereinbaren bzw. diesen bei der Staatsanwalt beantragen?
Und desweiteren wenn ich bereits eine Vorladung bekommen habe und dort eine Aussage gemacht habe und mich dann noch zusätzlich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setze überhaupt persönlich an einer Gerichtssitzung teilnehmen (wiegesagt ich würde bei der Staatsanwaltschaft angeben, dass ich eine Geldstrafe zahlen möchte)
Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Wehmeier
Hi,
es ist eher unüblich, als Beschuldigter direkt mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, aber Sie können es ja versuchen. Und was die Verhandlung anbelangt: Es kann ja sein, daß das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird. Es kann aber auch eine Verhandlung anberaumt werden. An der müssen Sie dann teilnehmen. Verhandlungsort wird aber Ihr Amtsgericht am Wohnort sein, nicht am Tatort.
Gruß vom mümmel
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