Sagen wir der Vorgesetzte droht einem eine Anzeige wegen einer Straftat die nie passiert ist zu machen und will dafür seine Machtposition missbrauchen um falsch Aussagen durch seine Mitarbeiter zu bekommen.
Dürfte man dann den Vorgesetzten töten, wenn er zum Versuch der Durchführung ansetzt und es nicht anders Abwendbar ist?
Dürfte man den Vorgesetzten töten, wenn er die Drohung zur Erpressung nutzt?
Notwehr durch Tötung bei versuchter Freiheitberaubung durch Staatsmissbrauch?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein. Das ist auf keinen Fall durch Notwehr gerechtfertigt, da kein unmittelbarer körperlicher Angriff vorliegt. Und selbst dann wäre das Töten nur schwer zu rechtfertigen, es müsste das mildeste zumutbare und angemessene Mittel sein.
Das gilt entsprechend auch für Notstand.
Weitere mögliche Rechtfertigungsgründe fallen mir nicht ein.
@Candybomberz
Sie dürfen hier gerne vernünftige Fragen stellen.
Die "Tötungsphantasien" in Bezug auf Ihren Vorgesetzten, mit denen Sie monatelang die user von juraforum.de "unterhalten haben" (um es mal neutral zu formulieren) sind in diesem Forum jedoch ...
.... nicht erwünscht !!
Ganz zu schweigen davon, dass Ihnen die Fragen dort bereits dutzendfach beantwortet wurden.
-- Editiert von Moderator1 am 13.10.2018 22:34
Und jetzt?
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