Notwehr gegen Polizisten

25. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Notwehr gegen Polizisten

Schönen guten Abend,
mal ein rein hypothetischer Fall.
A ist ein Geiselnehmer, bedroht eine Geisel, so richtig wie im Film, mit Knarre am Kopf und droht sie zu erschießen
wenn nicht irgendwas erfüllt wird. Nun taucht aus dem Nichts ein Polizist auf, bedroht A und fordert die Geisel frei zu lassen.

Nun ist A aber ein ganz schneller und erschießt P.
Anschließend wird A von anderen Ps überwältigt.

Das sich A wegen der Geiselnahme zu verantworten hat ist ja klar. Aber was ist mit dem Töten von P.
P hat ja klar As Leben (aus gutem Grund) bedroht. Hätte hier A in Notwehr gehandelt??

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Hätte hier A in Notwehr gehandelt??


Nein, weil das einen rechtswidrigen Angriff voraussetzt.

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Was für eine blödsinnige Frage. Hast Du Langeweile?

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#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Die Frage ist keineswegs blödsinnig. Das erkennt man schon daran, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung sie nicht vernünftig beantworten könnte. Selbst wenn sie blödsinnig wäre, wäre das wohl kein Grund für eine Anfeindung gegenüber dem Fragesteller, der einen offensichtlich fiktiven Sachverhalt skizziert hat, um dazu eine Verständnisfrage zu stellen. Wie heißt es doch so schön in einer bekannten Liedzeile? Wer nicht fragt bleibt dumm!

Für blödsinnige Fragen würden mir diverse andere Threads im Archiv des Forums als treffendere Beispiele einfallen. Ich bin mir sicher, die sind Ihnen bekannt!

Insbesondere wenn man selber keine Vorstellung davon hat, wie man eine zufriedenstellende Beantwortung der Frage angehen könnte, sollte man sich mit solchen abwertenden Bemerkungen also wohl zurückhalten. Aber wir können der Sache gerne gemeinsam auf den Grund gehen: Warum genau macht der Polizist sich denn nicht strafbar? Verraten Sie es uns?

Mit Fragen dieser Art befasst sich übrigens durchaus die höchstrichterliche Rechtsprechung hin und wieder. Das würde diese wohl kaum machen, wenn die Frage blödsinnig oder die Antwort in allen Detailgraden offensichtlich wäre.

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#4
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Ha, genau.

Zitat (von Yogi1):
Was für eine blödsinnige Frage. Hast Du Langeweile?


Diese Antwort um 04:32 Uhr birgt außerdem eine gewisse Ironie.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Zitat:
Warum genau macht der Polizist sich denn nicht strafbar? Verraten Sie es uns?


Das ist doch sonnenklar. Im übrigen wurde Ihre Frage auch erschöpfend beantwortet.
Weil Notwehr grundsätzlich voraussetzt, das der Angriff rechtswidrig ist. Der Polizist handelt aber keinesfalls rechtswidrig. Daher steht dem Täter auch kein Notwehrrecht zu. Sein Angriff auf den Polizeibeamten wäre daher wiederum rechtswidrig und strafbar.

Signatur:

MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ich ändere den Fall mal ein wenig ab:

Täter T bedroht Opfer O mit einer Waffe. Polizist P kommt dazu, zielt auf T. T sagt zu P "Waffe runter oder ich erschieße O". P nimmt die Waffe nicht herunter.
Nun hat O auch eine Waffe und erschießt P (!) - mit der Begründung, durch die Weigerung von P sei O's Leben bedroht gewesen, er hätte jederzeit damit rechnen müssen, deswegen (!) von T erschossen zu werden.
Wollen wir weiterhin annehmen, die Diskussion "Hätte O nicht stattdessen T erschießen können/müssen?" müsse man nicht führen (man kann immer Umstände konstruieren, in denen O erfolgreich P töten kann aber nicht T - notfalls steht P halt auf einer Falltür und O hatte den Auslöser noch in der Hand).

1. Könnte man das Verhalten von O als Notwehr rechtfertigen? (Zumindest subjektiv aus O's Sicht, auf objektive Sicht kommt es nicht immer an.)
2. Alternativ (wenn man - vermutlich zu recht - annimmt, P's Angriff auf O (!) sei nicht rechtswidrig) rechtfertigender Notstand?


-- Editiert von BigiBigiBigi am 26.09.2016 16:53

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
1. Könnte man das Verhalten von O als Notwehr rechtfertigen?

Ich erschieße den Polizisten, damit ich noch weiterhin eine lebendige Geisel habe? Als Notwehr?
Da hat ein Eiswürfel im Hochofen ja mehr Chancen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BigiBigiBigi):
1. Könnte man das Verhalten von O als Notwehr rechtfertigen?

Ich erschieße den Polizisten, damit ich noch weiterhin eine lebendige Geisel habe? Als Notwehr?
Da hat ein Eiswürfel im Hochofen ja mehr Chancen ...


Nein, O will keine lebendige Geisel haben, O will eine lebendige Geisel sein.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

By the way: In Hessen wird gerade ein Fall verhandelt, wo Täter T einen Polizisten P erstochen hat und T sich nun darauf beruft, den P nicht als Polizisten erkannt zu haben, weshalb er (T) irrig davon ausgegangen sei, sich berechtigt gegen P zur Wehr setzen zu dürfen. T will seine Tat als vom Notwehrrecht gedeckt sehen - dass der Angriff von P nicht rechtswidrig war, habe er nicht erkennen können (Erlaubnistatbestandsirrtum).

http://www.fnp.de/rhein-main/Landgericht-Limburg-verhandelt-Polizistenmord-an-Tatort;art1491,2234912

https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum

-- Editiert von drkabo am 27.09.2016 10:15

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Ich erschieße den Polizisten, damit ich noch weiterhin eine lebendige Geisel habe?


Nein, du als Opfer erschießt den Polizisten, damit der Geiselnehmer dich nicht erschießt, wenn der Polizist auf ihn schießt.

Zitat:
T will seine Tat als vom Notwehrrecht gedeckt sehen - dass der Angriff von P nicht rechtswidrig war, habe er nicht erkennen können (Erlaubnistatbestandsirrtum).


Ob das durchgeht, hängt auch wieder am Einzelfall.
War da nicht mal voriges Jahr vor dem BGH bzgl. eines Rockerbandenmitglieds und eines Polizeikommandos?

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
1. Könnte man das Verhalten von O als Notwehr rechtfertigen?
Dadurch würde die unmittelbare rechtswidrige Bedrohung des eigenen Lebens abgewendet werden können. Ich würde also sagen: Ja, das kann man mit Notwehr rechtfertigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Dadurch würde die unmittelbare rechtswidrige Bedrohung des eigenen Lebens abgewendet werden können.


Was den Fall so komplex macht, ist ja, daß P das Leben des O gar nicht rechtswidrig bedroht (oder überhaupt bedroht, wenn man es genau nimmt), sondern T.
Daher würde ich eher zu "keine Notwehr" tendieren.
Allerdings würde ich bei O Tatbestandsirrtum annehmen (bzw. Putativnotwehr, ich bin im Strafrecht nicht so ganz firm), sodaß er im Ergebnis IMO auch freigesprochen werden müßte.
Oder man löst es so, daß rechtfertigender Notstand vorlag, weil man die Situation auch so herunterbrechen kann, daß effektiv T sagt "erschieß den P, sonst erschieße ich dich"?

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Also, ich fasse den Sachverhalt mal zusammen: Die Geisel hat eine Schusswaffe und erschießt den Polizisten, weil sie glaubt, sie können nur so verhindern, von dem Geiselnehmer erschossen zu werden, der sich ja von dem Polizisten bedroht fühlt und daher beabsichtigen, die Geisel zu töten.

Dieser Fall ist absolut bescheuert, aber okay, mir ist bewusst, dass es sich um ein ganz theoretisches Beispiel handelt.

Für solche Fallgruppen, die Tötung eines Unschuldigen, um das eigene Leben zu retten, gilt Paragraph 35 StGB. Die Geisel handelt dann zwar rechtswidrig, aber ohne Schuld, und kann daher nicht bestraft werden. Dies gilt aber nur, wenn die Tötung des unschuldigen Polizisten tatsächlich notwendig war, um das eigene Leben zu retten, oder aber die Geisel irrtümlich annahm, sie können ihr eigenes Leben nur durch die Tötung des Polizisten retten, und dieser Irrtum unvermeidbar war.

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Dieser Fall ist absolut bescheuert, aber okay, mir ist bewusst, dass es sich um ein ganz theoretisches Beispiel handelt.


Er ist zumindest nicht völlig realitätsfern, und gerade die Diskussion von scheinbar absurden Grenzfällen macht die Rechtstheorie ja so interessant. :)

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