Notwehr nach Androhung von Messereinsatz

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jasia96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwehr nach Androhung von Messereinsatz

Guten Tag, ich war vor einer Weile zum ersten Mal seit Jahren in Oberhausen unterwegs. Ich war mit einer Freundin In einer eher asozialen Kneipe/Disco. Vor Ort kannte ich eine Menge Leute aus meiner Jugend.
Da ich nicht de Feier Mensch bin verbrachte ich die meiste Zeit draußen beim Türsteher welchen ich auch von früher kannte. Gegen 2 Uhr ging ich nochmal raus um eine zu rauchen und bemerkte 3 junge die da die Türsteher und alle umstehenden anmachen, da sie rausgeworfen wurden. Ich frage den alten Bekannten (Türsteher) ob alles Ok sei. Anschließend pöbelten die Jungs gegen mich. Auf Bitten des Türstehers ging ich aus dem Weg. Ich setzte mich paar Meter weiter auf ein fenstersims um eine zu rauchen. Die Jungs kamen zu 3. rüber. Der hauptpöbler fing an nach einem Kampf zu fordern.
Ich nahm es nicht ernst. Da ich mich nach dem Spruch ,,leg deine Sachen lieber weg, du bekommst gleich ein Stich‘‘ bedroht fühlte stand ich auf, da ich bis dahin saß. Er forderte mit mir um die Ecke zu gehen da alle vor dem Etablissement zusahen. Ich wollte nicht gehen. Er dreht sich um sieht das ich nicht mitgehe. Grinst dreht sich blitzschnell in meine Richtung. Ich sah etwas in seiner Hand aufblitzen. Aus Reflex versetzte ich ihm ein Faustschlag er viel auf der Stelle hinten um. Seine Freunde rannten einige Meter weit weg. Ich habe sofort erste Hilfe geleistet, die Polizei und einen rtw gerufen. Als er wieder zu sich kam wusste er nicht was er gemacht hat, pöbelte weiter während ich mit den 3 Polizisten stand und denen alles erklärte. Sie nahmen nicht mal eine Anzeige auf. Er musste in den rtw gezwungen werden. 2 Monate später bekomme ich ein Brief von der Polizei. Gefährliche Körperverletzung, ich soll wohl mit einem biermass geschlagen haben obwohl viele Zeugen mein Recht bezeugen können. Das Messer hab ich in der Hektik am Boden nicht gesehen. Möglich das seine 2 Freunde es weggesteckt haben während ich die Polizei rief.
Meines Erachtens nach fällt dies unter Notwehr, da ich im Leib und leben fürchtete.
Hinzu kommt er isr polizeibekannt und als pöbler etc. In Oberhausen bekannt.
Ich habe kein Vorstrafen und studiere gerade, außerdem strebe ich aktuell einen Job an bei dem ich mir kein Eintrag ins Führungszeugnis erlauben kann, beziehungsweise in meiner TU.
Zu seinen Verletzungen weiß ich nichts genaueres. Anscheinen Schädel Fraktur, leichte Hirnblutung und Kiefer angeknackst. Aber rennt einen Monat später wieder nachts in Oberhausen rum und pöbelt.
Wie wäre die Lage ?
Sorry für die Grammatik, bin am Handy.
Mit freundlichen Grüßen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb528807-88
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jasia96):
Aus Reflex versetzte ich ihm ein Faustschlag er viel auf der Stelle hinten um. Seine Freunde rannten einige Meter weit weg. Ich habe sofort erste Hilfe geleistet, die Polizei und einen rtw gerufen. Als er wieder zu sich kam


Wie hart haben Sie den zugeschlagen?
Zitat (von Jasia96):
leichte Hirnblutung

Das klingt wirklich übel!

Ich kann Ihnen nur empfehlen einen Anwalt zu nehmen, der Akteneinsicht beantragt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Die Lage? Sie berufen sich auf Notwehr wegen eines Messers, welches außer Ihnen offenbar niemand gesehen hat. Das klingt arg ungünstig - mandatieren Sie einen Anwalt zu Ihrer Vertretung, sofern Sie sich diesen irgendwie leisten können (800 bis 1.000 Euro muss man da einplanen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jasia96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht einschätzbar, nie Kampfsport gemacht, aus der Angst eine schnelle Faust. Hasse meine Gene.

Zitat (von fb528807-88):
Wie hart haben Sie den zugeschlagen?
Zitat (von Jasia96):
leichte Hirnblutung

Das klingt wirklich übel!

Ich kann Ihnen nur empfehlen einen Anwalt zu nehmen, der Akteneinsicht beantragt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jasia96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus seiner eigenen Aussage das ich ein stich bekomme schließ ich dies nicht aus. Da ich in der selben gegend 2 mal fast niedergestochen wurde. Außerdem waren die zu 3. und ich alleine. Soll ich warten bis das Messer steckt ? Eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Zitat (von muemmel):
Die Lage? Sie berufen sich auf Notwehr wegen eines Messers, welches außer Ihnen offenbar niemand gesehen hat. Das klingt arg ungünstig - mandatieren Sie einen Anwalt zu Ihrer Vertretung, sofern Sie sich diesen irgendwie leisten können (800 bis 1.000 Euro muss man da einplanen).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Rechtsschutzversicherung zahlt wahrscheinlich nicht ihre Strafverteidigung.

muemmel sagt Ihnen nur, wie es ist. Damit Notwehr vorliegt, reicht es nicht aus, dass Sie sich angegriffen gefühlt haben. SIe müssen tatsächlich angegriffen worden sein. Von dem Messer haben Sie schon vor Ort der Polizei erzählt? Nach dem Messer wurde nicht gesucht? Es ist ja nicht nur so, dass (bisher) außer Ihnen niemand das Messer gesehen hat (wobei es ja noch Zeugen zu geben scheint). Es ist vielmehr so, dass Sie nichtmals selber ein Messer gesehen haben, sondern nur irgendetwas "aufblitzen". Lässt man das (vermeintliche) Messer weg, besteht der Angriff nur noch in einem grinsenden Pöbler, der sich blitzschnell in Ihre Richtung gedreht hat.

An sich brauchen Sie keinen Anwalt. Bei der Berufung auf Notwehr wird es aber auf Details ankommen. Das würde ich nicht selber machen wollen. Insbesondere nicht ohne Akteneinsicht gehabt zu haben und die Zeugenaussagen zu kennen. Für die gefährliche Körperverletzung würde es mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe geben. Zumindest den Bierkrug würde ich also aus dem Vorwurf rausbekommen wollen. Vermutlich geht das etwas einfacher als den ganzen Vorwurf mit dem Berufen auf Notwehr zu entkräften.

Waren Sie alkoholisiert? Sind Sie irgendwie vorbelastet?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jasia96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die Polizei ist nach dem Gespräch mit mir ohne Aufnahme jeglicher Daten abgezogen. Es gab keine Scherben und außerdem darf man nicht mit Gläsern raus. Hatte also echt nichts. Es war lediglich ein faustschlag und dann sofort erste Hilfe durch mich.
Hatte vielleicht 1-2 Bier getrunken und ich bin nicht vorbelastet im Gegensatz zum ,,Geschädigten‘‘

Zitat (von Zuckerberg):
Zumindest den Bierkrug würde ich also aus dem Vorwurf rausbekommen wollen. Vermutlich geht das etwas einfacher als den ganzen Vorwurf mit dem Berufen auf Notwehr zu entkräften.

Waren Sie alkoholisiert? Sind Sie irgendwie vorbelastet?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Zumindest den Bierkrug würde ich also aus dem Vorwurf rausbekommen wollen. Vermutlich geht das etwas einfacher als den ganzen Vorwurf mit dem Berufen auf Notwehr zu entkräften. Womit man eventuell auf eine Strafe käme, die nicht ins Führungszeugnis kommt.
Aber rennt einen Monat später wieder nachts in Oberhausen rum und pöbelt. Das klingt sehr nach "Leider habe ich ihn nicht in den Rollstuhl geprügelt"... Kurzum - nehmen Sie sich einen Anwalt, sofern Sie einen bezahlen können (die RSV zahlt derlei nicht!), und überlassen Sie dem das Reden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Anscheinen Schädel Fraktur, leichte Hirnblutung und Kiefer angeknackst. Die Krankenkasse des Verletzten wird sich übrigens auch noch mit Schadensersatzansprüchen melden. Das wird etwas dauern und ist insofern gerade weniger dringlich, aber ich wollte schon mal darauf hinweisen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Was sagt eigentlich der Türsteher / Security zum Vorfall?
Hat der nichts davon mitbekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jasia96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben gesehen, dass ich nicht angefangen habe und die provoziert haben. Wollen aber nicht aussagen erst wenn jemand stirbt …

Zitat (von spatenklopper):
Was sagt eigentlich der Türsteher / Security zum Vorfall?
Hat der nichts davon mitbekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Jasia96):
Haben gesehen, dass ich nicht angefangen habe.......Wollen aber nicht aussagen...


Naja, darauf würde ich keine Rücksicht nehmen, es geht hier um DICH.
Benenne sie als Zeugen, die dürfen eine Aussage nicht verweigern!
Und die werden wohl auch bezeugen können, dass Du nicht mit Bierkrug aus der Kneipe/Disko gekommen bist, wenn Du noch eine ganze Weile bei ihnen gestanden und gequatscht hast.

Damit wäre das "gefährliche" bei der Körperverletzung nämlich schon mal hinfällig.

Edit: Darf ich fragen wo du in OB warst?
Altenberg oder Druckluft?

-- Editiert von spatenklopper am 27.10.2021 12:04

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Jasia96):
Ich war mit einer Freundin In einer eher asozialen Kneipe/Disco. Vor Ort kannte ich eine Menge Leute aus meiner Jugend.
:grins: :rock:

Warum geht man mit seiner Freundin in eine asoziale Kneipe/Disco?

Zitat (von Jasia96):
Grinst dreht sich blitzschnell in meine Richtung. Ich sah etwas in seiner Hand aufblitzen. Aus Reflex versetzte ich ihm ein Faustschlag er viel auf der Stelle hinten um.
IMHO richtiges Vorgehen. Bevor man ein Messer im Bauch oder sonst wo hat. Da kann man besser eine Anzeige riskieren, als eventuell tot zu sein.

Zitat:
Seine Freunde rannten einige Meter weit weg. Ich habe sofort erste Hilfe geleistet, die Polizei und einen rtw gerufen.
Beinahe vorbildlich. Man ist aber imho aber nicht gezwungen, am Tatort zu verbleiben und sich der Polizei zu stellen. Dumm war natürlich, das vermeintliche Messer nicht zu sichern. Das hätte ja auch einer der Kumpels an sich nehmen und benutzen können. Außerdem ist das ein Beweismittel. Schließlich ist es so, dass ja das Zeigen des Messers als Bedrohung empfunden hatte, auf die man mit Notwehr reagiert hat.

Zitat:
Als er wieder zu sich kam wusste er nicht was er gemacht hat, pöbelte weiter während ich mit den 3 Polizisten stand und denen alles erklärte.
Und da war keine Rede von einem Messer oder metallischem Gegenstand?

Zitat:
Sie nahmen nicht mal eine Anzeige auf.
Wollte man denn einen Strafantrag stellen?

Zitat:
2 Monate später bekomme ich ein Brief von der Polizei. Gefährliche Körperverletzung, ich soll wohl mit einem biermass geschlagen haben obwohl viele Zeugen mein Recht bezeugen können.
Zeugen sind immer gut. Es ist nun so, dass es einen gibt, der behauptet, dass mit einem Biermaß geschlagen wurde. Wenn es aber mehrere Zeugen dafür gibt, dass das nicht stimmt, dann ist das ja quasi schon entkräftet. Man nennt diese Zeugen der Polizei und die müssen dann der Polizei ihre Zeugenaussage übermitteln. Auch bei Notwehr steht immer zunächst eine Körperverletzung im Raum. Es ist ja auch eine Körperverletzung, nur halt eine, die nicht bestraft wird. Außerdem gibt es eine straffreie Überschreitung der Notwehr bei Angst, Furcht oder Schrecken. Siehe StGB.

Zitat:
Das Messer hab ich in der Hektik am Boden nicht gesehen. Möglich das seine 2 Freunde es weggesteckt haben während ich die Polizei rief.
Das wäre nicht schön.

Zitat:
Meines Erachtens nach fällt dies unter Notwehr, da ich im Leib und leben fürchtete.
Das schützt ggf. das Leben, aber nicht unbedingt vor Strafe. Während die Körperverletzung wohl unstrittig ist, muss die Notwehr bewiesen werden. Eine Notwehrvoraussetzung ist ein gegenwärtiger Angriff. Das muss nicht unbedingt mit einem Messer sein, das kann auch eine erhobene Faust sein. Jedenfalls muss man nicht abwarten, bis man geschlagen oder angestochen wurde, man darf sich schon vorher wären. Dann muss der rechtswidrige Angriff aber unmittelbar bevorstehen (erhobene Faust, Messer in der Hand).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Jasia96):
Es war lediglich ein faustschlag und dann sofort erste Hilfe durch mich.
Hatte vielleicht 1-2 Bier getrunken und ich bin nicht vorbelastet im Gegensatz zum ,,Geschädigten‘‘

Im Zweifel muss es halt ein gerichtsmedizinisches Gutachten geben. Ich gehe davon aus, dass ein Gerichtsmediziner sagen kann, ob die Verletzungen des Angreifers und vermeintlichen Opfers eher zu einer Faust oder zu einem Bierkrug passen. Außerdem gab es wahrscheinlich auch Spuren an der Faust des Verteidigers und vermeintlichen Täters. Wäre natürlich gut, wenn diese dokumentiert wurden, entweder durch Fotos oder noch besser durch einen Arzt.

Zitat (von Jasia96):
Haben gesehen, dass ich nicht angefangen habe und die provoziert haben. Wollen aber nicht aussagen erst wenn jemand stirbt …
Im Ernst? Die müssen aussagen! Man sollte die Zeugen der Polizei benennen, sonst kann es ungemütlich werden. Man will doch nicht als Unschuldiger verknackt werden oder doch?

Ich gehe davon aus, dass die Schädelfraktur vom Fall her rührt. Ändert aber natürlich nichts daran, dass man schuld ist, wenn man wegen Körperverletzung oder gar gefährlicher KV verurteilt wird. Und das kann sehr teuer werden! Mal abgesehen von der strafrechtlichen Seite.

Zitat (von spatenklopper):
Edit: Darf ich fragen wo du in OB warst?
Altenberg oder Druckluft?
Sind mir beide nicht als "asoziale Kneipen/Discos" bekannt. Aber Deppen im Eingangsbereich gibt es häufiger, egal wo. Deswegen kommen die ja nicht rein.

Übrigens wäre die Aussage des Türstehers wohl auch nicht unwichtig. Schließlich scheint es so gewesen zu sein, dass die Gruppe da gezielt Stunk angefangen hat, weil sie nicht rein gelassen wurden. Außerdem scheint der Gegner ja als Pöbler und Schläger(?) polizeibekannt zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen