Notwehr oder Körperverletzung? Kann ich selbst auf Schmerzensgeld klagen?

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sebbo22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwehr oder Körperverletzung? Kann ich selbst auf Schmerzensgeld klagen?

Hallo zussammen!

wurde am vergangenen Ostersonntag in eine Strafttat verwickelt! Ich befand mich früh morgens an einem Bahnhof mit 3 Freunden und wir wurden von einem Betrunkenen angesprochen.

Dieser fragte uns ob wir Drogen hätten oder wüssten wo er welche herbekommen könnte. Als wir anwtorteten das wir keine Ahnung hätten und er sich verziehen soll, wurde er aggressiv...

Ich diskutierte eine Weile mit dem Betroffenen bis dieser anfing mich massiv zu beschimpfen (Hurensohn, ihr feigen Deutschen habt keine Eier etc.) Ich reagierte trotz der Beschimpfungen ruhig und gelassen und forderte ihn mehrmals auf uns in Ruhe zu lassen. Im weiteren Verlauf bespuckte er mich, anschließend nahm er ein Feuerzeug stellte sich vor mich, kockelte meinen Bart an und sagte: "Na riechst du das? Und was machst du jetzt du feige Sau?". Ich reagierte trotz allem gelassen und ließ mich nicht provozieren.

Im weiteren Verlauf griff er mich wieder körperlich an indem er mich mit beiden Fäusten vorraus attackierte und am Kinn erwischte. Nach dieser Tat zog ich meine Jacke aus und drohte ihm mich zu wehren falls er mich nochmal körperlich angreifen sollte. (Ich erwähnte auch das ich Kampfsport betreibe und mich zu verteidigen wisse) Als er daraufhin wieder sein Feurzeug nahm und mir den Bart anbrannte, schlug ich ihm das Feuerzeug aus der Hand und schlug mit meinem rechten Ellbogen gegen seinen Kopf. Er erlitt eine Platzwunde am Auge und ging zu Boden. Ich ließ sofort von ihm ab und entschuldigte mich für die Tat, betonte jedoch das er wisse warum ich das getan habe.

Ich gab ihm ein Taschentuch und fragte ob ich einen Notarzt rufen solle, er verneinte und wir gingen zum Zug. Kurz vor Abfahrt kam er wieder mit der Polzei. Ich stellte mich widerstandslos und gab die Tat zu. Bei mir wurden 1,40 promille gemessen beim Opfer 2,05.

Nun meine Fragen:
Mit was muss ich rechnen?
Habe ich aus Notwehr gehandelt?
Kann ich selbst auf Schmerzensgeld klagen? (Ich erlitt eine Kinnprellung aufgrund seines Angriffs, vom Arzt bestätigt)
Kann ich belangt werden da ich Kampfsport betreibe?
Zählt das Anbrennen meines Bartes auch als Körperverletzung?
Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen das Opfer einleiten?

Zur Info:
habe 3 zeugen und das Opfer weder beschimpft noch sonst irgendwie provoziert, dieser jedoch beleidigte mich noch in Anwesenheit der Polizei, habe noch keinen einzigsten polizeilichen Eintrag

Ich danke euch für jede Hilfe!
Gruß Sebastian




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

1. Keiner kann hier die Zukunft vorhersagen.
2. Vermutlich war das Notwehr. Nur wird der Andere evtl. eine ganz andere Geschichte erzählen. Außerdem: Siehe 1.
3. Für eine Kinnprellung wird wohl kaum Schmerzensgeld zu kriegen sein.
4. Nö.
5. Durchaus - das dürfte sogar gefährliche KV sein.
6. Erstatten Sie eine entsprechende Gegenanzeige wegen KV und Beleidigung.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Habe ich aus Notwehr gehandelt?


Danach klingt

"Als er daraufhin wieder sein Feurzeug nahm und mir den Bart anbrannte, schlug ich ihm das Feuerzeug aus der Hand und schlug mit meinem rechten Ellbogen gegen seinen Kopf. "

ganz eindeutig, ja.

quote:
Kann ich belangt werden da ich Kampfsport betreibe?


Es ist ein Märchen, daß Kampfsportler bei Notwehr irgendwie anders behandelt werden (also etwa nicht zuschlagen dürfen oder gar den Angreifer vorher warnen müssen, daß sie Karate können).

Lediglich wenn du überreagierst (also jemandem, der dich nur leicht bedrängt, gleich den Kehlkopf eintrittst) würde man dir eher zubilligen, daß du gewußt haben müßtest, welchen Effekt die von dir gewählte zu starke Reaktion hatte. Ebenso könnte man in meinem Kehlkopf-Beispiel bei einem Kampfsportler eher glauben, daß es sich um eine gezielte Aktion (also einen bewußten Notwehrexzeß) handelte und nicht nur um ein Versehen.

Ansonsten stehen dir aber auch als Vollkontakt-Karate-Weltmeister die gleichen Notwehrrechte zu wie jedem anderen auch. Nur weil Opa Heinz seinen Angreifer nicht mit einem Roundhouse-Kick zu Boden schicken kann, heißt das nicht, daß du das nicht darfst.

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