Notwehr oder Körperverletzung? Stock gegen Messer

30. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ahmed00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwehr oder Körperverletzung? Stock gegen Messer

Hallo.
Ich war am Hauptbahnhof in X und wartete am Hinterausgang auf meine Freundin. Alles toll. Es kamen 3 Jugendliche, ich glaube 2 davon angetrunken und machten sich über mich Lustig, was mir total egal war. Dann kam einer und packte an meiner Kette und riss sie runter mit denn Worten:"Ihr ****** Kurden, verpisst euch aus Türkei!". Dann gab ich ihm eine Ohrfeige und meinte er solle sich aus dem Staub machen. Dann kamen die 2 anderen dazu und haben mir ein paar Fäuste gegeben, ich zog meinen Abwehrstock / Totschläger und versuchte sie weg zu scheuchen. Der eine kam trotzdem mit einem messer und ich schlug ihn auf sein Arm(?) und dann kam die Polizei und ICH wurde festgenommen. Sein Arm ist wohl gebrochen.

Das Problem: Ich bin noch 16 und habe das Schlagstock von meinem Bruder ohne das er es weiss "geliehen". Ich trage öfters an Hbf's Schlagstöcke zur sicherheit! (Sehr schlechte Erfahrungen gemacht)

Ich bin nicht vorbestraft.

Nun meine Frage, war es Notwehr und könnte ich noch andere Strafen kriegen wegen dem Abwehrstock?

MfG
Ahmed

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-- Editiert am 30.01.2010 16:32

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

so, wie Du das schilderst, war es eine Notwehrsituation. Es fragt sich nur, ob die anderen das auch so schildern...Der andere wird nämlich sicher nicht sagen: "Ich stand da ganz friedlich, fuchtelte mit meinem Messer und dann schlug er mich plötzlich..." Unabhängig davon liegt natürlich ein klarer Verstoß gegen das Waffengesetz vor (Besitz bzw. Führen eines Totschlägers durch einen Minderjährigen), der entsprechende Folgen haben wird.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Ahmed00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für eine Strafe würde es geben wegen dem Totschläger?

MfG

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

was hast Du denn bisher an Strafen bekommen (wenn Du welche bekommen hast)?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Ahmed00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Beleidigung - 30 Stunden
Beleidigung - 30 Stunden
Leichte Körperverletzung - 40 Stunden

Gruß


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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

irgendwie habe ich das geahnt...Vielleicht gibt es nochmal Sozialstunden, vielleicht auch schon Arrest. Außerdem wird die Strafe natürlich härter, wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, daß eine strafbare Notwehrüberschreitung oder auch eine richtig klassische Körperverletzung vorliegt. Genaugenommen wäre das dann "gefährliche KV", da Du einen Gegenstand benutzt hast. Bei Erwachsenen beträgt da die MINDESTstrafe 6 Monate Haft - nur zu Deiner Information...

Gruß vom mümmel



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#6
 Von 
guest-12301.02.2010 16:32:26
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:
klarer Verstoß gegen das Waffengesetz vor (Besitz bzw. Führen eines Totschlägers durch einen Minderjährigen),


Selbst ein Erwachsener dürfte einen "Totschläger" nicht besitzen oder führen. Wenn es denn wirklich ein sog. Totschläger war und kein normaler Schlagstock. Manche bezeichnen mit TS einen Teleskopschlagstock, meinen aber Totschläger. "Totschläger" sind aber die biegsamen Stahlruten aus einem Stück.

Der Bruder dürfte also ggf. auch mit einem Strafverfahren rechnen, da er eine absolut verbotenene Waffe besaß.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#8
 Von 
Ahmed00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung ich meine natürlich einen Teleskopschlagstock. Es war natürlich in Deutschland.

Also, es war ein Teleskopschlagstock und kein Totschläger.

War würde mir blühen? Bei meinem letzem verfahren wegen Beleidigung meinte der Richter absofort würde es KEINE Sozialstunden mehr verhängt werden.

Was meint ihr nun?

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#9
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz bleibt also wohl sowieso. Ob Sie die Notwehr mit dem Ding überschritten haben, kann hier wohl keiner abschließend sagen. Wenn der Jugendrichter aber die Nase voll hat, könnte er einen Arrest verhängen. Der fragt sich doch übrigens auch, warum du mit so einem Teil überhaupt auf Bahnhöfen herumrennst. Das hat keiner in Deutschland nötig. Man begibt sich dann auf Grund gefühlter Stärke eher in bedrohliche Situationen, in die man sich sonst nie begeben würde. Man sollte nicht versuchen, den Helden zu spielen. Jeder Staatsanwalt wird misstrauisch, wenn schon einer eine Waffe trägt...


Außerdem überfallen in der Regel die Stärkeren den Schwächeren. Insofern kann es schnell passieren, dass Täter dir das Ding abziehen und es gleich noch mal auf deinem Schädel ausprobieren. Mein Tipp jedenfalls: Waffen gehören (jedenfalls für Privatleute) in den Waffenladen und sonst nirgendwohin.

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#10
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Man sollte nicht versuchen, den Helden zu spielen


Lieber gleich auf die Knie fallen ?

quote:
Waffen gehören (jedenfalls für Privatleute) in den Waffenladen und sonst nirgendwohin.


Damit die "Herrschaft" der Stärkeren gesichert bleibt ?




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#11
 Von 
Ahmed00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle, wurde freigesrochen!

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#12
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Glückwunsch!

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