Hallo,
Allgemeine Frage zu Körperverletzung und Notwehr.
In der Bahn war ein Mann, hat Alkohol Drogen konsumiert und laut faschistische Lieder gesumgen und die Leute angepobelt. Als ich aussteigen wollte sprach er mich mehrmals an, ich ignorierte ihn und meinte irgendwann ich habe dich nicht verstanden sorry, er rastet aus und meint er bringt mich um. Ich habe deeskalierend gesagt hey alles gut lass mich in ruhe. Er kommt auf mich zu und zieht sich mit den Armen an den haltestangen hoch um mir mit beiden Schuhen ins Gesicht zu treten, das wiederholt er 3 mal dazwischen habe ich ihm verbal gedroht mich in ruhe zu lassen. Beim 3. Mal trifft er mich an der Schulter und ich stolper über die Stufe hinter mir weil ich immer weiter zurück wich (zwischenzeitlich warf er eine Tasche mit Flaschen und Dosen nach mir) und er versuchte direkt mit der Faust auf mich einzuschlagen. Ich packte ihn und schlug 1 mal mit der Faust in sein Gesicht, er trat einen Schritt zurück und zog einen Schraubenzieher oder ähnliches aus der Tasche und kam wieder in nächste Nähe und versuchte mich damit im Gesicht zu verletzen. Aus Panik schlug ich ihm aus Reflex mehrmals hintereinander die Faust ins Gesicht während ich mit der anderen Hand seine Hand abwehrtemit dem Gegenstand. Er trat dann zurück und ich schrie ihn an er soll Abstand halten und sich wieder setzen, was er nach ein paar Augenblicken wo er anscheinend Bewusstsein getrübt war auch tat. Ich stieg an der nachsten Haltestelle aus mit mehren anderen Leuten er fuhr weiter, ich bemerkte das er aber anscheinend doch stärker verletzt ist als ich wollte, Nasen und jochbein Fraktur vermute ich und blaues Auge und cut am jochbein(offener bruch?)
Ich bin danach ca 1std zur Polizei gegangen und habe es gemeldet die wussten von nix.
Ich wollte ihn nicht so stark verletzen sondern nur den Angriff beenden, ich habe ihn mehrmals aufgefordert aufzuhören, wobei ich Gefahr für Leib und Leben auf mich nahm. Aber er hörte nicht auf bis ich unmittelbaren Zwang anwendete.
Habe ich mich falsch verhalten bzw strafbar gemacht???
Notwehr oder Körperverletzung
Zitat :Habe ich mich falsch verhalten bzw strafbar gemacht???
Nach der Schilderung nicht. [§§ 32 und 33 StGB]
Ob unterlassene Hilfeleistung infrage kommt? Ich glaube eher nicht.
Ich sehe auch den Eingenschutz / die Notwehr als gegeben an. Ansonsten einfach abwarten , ob man mal Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei dazu bekommt
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Nach den bisherigen Schilderungen stimme ich den Vorrednern zu, dass hier ein Fall von verhältnismäßiger Notwehr vorliegen kann. Die Begebenheiten sind allerdings derart erheblich (der Angriff mit einem gefährlichen Werkzeug einerseits, die schweren Verletzungen des stark beeinträchtigten und ggf. hilflosen Angreifers andererseits), dass man die Bahn hätte anhalten und auf Polizei- und Rettungskräfte warten können. Dadurch hätte man die medizinische Versorgung des Angreifers sowie dessen strafrechtliche Behandlung als auch die Aufnahme von Zeugenaussagen gewährleisten können.
Aus der Schilderung hier sehe ich auch nicht wirklich eine Strafbarkeit.
Zitat :Aus Panik schlug ich ihm aus Reflex mehrmals hintereinander die Faust ins Gesicht während ich mit der anderen Hand seine Hand abwehrtemit dem Gegenstand. Er trat dann zurück und ich schrie ihn an er soll Abstand halten und sich wieder setzen, was er nach ein paar Augenblicken wo er anscheinend Bewusstsein getrübt war auch tat.
Solange du sozusagen seinen Angriff mit dem Gegenstand abwehren musstest, dürften auch die Schläge gerechtfertigt sein und du hast dann aufgehört, als er Abstand genommen hat.
Wenn er zur Polizei geht, dann wird er es aber garantiert nicht so schildern, wie du hier. Und dann ist es halt oftmals weniger die Frage, wie es wirklich abgelaufen ist, sondern wie glaubhaft sind seine und deine Schilderungen und welche Überzeugung sich die StA/das Gericht bilden.
Zeugen zu haben (Mitfahrer, Busfahrer?) wären nicht das Schlechteste.
Zitat :schweren Verletzungen des stark beeinträchtigten und ggf. hilflosen Angreifers andererseits)
Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, er war nicht hilflos mit "bewusstseinsgetrübt" meinte ich im dem Moment als ich in nach meinen Schlägen(ca 3 Schläge in 1 bis 2 Sekunden ohne auszuholen, quasi jabs/Haken) zurück stiess war er kurz benommen, sein Blick klärte sich aber wieder nach ein paar Sekunden und er blieb aggressiv, traute sich aber nach meiner Aufforderung Abstand zu halten nicht mehr an mich ran und blieb dann weg. Danach als war er weiter normal bei Bewusstsein, nur man sah direkt dass das jochbein anscheinend gebrochen war und das Auge zu sowie die Nase krumm.
Zeugen gab es, ein Mitarbeiter einer Donerbude unterhielt sich an der Haltestelle noch mit mir den ich vom sehen aus dem Ort kenne und er meinte im Notfall würde er Aussagen für mich ich hätte mich genau richtig verhalten er hatte es darauf angelegt.(der zeuge war in der Bahn direkt hinter mir mit mehreren Frauen die sehr geschockt direkt das weite Gesucht haben)
Die Polizei hat jedenfalls die Sichtung des Überwachungs Videos beantragt dafür musste ich auch was unterschreiben glaub ich.
Was genau hat man denn da unterschrieben?Zitat :Die Polizei hat jedenfalls die Sichtung des Überwachungs Videos beantragt dafür musste ich auch was unterschreiben glaub ich.
Das meinte ich auch nicht, sondern vielmehr dass der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Mann mit offenem Jochbein und gebrochener Nase dort auf seinem Sitzplatz in eine Hilflosigkeit verfallen sein könnte.Zitat :Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, er war nicht hilflos mit "bewusstseinsgetrübt" meinte ich
Daraus lässt sich schließen, dass man Kampfsportler ist, ja?Zitat :(ca 3 Schläge in 1 bis 2 Sekunden ohne auszuholen, quasi jabs/Haken)
Zitat :Was genau hat man denn da unterschrieben?
Zitat :Daraus lässt sich schließen, dass man Kampfsportler ist, ja?
Zu 1, keine Ahnung der meinte er bereitet was vor das ich einverstanden bin mit der Sichtung der Überwachung, aber am ende unterschrieben hab ich nur meine Aussage.
Zu 2 nein bin kein aktiver kampfsportler, aber körperlich fit und ehemaliger Fallschirmjäger der DSO. Aber selbst wenn ich bruce lee wäre, hätte das ja mit der notwehr nix zu tun. Wobei ich ihn dann wahrscheinlich eher sofort unschädlich gemacht hätte ohne unkontrollierten Reflex. Aber wenn man nen Schraubenzieher von nem Irren fast in Hals oder Auge hat, muss man nicht lange überlegen nach der Einleitung die war. Dadurch das ich nicht mal ausholen konnte zeigt ja wie nahe er mir war.
Und er war nicht so alkoholisiert das er nicht nen Klimmzug beidarmig machen konnte um mir mit beiden Füssen in 1,75m Höhe STEHEND ins Gesicht zu treten 3 mal ohne dabei zu fallen.
-- Editiert von User am 25. April 2024 00:31
Sorry doppelpost.
-- Editiert von User am 25. April 2024 00:32
Zitat :nicht so alkoholisiert
Glauben Sie mir, dies kann bei unseren "guten" (hüstel) Deutschen irren. 4,2 im Blut, aber noch wissen, wer am 20.April Geburtstag hatte
Ich sehe auch nicht, dass Sie etwas "falsch" gemacht hätten.
Mein Ex hatte vor vielen Jahren auch ein ähnliches Problem mit so einem "guten" Deutschen. Mein Ex sah damals sehr alternativ aus (Gothic/Metal) und das gefiel unserem SA-Freund wohl nicht. Der Ablauf war dann so ähnlich wie bei Ihnen. Der Aggressor konnte sich bei der Polizei auch nicht mehr daran erinnern, woher die Wunden - die mein EX ihm zugefügt hatte - kommen.
Mein Ex hatte Anzeige ersttattet und laut Zeugenaussagen (ereignete sich in einem Bus) kam die Polizei schnell auf diese Person.
Ich kann verstehen, dass Ihnen das noch im Kopf "rumgeht", sowas erlebt man(n) ja nicht jeden Tag.
P.S. Der Aggressor in meinem Fall hatte 4,2 Promille im Blut.
Das ergibt so auch mehr Sinn.Zitat :aber am ende unterschrieben hab ich nur meine Aussage
Unsere Rechtsprechung tendiert dazu, Nahkampferfahrenen ein erhöhtes Maß an Verantwortungsbewusstsein dahingehend zu unterstellen, in einer Notwehrsituation zum mildesten Mittel zu greifen und Verhältnismäßigkeit und Folgen des eigenen Gegenangriffes abzuschätzen. Insofern bestünde hier durchaus ein Zusammenhang.Zitat :Aber selbst wenn ich bruce lee wäre, hätte das ja mit der notwehr nix zu tun.
Hinsichtlich der Notwehraktion habe ich auch kaum Bedenken, es geht mir eher um den weiteren Verlauf:Zitat :Aber wenn man nen Schraubenzieher von nem Irren fast in Hals oder Auge hat, muss man nicht lange überlegen nach der Einleitung die war.
Auf der einen Seite steht eine versuchte, gefährliche Körperverletzung im Raum. Sowohl der Verletzte als auch (insbesondere durch wie willkürliche Tatbegehung im öffentlichen Raum) die Öffentlichkeit sollten hier ein Interesse an der Strafverfolgung in diesem (glücklicherweise doch eher seltenen) Fall haben (ansonsten könnte ja theoretisch zeitnah ein anderer Bürger Opfer werden, der dann vielleicht über keine Nahkampffähigkeiten verfügt). Die Bahn zu stoppen, den Angreifer zu fixieren und auf das Eintreffen der Polizei zu warten, wäre hier m.E. gerechtfertigt und tendenziell angezeigt gewesen.
Auf der anderen Seite haben wir eine Person, die - zudem noch unter offenkundigem Alkohol- und Drogeneinfluss stehend - mit erheblichen, äußeren Verletzungen nun auf diesem Platz in der Bahn sitzt. Zumindest ich würde mir hier nicht zutrauen abzuschätzen, ob die Person den Weg ins nächste Krankenhaus findet oder bspw. keine inneren Verletzungen wie ein Schädel-Hirn-Trauma davon getragen hat. Nun nehmen wir einmal an, die Person wird am nächsten Morgen tot in der Bahn gefunden - das beherbergt doch Implikationen, die wir an dieser Stelle berücksichtigen müssten.
Alles in allem mache ich es mir bisher pauschal nicht ganz so einfach wie die geschätzten Vorredner (inkl. AliceCooer, deren "Nazi"-Geschichte in der Sache mehr oder minder hilfreich war und allenfalls nahelegt, dass Gesinnung und Herkunft künftig mehr Gewicht in der Rechtsprechung finden sollten).
Nazis oder auch Rechte zu verprügeln, bzw. Leute deren politische Ansicht sich etwas unterscheidet, scheint bei vielen mittlerweile als akzeptabel zu gelten, witzigerweise darf man allerdings niemanden so einfach verprügeln. Bei Notwehr kommt es immer auf den Einzelfall an.
Hier in diesem Fall gibt es ja ein Video, da wird sich das vermutlich einigermaßen gut feststellen lassen, ob eine Notwehrsituation vorgelegen hat, liest sich ja zumindest erstmal so.
-- Editiert von User am 26. April 2024 10:04
Und jetzt?
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