Es geht sich um folgendes:
Meine Freundin erfährt zu Hause Prügel. Sie hat des öfteren blaue Flecke, liebt ihren Vater aber zu sehr, um ihn anzuzeigen (warum?!?).
Ich war letztens bei einem seiner Attacken dabei, sie geht in etwa so ab:
Er nähert sich ihr sehr schnell, prügelt ihr die Faust ins Gesicht, und geht auf der Stelle ca 3 Schritte zurück. Es ging so schnell, dass ich nichts machen konnte. Ich bin ein friedlicher Mensch, und verabscheue Gewalt, aber das ist zu viel des Guten. Er sagt selbst, dass er mit seiner "Taktik" verhindere, dass ich eingreife. Da er mit den 3 Schritten nach Hinten jeweils signalisiert, dass der Angriff vorüber ist, sei keine Nothilfe mehr gegeben, weil ja für den Moment niemand in Gefahr ist. Um seiner Argumentation Nachdruck zu verleihen, hat er diese Attacke just in dem Moment, wo er dies aussprach wiederholt, und ich war wieder nicht schnell genug. Er ist sich sicher, dass seine Tochter ihn nie anzeigt, womit er leider recht hat, daher habe ich ein paar Fragen:
1) Unter welchen Umständen ist Körperverletzung ein Offizialdilikt, so dass ich ihn anonym anzeigen kann?
2) Wenn ich ihm "nach" so einer Attacke mit einem einzigen Schlag KO setzte, um weitere Attacken dieser Art zu verhindern, ist das durch das Prinzip der Nothilfe gedeckt, oder bin dann wirklich ich es, und nicht er, der in den Knast geht, bzw. sich eine Vorstrafe abholt?
Ich will ja nicht auf ihn einprügeln, aber ich verspüre schon irgendwie das Verlangen, dem ein / zwei mal eins aufs Maul zu geben.
a) um selbiges zu stopfen, und vor allem
b) damit er meine Freundin nicht mehr anfasst.
Notwehr/Nothilfe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ad 1.
Immer.
ad 2.
Kommt drauf an. Zumindest scheint es ja bei ihm üblich zu sein, daß es nicht bei einem einzelnen Angriff bleibt, somit weiterhin ein rechtswidriger Angriff "unmittelbar bevorsteht" bzw. man vermutlich ermessensfehlerfrei davon ausgehen kann.
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quote:
Unter welchen Umständen ist Körperverletzung ein Offizialdilikt, so dass ich ihn anonym anzeigen kann?
Immer, jederzeit
quote:
Er nähert sich ihr sehr schnell, prügelt ihr die Faust ins Gesicht, und geht auf der Stelle ca 3 Schritte zurück. ... Er sagt selbst, dass er mit seiner "Taktik" verhindere, dass ich eingreife. Da er mit den 3 Schritten nach Hinten jeweils signalisiert, dass der Angriff vorüber ist, sei keine Nothilfe mehr gegeben, weil ja für den Moment niemand in Gefahr ist. Um seiner Argumentation Nachdruck zu verleihen, hat er diese Attacke just in dem Moment, wo er dies aussprach wiederholt,
Und damit disqualifiziert er seine Aussage als reine Schutzbehauptung und unterschtreicht die Vorsätzlichkeit.
Im übrigen kann man in solchen Fällen damit argumentieren, das der dritte Angriff unmittelbar bevorstand bzw. wenn er sich bewegt er den dritten Angriff bereits (in den Augen des Nothelfes) ausführte.
Hier wäre dann eine angemessene Nothilfe angebracht.
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Genau.
quote:
Da er mit den 3 Schritten nach Hinten jeweils signalisiert, dass der Angriff vorüber ist, sei keine Nothilfe mehr gegeben, weil ja für den Moment niemand in Gefahr ist.
Das ist falsch, weil Nothilfe nicht nur bei einem gegenwärtigen, sondern auch bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff zulässig ist. Davon ist hier wohl grundsätzlich auszugehen.
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Da wird die Nothilfe aber ordentlich schön geredet:
zu 1.
Es kommt nicht auf die Eigenschaft als Offizialdelikt an, um Anzeige zu erstatten. Anzeige erstatten kann jeder, und zwar immer.
Abgesehen davon ist KV auch kein Offizialdelikt, sondern ein relatives Antragsdelikt, was bedeutet, dass es sowohl dann verfolgt werden kann, wenn vom Antragsberechtigten ein Strafantrag gestellt wird als auch wenn die StA das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung annimmt.
zu 2.
Nothilfe ist zulässig, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade anfängt oder noch andauert.
Tritt also der Täter nach dem Angriff zurück, liegt keine Nothilfesituation mehr vor. Sie können ja nicht jedesmal davon ausgehen, nur weil das einmal so passiert ist, dass jedem Angriff ein weiterer folgt, nur weil Sie das einmal so erlebt haben. Es müsste dann schon nachweisbar sein, dass er regelmäßig dem ersten Angriff weitere folgen lässt. Und das ginge ja nur durch eine Aussage Ihrer Freundin, die aber ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Das Bedürfnis, ihm mal eine mitzugeben, kann ich allerdings verstehen.
Aber hier ist Ihre Freundin gefragt. Wenn Sie die Anzeige erstatten können Sie nur den einen von Ihnen beobachteten Doppel-Übergriff bekunden. Mehr wird nicht nachweisbar sein, denn Ihre Freundin will ja anscheinend keine Strafverfolgung.
Es ist also vielleicht besser, zu Ihrer Freundin zu halten und zu versuchen, sie zu einer Anzeige zu bewegen.
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--- editiert vom Admin
Vielleicht nochmal ergänzend: Wenn er 3 Schritte zurückgeht und dann wieder nach vorne kommt, könnte man von einem neuerlichen Angriff, dem mit Nothilfe begegnet werden kann, ausgehen.
Bleibt es beim ersten Schlag, liegt keine Nothilfe mehr vor.
Das Notwehrrecht dient dazu, Angriffe fernzuhalten. Aber nur solche, die, das wurde schon gesagt, unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern. Aber eben nicht solche, die möglicherweise bevorstehen.
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Man sollte noch anfügen das jemand der Boxen oder Kampf-/Verteidigungssport betreibt aufgrund seiner Sachkenntnis bezüglich der Auswirkungen seiner Schläge eine andere Angemessenheit zugrunde gelegt wird als bei einem Normalbürger der die Wucht und Wirkung seiner Schläge mangels Erfahrung nicht einschätzen kann.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Da ein ko-Schlag angekündigt wurde, ist dieser Hinweis durchaus sinnvoll!
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