Hey, ich hab ziemlich Mist gebaut. Ich hab da ein Mädchen im Internet kennengelernt & wir haben uns gestritten. Aus Wut hab ich dann im Netz nach ner Whatsappgruppe mit ca. 100 Leuten gesucht & schrieb "Wenn ihr Nacktbilder wollt, schreibt dieser Nummer: ***" Sie hat mich am Sonntag angezeigt. Wann hab ich mit einem Brief zu rechnen und was hab ich zu befürchten?
Nummer veröffentlicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Wann hab ich mit einem Brief zu rechnen
In ein paar Wochen, wenn sie Dich wirklich angezeigt hat.
Zitat:und was hab ich zu befürchten?
Wird man abwarten müssen. Wie alt bist Du denn?
16..Zitat:Zitat:Wann hab ich mit einem Brief zu rechnen
In ein paar Wochen, wenn sie Dich wirklich angezeigt hat.
Zitat:und was hab ich zu befürchten?
Wird man abwarten müssen. Wie alt bist Du denn?
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Ach naja, solange du das nicht öfter machst, wird das strafrechtlich nicht viel passieren. Vielleicht eine jugendrichterliche Ermahnung, oder ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt.
Okay... danke...ZitatAch naja, solange du das nicht öfter machst, wird das strafrechtlich nicht viel passieren. Vielleicht eine jugendrichterliche Ermahnung, oder ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt. :
Sehr geehrter Fragesteller. Bei der von Ihnen geschilderten Handlung dürfte es sich um eine Nachstellung im Sinne des § 238 I Nr. 3 b) StGB
handeln, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.
Sie dürften erfahrungsgemäß innerhalb der nächsten Wochen eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren erhalten. Meine Empfehlung ist es, dass Sie sich zu den Vorwürfen nicht selbst einlassen, sondern sich einen Verteidiger suchen, der Ihre Rechte im Strafverfahren wahrnimmt.
Denken Sie wirklich, dass das so schlimm wird?ZitatSehr geehrter Fragesteller. Bei der von Ihnen geschilderten Handlung dürfte es sich um eine Nachstellung im Sinne des :§ 238 I Nr. 3 b) StGB handeln, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.
Sie dürften erfahrungsgemäß innerhalb der nächsten Wochen eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren erhalten. Meine Empfehlung ist es, dass Sie sich zu den Vorwürfen nicht selbst einlassen, sondern sich einen Verteidiger suchen, der Ihre Rechte im Strafverfahren wahrnimmt.
Ähm wird das irgendwo dann vermerkt?Zitat:Okay... danke...ZitatAch naja, solange du das nicht öfter machst, wird das strafrechtlich nicht viel passieren. Vielleicht eine jugendrichterliche Ermahnung, oder ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt. :
Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass Sie für die Tat eine Strafe bekommen, denn es handelt sich nach Ihren Ausführungen um eine Tat von einigem Gewicht.
-- Editiert von Rechtsanwalt-Weise am 02.07.2019 19:04
Einigem Gewicht? Sie trägt keinen Schaden davonZitatEs ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass Sie für die Tat eine Strafe bekommen, denn es handelt sich nach Ihren Ausführungen um eine Tat von einigem Gewicht. :
-- Editiert von Rechtsanwalt-Weise am 02.07.2019 19:04
ZitatEinigem Gewicht? Sie trägt keinen Schaden davon :
Angesichts der Zahl von 100 Personen, die Teil der besagten Whatsapp-Gruppe gewesen sind, ist die Tat von einiger Schwere, weswegen es meiner Einschätzung nach durchaus möglich erscheint, dass die Tat strafrechtlich belangt wird.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sie hat doch die Möglichkeit diese Leute einfach zu blockieren. Außerdem waren das Leute, die sie nicht kannteZitat:ZitatEinigem Gewicht? Sie trägt keinen Schaden davon :
Angesichts der Zahl von 100 Personen, die Teil der besagten Whatsapp-Gruppe gewesen sind, ist die Tat von einiger Schwere, weswegen es meiner Einschätzung nach durchaus möglich erscheint, dass die Tat strafrechtlich belangt wird.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
ZitatSie hat doch die Möglichkeit diese Leute einfach zu blockieren. Außerdem waren das Leute, die sie nicht kannte :
Sehr geehrter fragesteller. Da haben Sie zwar Recht, aber Ihre Handlung ist leider dennoch als Straftat nach § 238 StGB zu bewerten.
Bitte bewerten Sie meine Antwort.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
ZitatDenken Sie wirklich, dass das so schlimm wird? :
Ja, Anwälte denken das oft. Wenns nicht so schlimm wäre bekämen sie ja weniger Aufträge ...
ZitatEinigem Gewicht? Sie trägt keinen Schaden davon :
Hellseher oder wie kommt man darauf?
Wechsel der Nummer, da überall bekannt machen, Dokumente ändern ...
Zitat...aber Ihre Handlung ist leider dennoch als Straftat nach :§ 238 StGB zu bewerten.
Aha?!
Wo haben wir denn hier die für 238 StGB notwendige "Beharrlichkeit" ?
Über die Folge der Eignung hinsichtlich der "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" darf man sicherlich auch geteilter Meinung sein. Was aber letztendlich hier keine Rolle spielt, da § 238 StGB schon an der fehlenden Beharrlichkeit scheitert.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.07.2019 21:45
Tja, was haben wir denn da? Einen etwaigen Unterlassungsanspruch? Aber Nachstellung, Beleidigung auf sexueller Grundlage, Nötigung, üble Nachrede? Das sehe ich hier nicht. Oder wurde etwas geschrieben im Sinne von "Diese Bit*h verschickt gerne Nacktbilder von sich, hier ist ihre Nummer"? Oder wurde die Verbreitungshandlung mehrmals vorgenommen? Nach dem bislang Geschilderten stünden die Kosten für den Wahlverteidiger noch in keinem ökonomischen Verhältnis zu den zu erwartenenden Rechtsfolgen.
Minderjährig, Ersttäter - und die Sachlage an sich ist ja klar. Beweise liegen quasi auf der Hand bzw im Smartphone.
Sollte da was kommen, wird ein von ehrlicher Reue getragenes Geständnis den besten Dienst tun. Klarstellen, daß man begriffen hat was man da angerichtet hat; versprechen daß man sowas nicht wieder tut - dann wird das nicht wirklich schlimm werden (siehe Streetworkers 1. Beitrag). Und das kriegt man schon ohne Anwalt hin, würde ich mal sagen.
ZitatSollte da was kommen, wird ein von ehrlicher Reue getragenes Geständnis den besten Dienst tun. Klarstellen, daß man begriffen hat was man da angerichtet hat :
Daran scheint es beim Fragesteller zu fehlen. Insofern vermute ich, dass wir in ein paar Monaten mit dem nächsten Thread von ihm rechnen können und spätestens dann wird es vermutlich eine etwas umfangreichere Strafe werden.
ZitatEinigem Gewicht? Sie trägt keinen Schaden davon :
Lieber Fragesteller, könnte ich Ihre Handynummer haben? Sie werden dadurch keinen Schaden davontragen.
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