Müssen bei der objektiven Beweiswürdigung die Widersprüche beim Beschuldigten durch eine übergeordnete konsistente Motivation aufgelöst werden, wenn der Beschuldigte sich nach außen hin - inbesondere nach dem Hinweis auf eine mögliche Anzeige gegen sich - als sich in ihrem Verhalten/Handeln widerspruchsfreie und rationale Person darstellt?
Objektive Beweiswürdigung im Strafrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ja und Nein. Nix verstanden sorry.
... wieder einmal mehr einer dieser Sätze, die so durchgedrechselt sind, dass auch rein gar nichts mehr zu erkennen ist, was Mal zu der Frage geführt haben könnt.
Ich beginne hinten: Eine Person empfindet sich als widerspruchsfreie und rational handelnde Person. Demgegenüber kommt diese Person wegen irgendwelcher Beschuldigungen vor Gericht, die strafbar sind.
Mir scheint es vollkommen ausreichend, wenn das Gericht diese Handlungen der Person zuordnet und Schuldunfähigkeit verneint. Alles weitere könnte Aufgabe einer Therapie sein oder werden.
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Kann mir jemand erklären, was eine aufgelöste übergeordnete konsistente Motivation ist?
wirdwerden
ZitatMüssen bei der objektiven Beweiswürdigung die Widersprüche beim Beschuldigten durch eine übergeordnete konsistente Motivation aufgelöst werden, wenn der Beschuldigte sich nach außen hin - inbesondere nach dem Hinweis auf eine mögliche Anzeige gegen sich - als sich in ihrem Verhalten/Handeln widerspruchsfreie und rationale Person darstellt? :
Also sorry, der Text soll intellektuell klingen, ist aber unpräzise.
Geht ja schon am Anfang los: Welche "Widersprüche beim Beschuldigten"? Widersprüche in seinem Aussageverhalten? Widerspruch zwischen bürgerlicher Fassade und Tatvorwurf?
ZitatKann mir jemand erklären, was eine aufgelöste übergeordnete konsistente Motivation ist? :
Bli, bla, blub macht der Fisch (*gähn)
Ja - Unmut lässt sich nicht verheimlichen, schon gar nicht an einem warmen Tag wie heute.
Und doch hat der Fragesteller ein Anliegen, auch wenn er sich sehr bemüht, es zu verstecken.
Womit er sich schon Mal in Widerspruch begibt zwischen Anliegen und Form der Anfrage.
Ich versuche, einen so verdrehten und verdichteten Satz aufzudröseln und auf einfache Elemente zu bringen.
Hier verstehe ich:
Es gibt eine Person, die sich 'widerspruchsfrei' gibt / empfindet in dem, was sie tut und denkt.
(Im wirklichen Leben womöglich Leute mit solidem Wahn, ggf. auch anderen krankhaften Störungen).
Die Person sieht sich verbaler Angriffe anderer ausgesetzt, die mit ihrem Selbstbild kollidieren (sie sind ja untadelig). Zudem muss noch Strafbares im Raum stehen, insofern Fragesteller unter Strafrecht postet.
Sprung in der Darstellung: offenbar geht das Ganze doch vor Gericht.
Die Frage ist nun, ob ein Gericht dieses Selbstbild auflösen muss, etwa indem es aufzeigt, dass es eine höhere Wahrheit gibt, in der das Selbstbild des Beschuldigten quasi aufgeht.
Ist nicht Aufgabe eines Gerichts.
Bleibt immer noch verdreht.
Kann näherungsweise stimmen oder auch Murks sein.
Ich bin kein Freund von derartigen Konstruktionen; meistens werden Anliegen klarer, wenn Fragesteller schlicht Geschichten erzählen und zwar kurz und knapp.
Bis er erkennt,ZitatBli, bla, blub macht der Fisch (*gähn) :
dass der Patient
sich hier verrennt.
ZitatBli, bla, blub macht der Fisch (*gähn) :
Ich glaube, so langsam wird klar, was hier die übergeordnete konsistente Motivation ist

ZitatHier verstehe ich: :
Willst du hier konkret nur das verstehen oder kannst du hier konkret nur das verstehen?
Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied, lieber blaubär+

Ich sehe: du verrätselst lieber, als dass du aufklärst oder beiträgst, wohin die Reise gehen kann.
Meinetwegen.
Ich nehme für mich in Anspruch, deine Frage verstehen zu wollen und eine Antwort zu finden.
Dazu habe ich nichts als deinen Text. Den suche ich zu erschließen - mit meinen begrenzten Mitteln; bin schließlich auch nur 'ein Bär von sehr geringem Verstand', um mit Winnie-the-Pooh zu sprechen.
Bärchen, ich ergänze mal das, was Winnie the Pooh gesagt hat durch unseren Goethe, der für sich reklamierte, er sei wie alle in seinem studiertem Beruf "von mäßigem Verstand." Du bist nicht allein .....
Ich will mich darüber hinaus nicht mit der (akademischen) Frage auseinander setzen, ob sich Objektivität und Würdigung nicht schon per se ausschließen ...., sonst wird hier ja gleich wieder seitens des Fragestellers rum gepöbelt. Deshalb verkneife ich mir auch den Einstieg in die juristische Methodenlehre; würde Fritzchens Welt von akademischer Aufarbeitung von welchem rechtswissenschaftlichen Problem auch immer zerstören oder zumindest ins Wanken bringen. Und das muss ja nicht sein.
wirdwerden
-- Editiert von User am 6. Juli 2025 08:34
ZitatIch nehme für mich in Anspruch, :
Was du für dich in Anspruch nimmst und was wohl tatsächlich zutrifft (nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können) sind offenbar - m. E. n. - zwei völlig unterschiedliche Dinge

Und jetzt?
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