hallo
wie ist das eigentlich wenn die polizei einen observiert hat,wenn videos und fotos gemacht wurden bei der observation,werden einem die videos und fotos vor gericht gezeigt? oder muss man die anfordern? oder hat man vielleicht überhaupt keinen zugang zu den videos und fotos?
vielen dank
Observation durch Polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Insoweit sie als Beweismittel verwendet werden sollen, werden sie Bestandteil der Ermittlungsakte (Beweismittelordner). Dann über den normalen Weg: Anwalt --> Akteneinsicht.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
danke für die antwort.
wie ist das den vor gericht, werden dort videos und bilder bei der verhandlung auch gezeigt?
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Gewiß doch - wenn
sie als Beweismittel verwandt werden. Was nichts beweist, braucht sich das Gericht logischerweise nicht angucken.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
... und es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf, dasjenige Überwachungsmaterial zu sehen, das nicht als Beweis verwendet wurde.
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Danke nochmal für eure Antworten
Ich hab diesbezüglich noch eine kurze Frage, zum Thema Observierung durch die Polizei heißt es laut §100h StPO Abs.3
:
"Die Maßnahmen (bzgl. meiner Frage Video und Fotoaufnahmen) dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden."
Den Satz habe ich soweit verstanden, aber werden Bilder und Videos von den "Dritten" dann unkenntlich gemacht? Und wenn nicht, wer bekommt außer der Polizei diese Bilder zu sehen?
-- Editiert blubb84 am 22.12.2013 07:28
quote:<hr size=1 noshade>Den Satz habe ich soweit verstanden, aber werden Bilder und Videos von den "Dritten" dann unkenntlich gemacht? <hr size=1 noshade>
Nicht automatisch.
quote:<hr size=1 noshade>Und wenn nicht, wer bekommt außer der Polizei diese Bilder zu sehen? <hr size=1 noshade>
Der Staatsanwalt
Das Gericht
Der Verteidiger des Angeklagten
und wenn das Material als Beweis in der Verhandlung verwendet wird auch alle die als Zuschauer anwesend sind
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
danke für die antwort
ist es den eigentlich möglich das jemand bei drogenhandel ca.9 jahre lang per video und fototechnik observiert wird?
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quote:
ist es den eigentlich möglich das jemand bei drogenhandel ca.9 jahre lang per video und fototechnik observiert wird?
Theoretisch ja - wenn etwa ein "kleiner" Händler immer wieder bei neuen "großen" Händlern einkauft, die dank der Überwachung ermittelt und bestraft werden können, wird man sich so eine gute "Quelle" kaum dadurch zerstören, daß man sie in den Knast steckt.
Ansonsten ist es aber kaum denkbar, daß so lange observiert wird, ohne auch mal jemanden anzuklagen.
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danke für die antwort thecat
ich hab dann noch eine vorerst letzte frage
muss die polizei videos und fotos von einer observierung nach einer bestimmten zeit löschen? wenn ja, nach welcher zeit werden die gelöscht?
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ich vermute mal meine letzte frage gehört in den bereich datenschutz,ich werde sie dann dort stellen.
hier kann dann geschlossen werden denke ich
danke nochmal an alle die geantwortet haben
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