Offenbarungseid-Betrug

27. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
juergen-steinfurth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Offenbarungseid-Betrug

Was ist ein Eingehungsbetrug und ist man nach einem Offenbarungseid vor Anzeigen sicher????

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7 Antworten
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#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Vor Anzeigen kann man nie sicher sein. Nur vor Verurteilungen. Nämlich dann, wenn die Tat verjährt ist, du unschuldig bist, oder die StA schlampt. Eine eidesstattliche Versicherung schützt dich nur vor Zwangsvollstreckungen (wenn du alles mit "nein" angekreuzt hast), vor Bestrafung nicht.

Eingehungsbetrug wird der Betrug genannt, den du begehst, wenn du deinen Vertragspartner über deine tatsächlich angespannte wirtschaftliche Lage nicht unterrichtest und weißt (oder wissen müßtest), daß du die Gegenleistung nicht zu erbringen in der Lage sein wirst.

Joh. 19, 22

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#2
 Von 
juergen-steinfurth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Man kann also angeklagt und auch verurteilt werden mein betroffener freund glaubt sich sicher vor verfolgung!! die
taten sind nicht verjährt und er ist auch nicht unschuldig?????

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#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Dann kann er selbstverständlich verurteilt werden, und wie Du schreibst, ja scheinbar auch zu Recht :-)

Joh. 19, 22

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#4
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)

Mein EX-Mann hat Offenbarungseid beantragt in dessen erklärte nicht verwertbares in Besiz zu haben, also nix. 2 Jahre später hat er gegen mich geklagt, ihn ein MFH zu übetragen in Wert von DM 250.000,--Das Haus war Wert ein DM Million. Er erklärte, dass er eine Vormerkung wegen Scheidung auf Übertragung hat. 2 Jahre vor der Klage in Trennung stand das Haus
kurz vor Versteigerung,da mein Ex seine Darlehen über DM 370.000,-- nicht mehr bedient hat. Die Bank hat ihm alle gekündigt und mich als Bürgin in Anspruch genommen. Da ich alleine Eigentümerin war,drohte die Bank bei Nichtzahlung mit Versteigerung des Objektes. Daraufhin habe
ich mit meinem noch damaligem Ehemann eine Vereinbarung getroffen. Wenn ich das Haus rette vor der Versteigerung dann bleibe ich weiter Eigentümerin des Objektes.
Das Haus sollte in diesen Fall nicht, laut seine damalige Vormerkung auf Übertragung wegen Scheidung folgen. Nach diese Vereinbarung habe ich bei der Bank als alleinige Eigentümerin des Objektes ein Grundschuld 1.Rang in Höhe DM 370.000,- bestellt und DM 100.000,--
bezahlt. Weiter habe ich die Bank bedient mit meine Mieteinnahmen. Das ist doch ein Rechtsgeschäft oder? Damit ist doch die Vormerkung in 2 Rang auf Rückübetragung nicht mehr zu berücksichtigen oder? Jetz bekomme ich diese Grundschuld von der Bank wieder da die Rückgewähransprüche angetreten sind. In zwischen ist mein Ex der Eigentümer des Objektes,da er beim Gericht die alte Notar Urkunde vorgelegt hat auf Rückübertragung laut der Vormerkung, ohne hinzuweisen auf diese Grundschuld der wegen Verhinderung der Versteigerung mit mir als alleinige Eigentümerin und zwischen die Bank zustanden kam.
Ich stellte beim Gericht meine Gegenforderungen
gegen die Rückübetragung
und beantragte Auflaßung Zug um Zug gegen meine Forderungen. Der Anwalt von mein Ex hat beim Prozes eine Bescheinigung von diese besagte Bank vorgelegt,dass ich aus der Bürgschaft für sein Darlehen in Falle der Rückübetragung entlasen werde. Sie haben mir schon geschrieben,dass eine Bürgschaft auf das Grundschuld keine Auswirkung hat. Das Gericht hat mein Ex alles geglaubt und ich müsste das Haus übetragen. Die Gegenforderungen sind mir in Protokol unbenommen geblieben. Ich bin der Meinung, dass ich das Haus überhaupt nicht übertragen müsste,da ich in 1 Rang stehe auch heute noch.Was sagen Sie dazu? Mit der Offenbarungseid hat mein Ex doch klar erklärt,dass er Zahlungsunfähig war.Also könnte doch keine Gegenforderungen von vorne nicht begleichen. Betrug??

Bitte Ihre Meinung dazu-.

Vielen Dank

-----------------
"Ginalamia"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)

Mein EX-Mann hat Offenbarungseid beantragt in dessen erklärte nicht verwertbares in Besiz zu haben, also nix. 2 Jahre später hat er gegen mich geklagt, ihn ein MFH zu übetragen in Wert von DM 250.000,--Das Haus war Wert ein DM Million. Er erklärte, dass er eine Vormerkung wegen Scheidung auf Übertragung hat. 2 Jahre vor der Klage in Trennung stand das Haus
kurz vor Versteigerung,da mein Ex seine Darlehen über DM 370.000,-- nicht mehr bedient hat. Die Bank hat ihm alle gekündigt und mich als Bürgin in Anspruch genommen. Da ich alleine Eigentümerin war,drohte die Bank bei Nichtzahlung mit Versteigerung des Objektes. Daraufhin habe
ich mit meinem noch damaligem Ehemann eine Vereinbarung getroffen. Wenn ich das Haus rette vor der Versteigerung dann bleibe ich weiter Eigentümerin des Objektes.
Das Haus sollte in diesen Fall nicht, laut seine damalige Vormerkung auf Übertragung wegen Scheidung folgen. Nach diese Vereinbarung habe ich bei der Bank als alleinige Eigentümerin des Objektes ein Grundschuld 1.Rang in Höhe DM 370.000,- bestellt und DM 100.000,--
bezahlt. Weiter habe ich die Bank bedient mit meine Mieteinnahmen. Das ist doch ein Rechtsgeschäft oder? Damit ist doch die Vormerkung in 2 Rang auf Rückübetragung nicht mehr zu berücksichtigen oder? Jetz bekomme ich diese Grundschuld von der Bank wieder da die Rückgewähransprüche angetreten sind. In zwischen ist mein Ex der Eigentümer des Objektes,da er beim Gericht die alte Notar Urkunde vorgelegt hat auf Rückübertragung laut der Vormerkung, ohne hinzuweisen auf diese Grundschuld der wegen Verhinderung der Versteigerung mit mir als alleinige Eigentümerin und zwischen die Bank zustanden kam.
Ich stellte beim Gericht meine Gegenforderungen
gegen die Rückübetragung
und beantragte Auflaßung Zug um Zug gegen meine Forderungen. Der Anwalt von mein Ex hat beim Prozes eine Bescheinigung von diese besagte Bank vorgelegt,dass ich aus der Bürgschaft für sein Darlehen in Falle der Rückübetragung entlasen werde. Sie haben mir schon geschrieben,dass eine Bürgschaft auf das Grundschuld keine Auswirkung hat. Das Gericht hat mein Ex alles geglaubt und ich müsste das Haus übetragen. Die Gegenforderungen sind mir in Protokol unbenommen geblieben. Ich bin der Meinung, dass ich das Haus überhaupt nicht übertragen müsste,da ich in 1 Rang stehe auch heute noch.Was sagen Sie dazu? Mit der Offenbarungseid hat mein Ex doch klar erklärt,dass er Zahlungsunfähig war.Also könnte doch keine Gegenforderungen von vorne nicht begleichen. Betrug??

Bitte Ihre Meinung dazu-.
Sorry habe diese Beitrag von versehen 2x abgeschickt.
Vielen Dank

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"Ginalamia"

-- Editiert von Ginalamia am 30.05.2004 13:32:27

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#6
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ihr Problem läuft ja bereits in einem anderen Thread mit den entsprechenden zivilrechtlichen Beurteilungen.
Hier daraus noch ein Strafrechtsproblem machen zu wollen, verwirrt die Angelegenheit nur noch mehr.
Lösen Sie das Ding auf der zivilrechtlichen Basis und vermeiden Sie das Schmutzwäschewaschen durch den Staatsanwalt. Dafür ist der nämlich nicht da.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)

Gut,aber diese Offenbarungseid ist mir von ein Gläubiger von der Betroffene zugesand worden.
Die Polizei hat mich gefragt ob ich persönlich davon wuste. Ich habe gesagt nein.
Dies ist nur ein Teil in der Strafanzeige wegen Prozesbetrug. Damit wollte ich sagen,dass der Zahlunsunfähige Kläger nicht in Stande war, meine Gegenforderungen von vorne auszugleichen. Aber er hat durch dieTäuschung der Tatsache beim Gericht ein Haus in Wert 1 Million DM von mir übertragen bekommen und mich ins wirtschafliche Ruine gesturtz,da kann doch keine Rede von Schmutzwäsche zu waschen sein. Er hat geklagt mit eine Forderung von DM 250.000,--Der Rest sind meine Grundschulden die in Grundbuch eingetragen sind. Er macht mit seine Anwälte auch diese geltend. Dies ist nämlich dem Staatsanwaltschaft auch aufgefallen. Villeicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ja, diese Sache ist sehr umfangsreich und nicht einfach kurz zu beschreiben. Villeicht kann ich das hier in Forum noch in kürze Abschnitten formulieren.

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"Ginalamia"

-- Editiert von Ginalamia am 31.05.2004 00:35:38

-- Editiert von Ginalamia am 31.05.2004 00:37:54

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