Offener Vollzug - Entlassung

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
xtension88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Offener Vollzug - Entlassung

Hallo

Bin zur Zeit ja noch im offenen Vollzug nun habe ich folgendes Problem ...
Habe am 08.10.2009 mein Entlassung zu meinem 2/3 Termin beantragt der am 24.12.2009 ist das Gericht hat nun einen Bericht vom offenen Vollzug angefordert der Leiter des offenen Vollzugs lässt sich aber bekanntlicher weise sehr viel Zeit damit nun weis ich nicht was ich machen kann um das irgendwie in gang zu bringen habe vor 2 Tagen ein Brief vom Gericht bekommen das der Antrag bearbeitet wird und das ein Bericht angefordert wurde aber bis zum 29.10.2009 keine Antwort vom Offenen Vollzug kam was kann ich jetzt machen den ich weis das der Leiter es so lange raus ziehen wird so das es nicht mehr zum 2/3 Termin klappt ...
Bitte um dringenden Rat ...??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zunächst mal ist bis zum 24.12. noch etwas Zeit. Jetzt schon zu behaupten, die JVA würde die Sache verzögern erscheint einigermaßen grundlos. Zudem ist der 2/3-Termin kein zwingender Termin, es kann also auch ein paar Tage danach eine Entlassung erfolgen (wenn denn überhaupt eine Entlassung erfolgt).
Es ist auch nicht so, dass die Prüfung zum Zeitpunkt des Beginns einer Weihnachtsamnestie erfolgen müsste. Soll heißen: Wenn in der Amnestiezeit eine positive 2/3-Entscheidung ergeht, erfolgt die Entlassung nicht erst zum 24.12. sondern eben sofort.

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#2
 Von 
xtension88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die behauptung das der offene vollzug sich so viel zeit lässt kommt ja nicht von irgendwo her.... Bei jeden der dort war oder ist der hat das selbe problem das sie so lange warten da er sich einfach zeit lässt den er weis ohne bericht läuft nichts !!! Ich habe mir in der ganzen Haftzeit nichts zu schulden kommen lassen in den ganzen 20 Monaten geschlossenen !!! Ich weis das der 2/3 kein zwingender Termin ist aber was sollte den dagegen sprechen ? Dafür vieles gehe zu meiner Mutter zurück , könnte ab Januar schule machen .....
Meine Frage ist nur wie kann ich mich verhalten ?? Den die Staatsanwaltschaft muss ja auch gefragt werden und das brauch ja auch alles Zeit ...
Wan wäre denn dieses Jahr in Hessen die Amnestiezeit wo erfahre ich sowas ????
Danke für Antworten !

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#3
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 198x hilfreich)

Nutze die Zeit doch, für einen Rechtschreibkurs.

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