Offener Vollzug
Ich habe mal eine Frage......wenn man im offenen Vollzug ist und dann stellt sicjh raus das man noch ein offenes Verfahren am Laufen hat kommt man dann direkt in den geschlossenen Vollzug oder muss das nich der Fall sein????
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Offener Vollzug und laufendes Verfahren
15. April 2010
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Frage vom 15. April 2010 | 12:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Offener Vollzug und laufendes Verfahren
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#1
Antwort vom 15. April 2010 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Hi,
das ist zumindest nicht zwingend. Übrigens kann auch eine Lockerungssperre angeordnet werden, d. h., man bleibt im OV, darf diesen aber nicht verlassen - kein Ausgang, kein Urlaub, Arbeit nur in der JVA.
Gruß vom mümmel
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